Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses für das Halten und Führen von Hunden

Verbandsgemeinde news

Bad Liebenwerda, den 02.06.2020

Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 Ordungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 16. Juni 2004

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