Meldungen
15.09.2026
01.09.2026
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda sucht für den Schiedsstellenbezirk III Mühlberg/Elbe interessierte Einwohner/innen zur Besetzung der Schiedsstelle.
Die Amtszeit der jetzigen Schiedspersonen endet planmäßig am 09.11.2025.
Wir suchen: eine/n VORSITZENDE/N der Schiedsstelle und
eine STELLVERTRETENDE SCHIEDSPERSON
auf die Dauer von 5 Jahren. Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.09.2025.
Diese richten Sie bitte schriftlich unter Angabe wesentlicher Daten zu Ihrer Person an die
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda
oder per E- Mail an:
Folgende Voraussetzungen müssen/sollen Schiedspersonen erfüllen:
* Sie besitzen das Wahlrecht.
* Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
* Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Ortsgemeinde Mühlberg/Elbe.
* Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und die Fähigkeit sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber
den Streitparteien aufzutreten und besitzen Verhandlungsgeschick. Juristischen Kenntnisse sind nicht erforderlich.
* Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und
über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:
* Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren
- in Nachbarrechtsstreitigkeiten
- bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von Presse/Rundfunk
* Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen
* Führung des Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen (u. a. mit der Verbandsgemeinde)
Die Devise der Schiedsstelle lautet: Nicht richten, sondern schlichten!
Träger der Schiedsstellen ist die Verbandsgemeinde Liebenwerda. Wir bieten Ihnen:
* Kostenübernahme für Sachkosten sowie Aus- und Fortbildungen für Ihr Ehrenamt
* Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-
* einen Raum in Mühlberg/Elbe für die monatliche Sprechstunde und gegebenenfalls Verhandlungen
* einen Laptop (je Schiedsstellenbezirk) zur Bearbeitung aller Sachverhalte
* eine Aufwandsentschädigung von derzeit 30,- € monatlich, zuzüglich 20,00 Euro je Schiedsverhandlung
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.
Haben Sie Fragen zum Schiedsamt?
Diese beantworten gern Frau A. Wagenmann, Tel. 035365/411-31 und Frau St. Böttcher, Tel: 035635/411-36.
Antworten und weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.schiedsamt.de sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Liebenwerda www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de
Di, 15. September 2026
Am Montag, den 21.09.2026, wird die Brücke über die Schwarze Elster in der Bahnhofstraße in Bad ...
Di, 01. September 2026
Landkreis Elbe-Elster, Pressemitteilung des Landkreises vom 31.08.2026 "Behördennummer 115 ...
Sie haben ein Infrastrukturproblem entdeckt? Zum Beispiel gefährliche Schlaglöcher, wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.
Melden Sie es im Maerker!
Wirtschaft