Vorankündigung: Verbandsgemeinde Liebenwerda übernimmt die Wohngeldbearbeitung für Einwohner der Verbandsgemeinde

Ab dem 01. Januar 2023 erfolgt die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) durch die Verbandsgemeinde Liebenwerda als Wohngeldbehörde.

 

Nur noch bis zum Ablauf dieses Jahres werden die Wohngeldanträge der Verbandsgemeinde vom Landkreis Elbe-Elster bearbeitet.

Der Zuständigkeitswechsel erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelungen, wonach Kommunen mit 20.000 Einwohnern und mehr die Wohngeldbearbeitung in eigener Zuständigkeit wahrnehmen. Die Verbandsgemeinde Liebenwerda hat ca. 24.000 Einwohner.

 

Die Wohngeldstelle der Verbandsgemeinde Liebenwerda wird im Bereich des Amtes für Ordnung und Recht angesiedelt und wird ihren Sitz in Falkenberg/Elster, am Verwaltungsstandort Heinrich- Zille- Straße 9a haben.

 

Seit Anfang November werden zwei neue Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeinde Liebenwerda in der Wohngeldstelle des Landkreises fachlich in die neue Aufgabe eingearbeitet.

Weitere Informationen zum Übergang der Wohngeldstelle, zu den Ansprechpartnern, der Erreichbarkeit und den Sprechzeiten folgen in der Dezember- Ausgabe des Amtsblattes für die Verbandsgemeinde Liebenwerda und auf der Homepage.

 

Die Bürgerbüros halten die entsprechenden Antragsformulare bereit. Diese können auch im Menüpunkt Service - Formulare heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 25. November 2022

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