Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 07/031/19

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

1

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

09.08.2019

Zuständigkeit:

Leiterin Ordnung, Soziales, Organisation (OSO)

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

 

Kooperationsrat

27.8.2019

 

8

8

   

   

   

 

Sonderausschuss

27.8.2019

 

8

8

   

   

   

 

Hauptausschuss Bad Liebenwerda

09.10.2019

 

7

7

7

0

0

0

 

Hauptausschuss Falkenberg/E.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptausschuss Mühlberg/E.

 

 

Hauptausschuss Uebigau-Wahrenbrück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtverordnetenversammlung Bad Liebenwerda

23.10.2019

 

18

14

14

0

0

0

 

Stadtverordnetenversammlung Falkenberg/Elster

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtverordnetenversammlung Mühlberg/Elbe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtverordnetenversammlung Uebigau-Wahrenbrück

25.09.2019

 

19

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

 

Frühzeitige Auslösung des Auftrages zur Anschaffung von zwei TSFW für die Ortswehren Kosilenzien und Maasdorf

 

Gegenstand der Vorlage:

Frühzeitige Auslösung des Auftrags wegen langer Wartezeiten

 

Begründung:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung der Verbandsgemeinde sieht in § 6 vor, dass alle am 31. Dezember 2019 vorhandenen Ortswehren dauerhaft als einsatzfähige Feuerwehreinheiten erhalten bleiben sollen.

 

I. Problem

Im Bestand der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Liebenwerda befindet sich eine große Anzahl von Einsatzfahrzeugen, welche insgesamt einen hohen Altersdurschnitt besitzen. Der Gesamtaltersdurschnitt liegt im Stadtgebiet bei knapp über 20 Jahren. Derzeit ist der Fuhrpark der Feuerwehr mit zahlreichen technischen Mängeln behaftet, welche die Einsatzbereitschaft gefährden. Zwei Ortsfeuerwehren (OF Kosilenzien und OF Maasdorf) bereiten dabei die größten Probleme. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan weist deshalb u.a. die Beschaffung von jeweils einem TLFW als dringlich aus.

 

OF Kosilenzien:

Das Fahrzeug (B1000/DDR-Produktion) ist bereits seit 2018 nicht mehr einsatzbereit. Eine Neuanschaffung scheiterte bisher daran, dass die vorhandene Feuerwehrgarage nicht der Norm entspricht und somit ein neueres Fahrzeug nicht untergestellt werden konnte.

Aus diesem Grund wurde neben einer Flächenerweiterung im jetzigen Haushaltsjahr auch die Erweiterung der Garage geplant, so dass mindestens ein Tragkraftspritzenfahrzeug/Wasser nach neuer Norm darin untergebracht werden kann.

Die Baumaßnahmen sind bereits in der Umsetzung werden zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein.

Die Ortsfeuerwehr verfügt über die notwendige Sollstärke, ist motiviert und weiterhin einsatzbereit, die Feuerwehrangehörigen nehmen an Ausbildungen und sonstigen Veranstaltungen teil. Sie werden derzeit durch andere Ortsfeuerwehren abgeholt.

Ein weiterer Aufschub ohne eigenes Einsatzfahrzeug wird die Leistungsbereitschaft aber erheblich senken, es ist dringend Handlungsbedarf geboten.

 

OF Maasdorf:

Die Ortsfeuerwehr verfügt über ein Löschgruppenfahrzeug 8/ DDR-Produktion aus dem Jahre 1990. Seit jeher schon sehr störanfällig bereitet es seit dem Juni 2019 größere Probleme (Ölverlust aus Achsen, Vorbaupumpe defekt).

Dass das Fahrzeug noch „fährt“ ist nur den Kameraden vor Ort zu verdanken, welche unzählige Arbeitsstunden in die Unterhaltung stecken. Zuletzt war es aber nur möglich, die Arbeiten durch Fachwerkstätten durchführen zu lassen. Derzeit liegt wieder ein Kostenangebot in Höhe von 4.847,40 € zur Reparatur vor, welches unter dem Vorbehalt der endgültigen Diagnose bei ausgebauter Vorderachse steht. Die Reparatur der Vorbaupumpe ist nicht enthalten. Die Reparatur ist unwirtschaftlich, es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Die Ortsfeuerwehr verfügt über die notwendige Sollstärke, ist motiviert und noch bedingt einsatzbereit.

 

Aufgrund der problematischen Situation wurden Angebote von Feuerwehrfahrzeugherstellern eingeholt, welche den benötigten Fahrzeugtyp herstellen bzw. produzieren. Eine Angebotsaufstellung ist den Unterlagen beigefügt.  Die Lieferzeit wird sich nach Auftragsvergabe auf ca. 13 Monate belaufen und trifft so auf die Verbandsgemeinde Liebenwerda, welche ab dem 01.01.2020 existiert.

 

II. Lösung

Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes ist es am wirtschaftlichsten, für beide Ortsfeuerwehren neue Fahrzeuge zu beschaffen. Die hier in Rede stehenden TSF-W entsprechen den Anforderungen an die Wehren, die sich aus ihren Aufgaben ergeben und stellen eine Grundausstattung der Feuerwehren dar. Mit den Ortsfeuerwehren herrscht der Konsens, dass man sich auf eine reine Normausstattung bezieht. Auf Sonderausstattungen, Zusatzleistungen oder ähnliches ist zu verzichten.

 

Aufgrund der Dringlichkeit wegen des Ausfalls der Fahrzeuge ist notwendig, schnellstmöglich zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge/Wasser (TSFW) zu beschaffen.

Die TSFW gehen dann, wie alle anderen Anlagegüter lt. Fusionsvertrag auch, im Wege der Rechtsnachfolge auf die Verbandsgemeinde als Trägerin des Brandschutzes über. Grundsätzlich legt die Verbandsgemeinde die Verwendungsorte der technischen Ausstattung und der Fahrzeuge fest.

 

Mit der Beschlussfassung soll zunächst nur die sofortige Auslösung der Aufträge bestätigt werden, um keinen weiteren Zeitverzug entstehen zu lassen. Ob die Fahrzeuge mittels Kauf oder Leasing finanziert werden, obliegt der Entscheidung der Verbandsgemeindevertretung in 2020.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Träger des Brandschutzes ist die Stadt Bad Liebenwerda, in der Rechtsnachfolge die Verbandsgemeinde Liebenwerda. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Einsatzbereitschaft der Wehren gewährleistet wird.

Der Ausfall der Fahrzeuge gefährdet den Fortbestand der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, die im Sinne der Erfüllung der Pflichtaufgabe Brandschutz und des in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung formulierten Ziels des Erhalts aller Ortswehren gesichert werden muss.

 

II. Rechtmäßigkeit

Insbesondere § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung der Verbandsgemeinde gibt konkret die Bedeutung und das Erfordernis der Einsatzfähigkeit aller vorhandenen Wehren.

Darüber hinaus bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG) den Handlungsrahmen. In der Gefahrenabwehrbedarfsplanung der Stadt Bad Liebenwerda ist die Beschaffung der Fahrzeuge vorgesehen.

Da die juristische Person Verbandsgemeinde Liebenwerda zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht existiert, soll, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu gewährleisten, der Auftrag zur Lieferung der Fahrzeuge bereits jetzt durch die Stadt Bad Liebenwerda erteilt werden, aufgrund § 4 Absatz 5 VgMvG in Verbindung mit § 4 des Fusionsvertrages geht der Vertrag im Wege der Rechtsnachfolge auf die Verbandsgemeinde Liebenwerda über.

Nach § 26 Absatz 3 des Fusionsvertrages bedürfen neue Investitionen und Verpflichtungen, die die nach § 4 Absatz 1 und 2 VgMvG genannten Aufgaben betreffen, der Herstellung des Einvernehmens mit den jeweils anderen beteiligten Städten.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Gewährleistung der Sicherheit der Bürger durch Gewährleistung der Einsatzbereitschaft.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Gemäß dem vorliegenden Angebot und der zu erwartenden Kosten für die technische Beladung ist von einem Betrag von 218.000 Euro für 2 Fahrzeuge auszugehen. Dieser Betrag beinhaltet zweimal das Fahrzeug Bieter 1 (Iveco Daily) sowie zweimal die Beladung gemäß der angegebenen Schätzung.

Ob die Fahrzeuge bei der Lieferung im Wege einer Investition erworben werden oder ob ein Leasing erfolgen soll, obliegt der Entscheidung der Verbandsgemeindevertretung im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2020.

 

II. Förderung durch:

 

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des Seniorenbeirates oder des Arbeitskreises Kinder und Jugendbeteiligung mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich

 

Abstimmung in der Kurstadtregion EE:

Im Ergebnis der Erörterungen des KoopRat/SonderA am 27.08.2019 zur Frage der Fahrzeugbeschaffung von TSFW für zwei Ortswehren von Bad Liebenwerda, die nicht mehr einsatzbereit sind, wurde vereinbart, sehr kurzfristig eine Abstimmung der Bürgermeister*in mit den Stadtwehrführern herbeizuführen, um zu ermitteln, ob weitere Ortswehren in ihrer Einsatzfähigkeit aufgrund nicht vorhandener Mindestausstattung mit einem Fahrzeug bedroht oder daher abgemeldet sind.

Ziel des Termins ist, den akuten Ersatzbedarf in der Fahrzeugausstattung festzustellen, d.h. aufgrund Ausfall oder nachweislich kurz bevor stehendem Ausfall, der nicht durch wirtschaftlich sinnvolle Reparatur behoben werden kann, und für Ersatzbeschaffungen ggf. jetzt frühzeitig einen Auftrag auszulösen (insbesondere wegen der extrem langen Lieferzeiten).

Gez. Susann Kirst / gez. 29.08.2019

 

Im Ergebnis der Abstimmungen der Bürgermeister/in und der Stadtwehrführer der beteiligten Städte am 9.9.2019 wurde vereinbart, dass die Bestellung für die beiden Fahrzeuge ausgelöst wird. Ein Fahrzeug wird nach der Lieferung bei der Ortsfeuerwehr Kosilenzien eingesetzt werden. Zum Einsatzort des zweiten Fahrzeuges in Maasdorf erfolgt im Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeuges eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit und der Aufgaben der Ortswehren. Die Bürgmeister/in haben im unmittelbaren Nachgang zu dem Termin am 9.9.2019 diese Vorgehensweise mit der/den Vorsitzenden ihrer jeweiligen Stadtverordnetenversammlung abgestimmt.

Gez. Susann Kirst / gez. 13.09.2019

 

Aus dem Hauptausschuss Falkenberg/Elster am 16.09.2019 wurde folgende Änderung der Formulierung des Beschlusstextes gefordert:

„Das Einvernehmen gegenüber der Stadt Bad Liebenwerda, den Auftrag zur Anschaffung von zwei TSF-W an Bieter 1 zu erteilen, wird erteilt. Ein Fahrzeug wird nach Lieferung bei der Ortsfeuerwehr Kosilenzien eingesetzt. Der Einsatzort des 2. Fahrzeuges wird unter Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit und Aufgaben der Ortswehren festgelegt, wobei der Standort Maasdorf primär geprüft wird. Eine Entscheidung über die Art und Weise der Finanzierung bleibt der Verbandsgemeindevertretung im Jahr 2020 vorbehalten.“

                -> Ich bitte um Erörterung durch die Bgm und in den Ausschüssen zur Änderung des Beschlusstextes, aus meiner Sicht entspricht auch diese textliche Fassung der gewünschten Zielrichtung, die bereits im Textvorschlag enthalten ist. Im Übrigen ist eine genaue Festlegung der Standorte der Fahrzeuge durch SVV-Entscheidung aus meiner Sicht ohnehin nicht zielführend. Grundsätzlich werden die Fahrzeuge vom Träger des Brandschutzes beschafft, um die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Sie sind nie abschließend standortgebunden, sondern nach einsatztaktischen Überlegungen auf der Grundlage des GABP optimal einzusetzen. Beide Fahrzeuge werden Fahrzeuge der Verbandsgemeinde sein (genauso wie alle anderen Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände ab dem 1.1.2020).

Gez. Susann Kirst, 20.9.2019

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlusstext für SVV Bad Liebenwerda:

Der Auftragserteilung zur Anschaffung von zwei TSF-W an Bieter 1 wird zugestimmt. Ein Fahrzeug wird nach Lieferung bei der Ortsfeuerwehr Kosilenzien eingesetzt. Der Einsatzort des 2. Fahrzeuges wird unter Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit und Aufgaben der Ortswehren festgelegt, wobei der Standort Maasdorf primär geprüft wird. Eine Entscheidung über die Art und Weise der Finanzierung bleibt der Verbandsgemeindevertretung im Jahr 2020 vorbehalten.

 

Beschlusstext für die SVVn Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück:

Das Einvernehmen gegenüber der Stadt Bad Liebenwerda, den Auftrag zur Anschaffung von zwei TSF-W an Bieter 1 zu erteilen, wird erteilt. Ein Fahrzeug wird nach Lieferung bei der Ortsfeuerwehr Kosilenzien eingesetzt. Der Einsatzort des 2. Fahrzeuges wird unter Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit und Aufgaben der Ortswehren festgelegt, wobei der Standort Maasdorf primär geprüft wird. Eine Entscheidung über die Art und Weise der Finanzierung bleibt der Verbandsgemeindevertretung im Jahr 2020 vorbehalten.

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

Im Ergebnis der Erörterung im Hauptausschuss am 9.10.2019 wurde der Beschlusstext entsprechend der Hinweise des Hauptausschusses Falkenberg geändert.

Gez. Kirst 10.10.2019

 

Beschlussfassung: