Silvesterfeuerwerk: des einen Freud, des anderen Leid

Wer darf wo und womit böllern? Wer beseitigt die Feuerwerksreste?

 

zum Jahreswechsel wünschen sich die Menschen ein friedliches, sicheres und gemeinschaftliches Erlebnis um das alte Jahr hinter sich zu lassen und das neue gebührend zu empfangen. Für viele Menschen gehört das Feuerwerk zum Selberzünden zu einem gelungenen Jahreswechsel.

Im eigenen Interesse, zum Schutz der Mitmenschen und mit Respekt vor Rettungskräften aller Art ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen geboten.   

Folgendes ist zu beachten:

  • Nur erwachsene Personen ab 18 Jahre dürfen Silvesterfeuerwerk (Kategorie 2) verwenden. Für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie Blitz- Knallsätze ist eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis notwendig.

  • Nicht amtlich zugelassene Feuerwerkskörper wie z.B. „Polen- Böller“ sind verboten!

  • Nur am 31. Dezember und 1. Januar darf man Feuerwerke zünden.

In der Nähe von Kirchen, Altersheimen und besonders brandgefährdeten Objekten, darf ebenso wenig gezündet werden, wie in Bereich großer Menschenansammlungen.  Halten Sie einen gebührenden Sicherheitsabstand!     

Den eigenen Feuerwerksmüll nach dem Böllern einfach auf der Straße liegenlassen? In der Verbandsgemeinde Liebenwerda ist das verboten, weil die Straßenreinigung dafür gar nicht zuständig ist, sondern der Verursacher selbst.

 

Eine klare Regelung dazu findet man in § 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Liebenwerda vom 16.09.2020. Dieser regelt im Absatz 1 zunächst das Verunreinigungsverbot für öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen. Der Absatz 2 verpflichtet jedermann dazu, die von ihm oder ihr verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

Was für viele selbstverständlich ist, wird von einigen ignoriert; vielleicht, weil man meint, ein anderer würde den Dreck schon wegräumen, oder weil man sich möglicher Konsequenzen nicht bewusst ist. Für Verstöße gegen das Verunreinigungsverbot droht eine Geldbuße bis 300 Euro. 

Das heißt: Spätestens am Neujahrstag muss sich jeder um die Entsorgung seiner Hinterlassenschaften auf Plätzen und in den Anlagen kümmern! 

Wenn sich alle an die Regeln halten, sollte der unbeschwerten Feier zum Jahreswechsel nichts entgegenstehen.

 

Amt für Ordnung und Recht

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Fr, 19. Dezember 2025

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