Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Einwohnerbefragung im Ortsteil Lausitz (Stadt Bad Liebenwerda)

1. Vom 08.09.2025 bis zum 30.09.2025 findet eine Einwohnerbefragung zur Frage der Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage mit Batteriebetrieb statt. Ziel der Befragung ist es, ein Stimmungsbild der Einwohner des Ortsteils Lausitz zur beabsichtigten Maßnahme einzuholen, welches in den Entscheidungsprozess der Stadtverordnetenversammlung einfließt.

Befragungsbezirk ist der Ortsteil Lausitz. Die Befragung erfolgt in schriftlicher Form.

 

2. Die Leitung der Vorbereitung und Durchführung der Befragung sowie die Feststellung und öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses obliegt der Verbandsgemeindebürgermeisterin.

 

3. Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Lausitz, die bis zum letzten Tag des Befragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollenden und mindestens seit 3 Monaten vor Beginn des Befragungszeitraums im Ortsteil Lausitz ihren Wohnsitz haben. 

 

4. Den betroffenen Einwohnern wird der Befragungsinhalt so rechtzeitig übermittelt, dass diese ihn vor Beginn des Befragungszeitraums erhalten.

Die Rücksendung oder Rückgabe des Befragungsbogens, der mit einem entweder „Ja“ oder „Nein“ kennzeichnenden Kreuz zu versehen ist, muss bis zum vierten Tag nach Ende des Befragungszeitraums an die auf dem Rücksendeumschlag angegebene Adresse bewirkt sein (Samstag, 04.10.2025). Später eingehende Briefe bleiben bei der Auswertung unberücksichtigt. Das Porto für die Rücksendung trägt die Stadt Bad Liebenwerda.

 

5. Die Auswertung der Befragung erfolgt am Montag, dem 06.10.2025 um 14:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Markt 18, Beratungsraum, in Bad Liebenwerda. Zu diesem Termin wird die Zahl der Befragten, die Zahl der eingegangenen Antworten sowie die Zahl der auf Ja oder Nein lautenden Antworten und die Zahl der nicht gültigen Antworten festgestellt und bekanntgegeben.

 

6. Das Befragungsergebis ist relevant, wenn mindestens 33 % der Berechtigten an der Befragung teilgenommen haben. 

 

7. Wer unbefugt an der Befragung teilnimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Befragung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch ist strafbar (§2 67 Strafgesetzbuch).

 

 

Bad Liebenwerda, den 16.07.2025

 

 1 

Claudia Sieber

Verbandsgemeindebürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Mo, 25. August 2025

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