Neuwahl des Ortsbeirates Lausitz am 19.Juli 2026

Die Bürger des Bad Liebenwerdaer Ortsteils Lausitz sind aufgerufen, am 19. Juli einen neuen Ortsbeirat zu wählen. Dieser besteht aus drei Mitgliedern.

Hintergrund der Wahl „zwischendurch“ ist, dass der Ortsbeirat nicht mehr existiert. Er musste auf Grundlage von § 84 Abs. 1 und 3 BbgKWahlG i.V.m. § 54 Abs. 1 BbgKWahlG durch Bekanntmachung der Hauptverwaltungsbeamtin Frau Sieber aufgelöst werden, da die gesetzliche Mindestzahl an Mitgliedern durch den Tod des Ortsbeiratsmitgliedes und gleichzeitig Ortsvorstehers Herrn Dieter Ludwig unterschritten wurde. Nur noch Frau Anja Mertens blieb vom ursprünglichen Ortsbeirat übrig. Die weiteren Personen, die zur landesweiten Kommunalwahl am 09.06.2024 auf der Nachrückerliste standen, haben bereits auf ihr Mandat verzichtet.

Wie geht es weiter?

Die Bekanntmachung der Neuwahl des Ortsbeirates für den Rest der Wahlperiode (voraussichtlich bis Juni 2029) erfolgt digital im Amtsblatt am 17. April sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde. 

Bis zum 66. Tag vor der Wahl können bei der Wahlvorsteherin Frau Wagenmann Wahlvorschläge eingereicht werden. Da das der 14.05.2026 (Himmelfahrtstag), also ein Feiertag ist, verkürzt sich die Einreichungsfrist auf Mittwoch, den 13.05.2026.

Wer Interesse an der Mitarbeit im Ortsbeirat hat, kann sich gern über die Aufgaben des Ortsbeirates informieren und natürlich auch die notwendigen Formulare für die Wahl anfordern. Wahlvorschläge können sowohl Einzelbewerber, als auch Wählergruppen und Parteien einreichen.

Unterstützungsunterschriften für die Wahlvorschläge sind aufgrund der geringen Einwohnerzahl des Ortsteils Lausitz nicht erforderlich.

            

Warum ist ein Ortsbeirat wichtig für den Ortsteil?

Wenn kein Ortsbeirat vorhanden ist, tritt nach § 46 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf ) bis zu einer Neuwahl die Stadtverordnetenversammlung an seine Stelle. Sie entscheidet in den Angelegenheiten nach § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder.

Anhörungsrechte (z.B. zum Haushalt, zu baurechtlichen Satzungen u.ä.) finden hingegen nicht statt.

 

Andrea Wagenmann

Wahlleiterin 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Di, 07. April 2026

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