Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 07/016/20

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

3

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

12.03.2020

Zuständigkeit:

Stadt- und Ortsteilplanung, Geodaten

Seiten:

1

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

19.05.2020

06

7

7

5

1

1

0

2

Hauptausschuss

03.06.2020

08

7

6

5

1

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

17.06.2020

08

18

15

13

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Beschluss zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“ Bad Liebenwerda

 

Gegenstand der Vorlage:

Aufstellungsbeschluss zu 3. Änderung und Ergänzung

Begründung:

 

I. Problem

Die EKZ Bad Liebenwerda GmbH & Co.KG, ABC-Straße 45 in 20354 Hamburg hat einen Antrag zur 3. Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“ gestellt. In diesem Zusammenhang soll der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda in diesem Bereich ebenfalls angepasst/ geändert werden (siehe Anlage zur Vorlage).

Es ist geplant, die Änderung und Erweiterung des innerstädtischen Standorts des Einkaufszentrums „Rösselpark“ vorzunehmen, um die Erweiterung des EDEKA-Supermarktes sowie die Neuansiedlung eines Ärztehauses und eines Gebäudes zur Unterbringung eines Fachmarktes und den damit verbundenen Nebenanlagen planungsrechtlich vorzubereiten.

Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Stärkung der Funktion des Innenstadtzentrums und qualitative Erhöhung des Ausstattungsgrades der Kernstadt mit Einzelhandelsbetrieben sowie mit Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke zu erreichen.

Wie aus dem Plankonzept des Vorhabenträges (Antragsteller) ersichtlich, sollen für diesen geplanten Komplex ausreichend Parkmöglichkeiten (Nebenanlagen) geschaffen werden.

II. Lösung

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Rösselpark Am Nordring“ stellt den Rahmen der im Geltungsbereich des Bebauungsplans mögliche Nutzung dar. Wie im Antrag dargestellt, sollen bereits in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Veränderungen zu den VK (Verkaufsflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen und Nebenflächen vorgenommen werden. Darüber hinaus ist es geplant, weitere Bauflächenausweisungen vorzunehmen (Erweiterung Sondergebiet EKZ), mit entsprechenden Nebenanlagen. Diese Erweiterung soll im Wesentlichen zwischen dem jetzigen „Rösselpark“ und der Schwarzen Elster (siehe Anlage Plangebiet) vorgenommen werden, mit der Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung eines weiteren Fachmarktes mit max. 1.000 m² VK und der Errichtung eines Gesundheitszentrums. Dies bedingt, dass der vorhandene Bebauungsplan entsprechend dem Bebauungs- und Nutzungskonzept geändert und darüber hinaus der Bebauungsplan in seinem Plangebiet erweitert wird.

Damit verbunden ist eine Neuordnung der jetzt vorhandenen Nutzung, insbesondere der verkehrlichen Anlagen innerhalb des Plangebietes auf dem EKZ-Gelände (Stellplätze, Fahrgassen etc.) notwendig. Alte Wegebeziehungen, wie z.B. der sog. „Schmökelweg“, werden dabei berücksichtigt.

Die verkehrsseitigen Erschließungen des EKZ-Geländes über die Bahnhofstraße und den Nordring bleiben bestehen, müssen aber im Rahmen einen Verkehrskonzeptes entsprechend der neuen geplanten Nutzungen auf ihre Eignung und Leistungsfähigkeit untersucht werden.

Der Plangebietsgebereich des vorhandenen Bebauungsplans, sowie auch dessen Erweiterung liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ 100 und grenzen an den geplanten Planfeststellungsbereich zum technischen Hochwasserschutz der Schwarzen Elster an.

Der Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda wird im Planbereich entsprechend der Nutzungsausweisung der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“ als sonstiges Sondergebiet „EKZ“ (§ 11 Abs. 3 BauNVO) geändert. Dieser Änderungsbeschluss zum FNP erfolgt in einer gesonderten Beschlussvorlage durch die Verbandsgemeindeversammlung.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Das geplante Vorhaben bedingt auf Grund seiner städtebaulichen Ausprägung in Nutzung und Größe eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“ sowie dessen Erweiterung. Der Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss zeigt den Planungsstart zur Bauleitplanung an und dient der Planungs-sicherheit für den Vorhabenträger/ Antragssteller.

 

II. Rechtmäßigkeit

Antragsverfahren und Beschluss durch die Ortsgemeinde Bad Liebenwerda, BauGB, BauNVO, HWG,

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Stärkung der Funktion des Innenstadtzentrums und qualitative Erhöhung des Ausstattungsgrades der Kernstadt mit Einzelhandelsbetrieben sowie Ergänzung durch eine Einrichtung, die den Zwecken der Gesundheitsversogung dient. Damit wird die Innenstadtfunktion attraktiviert.

Schaffung von ausreichend Parkmöglichkeiten für diesen geplanten Komplex aus Einzelhandelsbetrieben und Gesundheitszentrum/Ärztehaus.

Zudem wird durch das geplante Bauvorhaben Arbeitsplätze erhalten und schaffen.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der B-Planänderung/-Ergänzung, der FNP-Änderung sowie notwendiger Gutachten, dies wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Planung und Kostenübernahme gesichert.

Der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda sowie der Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten.

 

II. Förderung durch:

 

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des Seniorenbeirates oder des Arbeitskreises Kinder und Jugendbeteiligung mit welchem Ergebnis:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“ Bad Liebenwerda zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „EKZ“ nach § 11 (3) Nr.1 BauGB im Regelverfahren wird beschlossen. Das Plangebiet umfasst den rechtwirksamen Bebauungsplan „Rösselpark Am Nordring“ sowie die Erweiterung in der Flur 4, Flurstücke 61 (tw.), 62, 54 (tw.), 76, 77 und 482, 483, 2390 und 2391 (tw.) der Gemarkung Bad Liebenwerda.
  2. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

Herold Quick

Verbandsgemeindebürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: