Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Liebenwerda wurde an einzelnen Eichenbäumen ein Befall mit dem Eichenprozessionsspinner gesichtet.

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist eine Raupe, die ausschließlich auf Eichen in auffallenden Gespinstnestern lebt. Bei den befallenen Bäumen treten Fraßschäden an den Blättern bis hin zum Kahlfraß auf. Die Raupen entwickeln Brennhaare, die ein Toxin freisetzen, das bei Kontakt folgende Reaktionen beim Menschen auslösen kann: 

  • Hautirritationen (starker Juckreiz, vor allem abends und nachts, Pusteln und Quaddeln) 

  • Atembeschwerden und bei Allergikern schwere Atemnot

  • Augenreizungen

  • möglicherweise Schwindel, Fieber und Benommenheit

 

 

Die kleinen Haare werden durch Wind, Thermik und Direktkontakt übertragen.

Eine Bekämpfung der Schädlinge sollte in den ersten beiden Larvenstadien erfolgen. Jetzt, da die Raupen in den Baumkronen hängen, sind Bekämpfungsmaßnahmen schwierig und daher einzelfallbezogen abzuwägen.

Doch was kann man tun?

  1. Haben Sie bitte selbst ein „wachsames Auge“, wenn Sie sich in der freien Natur bewegen!

  2. Meiden Sie die Nähe zu Raupen und Nestern!

  3. Wenn Sie Kontakt hatten: Kratzen Sie nicht, wechseln Sie Ihre Kleidung und waschen diese bei mindestens 60 Grad.

  4. Duschen und Haare waschen

  5. Kaltes Wasser lindert den Juckreiz

  6. Augen mit viel Wasser spülen

  7. Befall melden! Wer Eichenprozessionsspinner sichtet, beispielsweise in Parkanlagen, entlang öffentlicher Wege, auf Friedhöfen oder in anderen öffentlichen Bereichen, sollte den Befall der Verbandsgemeinde Liebenwerda melden. Am besten per E-Mail an: . Bitte geben Sie möglichst genau den Standort des Baumes oder sogar die Baumnummer an, damit er aufgesucht, geprüft und gekennzeichnet werden kann. 

Sie helfen mit Ihrer Meldung eine Beurteilung der Situation zu ermöglichen und die Einleitung eventueller Maßnahmen zu prüfen.

  1. Befallene Bäume oder Bereiche werden mit einem rot-weißen Flatterband und einem Warnschild gekennzeichnet. Halten Sie Abstand von den gekennzeichneten Bereichen!

 

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Amt für Ordnung und Recht

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Di, 02. Juni 2026

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