Entgeltordnung

für die Nutzung des 25 m Schwimmbeckens der Lausitztherme

„ Wonnemar „ für den Schul- und Vereinssport.

 

Gemäß Vertrag der Stadt Bad Liebenwerda und der InterSPA Gesellschaft für Kur- und Freizeitanlagen mbH Stuttgart, Urkundenrolle 383/2002 K vom 03.07.2002 Teil B des Betreibervertrages § 4 hat die Stadt die Möglichkeit, mit anderen Nutzern, Nutzungsverträge zu schließen.

Auf der Grundlage dieses Vertrages hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Bad Liebenwerda in ihrer Sitzung am 05.05.2004 folgende Entgeltordnung beschlossen.

 

 

 

§ 1

Allgemeines

 

Die Stadt Bad Liebenwerda erhebt ein Entgelt für die Benutzung des 25 m Schwimmbeckens der Lausitztherme „ Wonnemar „ in Bad Liebenwerda.

 

 

§ 2

Entgeltpflichtige

 

Entgeltpflichtige sind die Nutzer des 25 m Schwimmbeckens für den Schul- und Vereinssport,

auf der Grundlage geschlossener Nutzungsverträge.

 

 

§ 3

Entstehen des Entgeltes

 

(1) Die Entgeltpflicht entsteht für die Nutzung lt. Belegungsplan.

 

(2) Die Nutzung des 25 m Schwimmbeckens ist nur zu Zwecken der Durchführung von

     Schulschwimmen und Vereinssport auf der Grundlage dieser Entgeltordnung möglich.

 

(3) Zur Durchführung von Wettkämpfen u. a. Veranstaltungen sind gesonderte vertragliche

     Vereinbarungen mit dem Betreiber erforderlich.

 

 

§4

Entgelte

 

(1) Nutzung durch Schulen

 

Schulen in städtischer Trägerschaft                              unentgeltlich

 

Schulen in Trägerschaft anderer Kommunen     je Person/Stunde          2,50 €

                                                                      

 

 

 

(2) Nutzung durch Vereine

 

Städtische Vereine                                                      je Stunde                                 15,00 €

je angefangene Viertelstunde      4,00 €

 

Fremdvereine                                                              je Stunde                                 30,00 €

je angefangene Viertelstunde      7,50 €

 

 

§ 5

Entgeltpflicht/Fälligkeit

 

(1) Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrages über die Zuweisung einer

     Nutzungszeit des 25 m Schwimmbeckens.

 

(2) Ein Nutzungsvertrag ist auch bei Entgeltfreiheit abzuschließen.

 

(3) Bei längerfristigen Nutzungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten ist das

     Entgelt 1 mal jährlich fällig.

     Es wird zum 31.01. eines jeden Jahres für das laufende Jahr erhoben.

 

     Für das Jahr 2004 wird das Entgelt 1 Monat nach Vertragsabschluss fällig.

 

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Die Entgeltordnung tritt am 02.07.2004 in Kraft.

 

 

 

 

Bad Liebenwerda, 05.05.2004

 

 

 

 

 

 

 

 

Horst Große                                                                                      

Bürgermeister