Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 07/017/19

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

2

Einreicher:

Herr Matthias Böttger

eingereicht am:

24.07.2019

Zuständigkeit:

KOE

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Sozialausschuss

07.08.2019

05

7

6

6

0

0

0

2

Hauptausschuss

21.08.2019

05

7

7

6

0

1

0

3

Stadtverordnetenversammlung

04.09.2019

10

18

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Erhöhung Zuschuss jährliches Stadtfest sowie Traditionsfeste

(erweiterte Überschrift ab SVV)

 

Gegenstand der Vorlage:

Die bisherige Finanzierung (Höhe Zuschuss der Stadt) des Stadtfestes soll verändert werden.

Begründung:

 

I. Problem

Die SVV hat in ihrer Sitzung vom 08.10.2014, mit Beschluss Nr. 06/028/14, ein jährliches Stadtfest mit einer Bezuschussung von 4.000,00 Euro beschlossen. (s. Anlage 1)

Durch die ständig steigenden Ausgaben für die Gesamtkosten kann die Restfinanzierung des Stadtfestes über Sponsoren nicht mehr abgedeckt werden. Die Anbieter kultureller Programme, wie Künstleragenturen und Bands, haben die Gagen angepasst und erhöht.

Eine deutliche Preiserhöhung ist bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu verzeichnen.

Im Jahr 2015 betrugen die Ausgaben für die GEMA für das Stadtfest 1059,69 Euro.

Für 2019 sind GEMA-Gebühren von 1.929,01 Euro in Rechnung gestellt worden (s. Anlage 2), trotz Sonderkonditionen von 20% Ermäßigung durch den Deutschen Heilbäderverband.

II. Lösung

Es bedarf eines Beschlusses der SVV die jährliche Bezuschussung des Stadtfestes auf 6.000,00 Euro zu erhöhen.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Das Stadtfest (Brunnenfest mit Elsterlauf der Kurstadt Bad Liebenwerda) ist zu einem überregionalen Event gewachsen und trägt, wie auch andere Veranstaltungen im Kurort, zu einer sehr positiven Wahrnehmung des Kurortes bei. Alle Veranstaltungen im Kurort haben sich zu Alleinstellungsmerkmalen entwickelt und haben zu einem starken Imagegewinn für die Stadt beigetragen.

 

 

 

II. Rechtmäßigkeit

Die Zuständigkeit der SVV ergibt sich aus § 2, Abs. 2, Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf.) i.V. m. § 28, Abs. 2, Nr. 25 BbgKVerf. Die Grundsätze der Haushaltswirtschaft nach § 63, Abs. 1 u. 2 BbKVerf. sind dabei einzuhalten.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Durch die Einbindung in das kulturelle Programm von ortsansässigen Vereinen, Musikgruppen und Institutionen erhalten diese eine überregionale Publicity. Die Gewerbetreiben haben einen wirtschaftlichen Vorteil durch die hohen Besucherzahlen. Das Stadtfest ist ein Wirtschaftsfaktor für zahlreiche Unternehmen. Hochwertige Veranstaltungen für das breite Publikum stehen im engen Zusammen hang mit dem Kurstadtstatus.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Im Haushalt der Stadt müsste die Erhöhung des Zuschusses von 4.000,00 Euro auf jährlich 6.000,00 Euro eingeplant werden.

 

II. Förderung durch:

 

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des Seniorenbeirates oder des Arbeitskreises Kinder und Jugendbeteiligung mit welchem Ergebnis:

Parallel zur Beratungsfolge erfolgt die Anhörung der Ortsteile.

Der Ortsbeirat Theisa hat sich positiv zu dieser Erhöhung geäußert. Er hat jedoch darauf hingewiesen, dass die Traditionsfeste in den Ortsteilen mit gleichen preislichen Erhöhungen zu kämpfen haben und dementsprechend die Zuschüsse für diese Feste prozentual gleichwertig ebenfalls angehoben werden sollten. Unterstützung fand dies durch die Wortmeldung des Ortsvorstehers von Oschätzchen in der Sitzung des Sozialausschusses. Daraus ergibt sich die Empfehlung des Sozialausschusses zur Formulierung des Beschlusstextes am Ende der Vorlage.

 

Abstimmung in der Kurstadtregion EE:

Nicht erforderlich, da eine freiwillige Aufgabe der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die finanzielle Bezuschussung des jährlichen Stadtfestes wird von 4.000,00 Euro auf jährlich 6.000,00 Euro erhöht und im Haushalt bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

Der Sozialausschuss, sowie in weiterer Beratung auch der Hauptausschuss, unterstützend durch die Wortmeldung des Ortsvorstehers Langenrieth mit ähnlicher Auffassung, folgt der Argumentation aus den Wortmeldungen der Ortsteile (siehe oben) und empfiehlt eine Erweiterung des Beschlusstextes wie folgt:

 

Beschlussfassung:

Die finanzielle Bezuschussung des jährlichen Stadtfestes wird von 4.000,00 Euro auf jährlich 6.000,00 Euro erhöht und im Haushalt bereitgestellt.

Darüber hinaus wird der Zuschuss für die Traditionsfeste

-         Reit- und Springturnier Dobra 1.000 Euroauf 1.500 Euro

-         Offener Pokallauf in Theisa von 500 Euro auf 750 Euro

-         Reiterfest in Oschätzchen von 500 Euro auf 750 Euro

erhöht.