Schiedsstelle für Bad Liebenwerda und Ortsteile

Für alle Fälle: Schiedsstelle

Nicht immer muss eine Streitigkeit vor Gericht ausgetragen werden. In vielen Fällen ist eine erfolgreiche Schlichtung des Streits vor den in jedem Amt und jeder Stadt eingerichteten Schiedsstellen möglich.

Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen sind keine Juristen, sondern lebenserfahrene Frauen und Männer, die versuchen, mit „gesundem Menschenverstand“ eine Streitigkeit aus der Welt zu schaffen.

Grundsätzlich ist es einem Bürger, der mit einem anderen in Streit liegt, freigestellt, ob er eine Schiedsstelle anruft. In einer Reihe von Fällen muss im Land Brandenburg jedoch vor der Anrufung der Gerichte eine außergerichtliche Streitschlichtung versucht werden.

Das ist insbesondere der Fall bei:

vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro, z.B.

  • Schadensersatzansprüchen,
  • Streit über die Rückzahlung eines Darlehens,
  • Streit über Handwerkerrechnungen (sofern derartige Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden, ist ein vorgerichtlicher Versuch der Streitschlichtung entbehrlich),

nachbarrechtlichen Streitigkeiten, z. B. wegen

  • überhängender Zweige,
  • Obstfall in Nachbars Garten,
  • Störung durch Hundegebell,
  • Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden,

Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.

Auch bei kleineren Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung muss der Geschädigte zunächst eine außergerichtliche Streitschlichtung versuchen.

Diese Schlichtungsverfahren sind jedoch nur vorgeschrieben, wenn alle Streitbeteiligten ihren Wohnsitz bzw. Niederlassung im selben Landgerichtsbezirk haben. Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann behilflich. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei den Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 10 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 20 Euro erhoben. Nur in besonderen – insbesondere schwierigen Fällen – können die Kosten bis zu 40 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungs- kosten.

Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichteten Schiedsstellen. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und -männer, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt momentan über eine Schiedsstelle, welche sowohl für die Kernstadt, als auch für die dazugehörigen Ortsteile zuständig ist.

Gern vermitteln wir Ihnen den telefonischen Kontakt zu den Schiedspersonen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an:

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Schiedsstellen

Tel.: 035365 411-90 oder Tel.: 035365 411-31