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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
1 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Hauptausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Beschluss zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Rösselpark
Am Nordring“ Bad Liebenwerda
Gegenstand
der Vorlage:
Aufstellungsbeschluss zu 3.
Änderung und Ergänzung
Begründung:
I. Problem
Die EKZ Bad Liebenwerda GmbH & Co.KG, ABC-Straße 45 in 20354 Hamburg
hat einen Antrag zur 3. Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen
Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“ gestellt. In diesem Zusammenhang soll
der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda in diesem Bereich ebenfalls
angepasst/ geändert werden (siehe Anlage zur Vorlage).
Es ist geplant, die Änderung und Erweiterung des innerstädtischen
Standorts des Einkaufszentrums „Rösselpark“ vorzunehmen, um die Erweiterung des
EDEKA-Supermarktes sowie die Neuansiedlung eines Ärztehauses und eines Gebäudes
zur Unterbringung eines Fachmarktes und den damit verbundenen Nebenanlagen
planungsrechtlich vorzubereiten.
Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Stärkung
der Funktion des Innenstadtzentrums und qualitative Erhöhung des
Ausstattungsgrades der Kernstadt mit Einzelhandelsbetrieben sowie mit
Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke zu erreichen.
Wie aus dem Plankonzept des Vorhabenträges
(Antragsteller) ersichtlich, sollen für diesen geplanten Komplex ausreichend
Parkmöglichkeiten (Nebenanlagen) geschaffen werden.
II. Lösung
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Rösselpark Am Nordring“ stellt den
Rahmen der im Geltungsbereich des Bebauungsplans mögliche Nutzung dar. Wie im
Antrag dargestellt, sollen bereits in dem rechtskräftigen Bebauungsplan
Veränderungen zu den VK (Verkaufsflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen und
Nebenflächen vorgenommen werden. Darüber hinaus ist es geplant, weitere
Bauflächenausweisungen vorzunehmen (Erweiterung Sondergebiet EKZ), mit
entsprechenden Nebenanlagen. Diese Erweiterung soll im Wesentlichen zwischen
dem jetzigen „Rösselpark“ und der Schwarzen Elster (siehe Anlage Plangebiet) vorgenommen
werden, mit der Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung eines weiteren Fachmarktes
mit max. 1.000 m² VK und der Errichtung eines Gesundheitszentrums. Dies
bedingt, dass der vorhandene Bebauungsplan entsprechend dem Bebauungs- und
Nutzungskonzept geändert und darüber hinaus der Bebauungsplan in seinem
Plangebiet erweitert wird.
Damit verbunden ist eine Neuordnung der jetzt vorhandenen Nutzung, insbesondere
der verkehrlichen Anlagen innerhalb des Plangebietes auf dem EKZ-Gelände
(Stellplätze, Fahrgassen etc.) notwendig. Alte Wegebeziehungen, wie z.B. der
sog. „Schmökelweg“, werden dabei berücksichtigt.
Die verkehrsseitigen Erschließungen des EKZ-Geländes über die
Bahnhofstraße und den Nordring bleiben bestehen, müssen aber im Rahmen einen
Verkehrskonzeptes entsprechend der neuen geplanten Nutzungen auf ihre Eignung
und Leistungsfähigkeit untersucht werden.
Der Plangebietsgebereich des vorhandenen Bebauungsplans, sowie auch
dessen Erweiterung liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ 100 und
grenzen an den geplanten Planfeststellungsbereich zum technischen Hochwasserschutz
der Schwarzen Elster an.
Der Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda wird im
Planbereich entsprechend der Nutzungsausweisung der 3. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“ als sonstiges Sondergebiet „EKZ“ (§ 11
Abs. 3 BauNVO) geändert. Dieser Änderungsbeschluss zum FNP erfolgt in einer
gesonderten Beschlussvorlage durch die Verbandsgemeindeversammlung.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Das geplante
Vorhaben bedingt auf Grund seiner städtebaulichen Ausprägung in Nutzung und
Größe eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplans „Rösselpark Am Nordring“
sowie dessen Erweiterung. Der Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss zeigt den Planungsstart
zur Bauleitplanung an und dient der Planungs-sicherheit für den Vorhabenträger/
Antragssteller.
II. Rechtmäßigkeit
Antragsverfahren und Beschluss durch die Ortsgemeinde Bad Liebenwerda,
BauGB, BauNVO, HWG,
III. Auswirkung auf Bürger,
Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Stärkung der Funktion des Innenstadtzentrums
und qualitative Erhöhung des Ausstattungsgrades der Kernstadt mit
Einzelhandelsbetrieben sowie Ergänzung durch eine Einrichtung, die den Zwecken
der Gesundheitsversogung dient. Damit wird die Innenstadtfunktion
attraktiviert.
Schaffung von ausreichend Parkmöglichkeiten
für diesen geplanten Komplex aus Einzelhandelsbetrieben und Gesundheitszentrum/Ärztehaus.
Zudem wird durch das geplante Bauvorhaben
Arbeitsplätze erhalten und schaffen.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten im
Zusammenhang mit der Erstellung der B-Planänderung/-Ergänzung, der FNP-Änderung
sowie notwendiger Gutachten, dies wird im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages zur Planung und Kostenübernahme gesichert.
Der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda sowie der
Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des
Seniorenbeirates oder des Arbeitskreises Kinder und Jugendbeteiligung mit
welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Herold Quick
Verbandsgemeindebürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: