Information zur Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlagen anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Es wird - wie bei vorangegangenen Wahlen- eine hohe Briefwahlbeteiligung erwartet. 

Briefwahlanträge können auf folgenden Wegen gestellt werden:

 

- durch Ausfüllen und Übersendung des Wahlscheinantrages auf der Wahlbenachrichtigungskarte (diese müssen alle Wahlberechtigten bis zum 2. Februar erhalten)

 

- online ab dem 24. Januar bis 18. Februar über das Portal OLIWA und 

 

- ab sofort persönlich oder formlos schriftlich oder per E- Mail bzw. Fax. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich! 

 

Da die Lieferung der Stimmzettel voraussichtlich erst in der 6. Kalenderwoche 2025 erwartet wird, können vorher noch keine Briefwahlunterlagen versandt werden! Die Reihenfolge der Bearbeitung der Briefwahlanträge erfolgt unter Beachtung des Antragseingangs. Vorgezogen wird nur die Versendung ins Ausland aufgrund der längeren Postlaufzeiten.

 

Bitte stellen Sie Ihren Briefwahlantrag frühzeitig, um sicherzustellen, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig erhalten. Beachten Sie die Postlaufzeiten!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 16. Januar 2025

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