1. Änderung zur Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Bad Liebenwerda (Einwohnerbeteiligungssatzung)

 

Aufgrund der §§ 3, 13 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2018 (GVBl.I/18, [Nr. 23]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda in ihrer Sitzung am 20.02.2019 folgende 1. Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt Bad Liebenwerda vom 18.02.2009, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda Nr. 3 vom 11.03.2009 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

§ 1 erhält folgende Fassung:

 

Für die in § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda vom 20.02.2019 aufgeführten Formen der Einwohnerbeteiligung werden folgende Einzelheiten bestimmt:

 

Nach § 3 wird neu eingefügt:

 

§ 4 Einwohnerbefragung

 

(1)   Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt Bad Liebenwerda oder in einzelnen Stadt- oder Ortsteilen eine Befragung der Einwohner durchgeführt werden. Die Befragung kann auf bestimmte Teile der Einwohnerschaft beschränkt werden. Die Festlegung einer Altersgrenze ist abhängig von dem konkreten Thema zulässig. Im Hinblick auf die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gemäß der Hauptsatzung ist eine differenzierte Abwägung vorzunehmen. Mit der Beschlussfassung über die Einwohnerbefragung ist auch der Zeitraum der Einwohnerbefragung festzulegen. Er soll nicht in Verbindung zu allgemeinen politischen Wahlen oder Abstimmungen stehen.

 

(2)   Die Einwohnerbefragung erfolgt schriftlich. Sie muss in den Sachstand ausreichend nachvollziehbar einführen und eine bestimmte konkrete Frage enthalten. Die Stadt versendet zur Beantwortung der Frage ein entsprechend vorbereitetes einheitliches Formular. Die Beantwortung erfolgt durch Ankreuzen eines mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ gekennzeichneten Bereiches auf dem Antwortformular und der Rücksendung oder Rückgabe des Antwortformulars an die Stadt Bad Liebenwerda bzw. eine hierzu benannte Stelle. Nicht berücksichtigt werden Antworten, wenn

 

- nicht das vorbereitete Antwortformular verwendet wird,

- das Antwortformular mit anderen Kennzeichnungen versehen ist,

- das Antwortformular nicht eigenhändig unterschrieben ist,

- die Antwort nicht zweifelsfrei erkennbar ist.

 

(3)   Die Einwohnerbefragung und das Ergebnis werden entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Das Ergebnis der Einwohnerbefragung ist nicht bindend, es trägt empfehlenden Charakter. Das Ergebnis der Einwohnerbefragung soll in der nächstfolgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden.

 

Die bisherigen §§ 4-8 werden zu den §§ 5-9.

 

§ 9 erhält folgende Fassung:

 

§ 9 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

(1)   Kinder und Jugendliche der Stadt Bad Liebenwerda werden in allen Angelegenheiten, die deren Interessen betreffen, insbesondere durch den ‚Arbeitskreis Kinder und Jugendbeteiligung‘ aktiv beteiligt.

(2)   Die jeweils aktuellen Themen werden außerdem

·        allen Jugendklubs per E-Mail zur Verfügung gestellt,

·        auf der Homepage des Freizeit- und Medienzentrums ‚Regenbogen‘ der Stadt Bad Liebenwerda,

·        im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Liebenwerda ‚Stadtschreiber‘ und

·        mit Zustimmung der Schulleitungen, in den Schulen der

Stadt Bad Liebenwerda bekannt gemacht.

Der Jugendkoordinator lädt in regelmäßigen Abständen zu Informationsabenden ein,

um Möglichkeiten der Diskussion zu diesen Themen anzubieten.

 

(3)   Alle Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich

schriftlich (auch per E-Mail), mündlich oder online zu äußern.

 

(4)   Der Bürgermeister, oder von ihm beauftragte Personen, die Stadtverordnetenversammlung oder der/die Jugendkoordinator/in laden insbesondere in Vorbereitung von Planungen im Rahmen der Stadt- oder Ortsteilentwicklung, bei den Interessen der Kinder und Jugendlichen betroffen sind, ein zu:

·        thematischen Diskussionsrunden und

·        Workshops zu ausgewählten Themen

·        Fragebogenaktionen

 

Artikel 2

 

Die 1. Änderung zur Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt Bad Liebenwerda tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Bad Liebenwerda, 21.02.2019

 

 

Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter