Entgeltordnung
für die Nutzung des 25 m Schwimmbeckens
der Lausitztherme
„ Wonnemar „ für den Schul- und
Vereinssport.
Gemäß Vertrag der Stadt Bad Liebenwerda und der InterSPA Gesellschaft für Kur- und Freizeitanlagen mbH Stuttgart, Urkundenrolle 383/2002 K vom 03.07.2002 Teil B des Betreibervertrages § 4 hat die Stadt die Möglichkeit, mit anderen Nutzern, Nutzungsverträge zu schließen.
Auf der Grundlage dieses Vertrages hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Bad Liebenwerda in ihrer Sitzung am 05.05.2004 folgende Entgeltordnung beschlossen.
§ 1
Allgemeines
Die Stadt Bad Liebenwerda erhebt ein Entgelt für die Benutzung des 25 m Schwimmbeckens der Lausitztherme „ Wonnemar „ in Bad Liebenwerda.
§ 2
Entgeltpflichtige
Entgeltpflichtige sind die Nutzer des 25 m Schwimmbeckens für den Schul- und Vereinssport,
auf der Grundlage geschlossener Nutzungsverträge.
§ 3
Entstehen des Entgeltes
(1) Die Entgeltpflicht entsteht für die Nutzung lt. Belegungsplan.
(2) Die Nutzung des 25 m Schwimmbeckens ist nur zu Zwecken der Durchführung von
Schulschwimmen und Vereinssport auf der Grundlage dieser Entgeltordnung möglich.
(3) Zur Durchführung von Wettkämpfen u. a. Veranstaltungen sind gesonderte vertragliche
Vereinbarungen mit dem Betreiber erforderlich.
§4
Entgelte
(1) Nutzung durch
Schulen
Schulen in städtischer Trägerschaft unentgeltlich
Schulen in Trägerschaft anderer Kommunen je Person/Stunde 2,50 €
(2) Nutzung durch
Vereine
Städtische Vereine je Stunde 15,00 €
je angefangene Viertelstunde 4,00 €
Fremdvereine je Stunde 30,00 €
je angefangene Viertelstunde 7,50 €
§ 5
Entgeltpflicht/Fälligkeit
(1) Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrages über die Zuweisung einer
Nutzungszeit des 25 m Schwimmbeckens.
(2) Ein Nutzungsvertrag ist auch bei Entgeltfreiheit abzuschließen.
(3) Bei längerfristigen Nutzungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten ist das
Entgelt 1 mal jährlich fällig.
Es wird zum 31.01. eines jeden Jahres für das laufende Jahr erhoben.
Für das Jahr 2004 wird das Entgelt 1 Monat nach Vertragsabschluss fällig.
§ 6
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 02.07.2004 in Kraft.
Bad Liebenwerda, 05.05.2004
Horst Große
Bürgermeister