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☒ |
öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Sozialausschuss |
☒ |
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Hauptausschuss |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
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*
Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Erhöhung Zuschuss jährliches Stadtfest sowie Traditionsfeste
(erweiterte Überschrift ab SVV)
Gegenstand
der Vorlage:
Die bisherige Finanzierung (Höhe Zuschuss der Stadt) des Stadtfestes soll
verändert werden.
Begründung:
I. Problem
Die SVV hat in
ihrer Sitzung vom 08.10.2014, mit Beschluss Nr. 06/028/14, ein jährliches
Stadtfest mit einer Bezuschussung von 4.000,00 Euro beschlossen. (s. Anlage 1)
Durch die
ständig steigenden Ausgaben für die Gesamtkosten kann die Restfinanzierung des
Stadtfestes über Sponsoren nicht mehr abgedeckt werden. Die Anbieter
kultureller Programme, wie Künstleragenturen und Bands, haben die Gagen
angepasst und erhöht.
Eine deutliche
Preiserhöhung ist bei der GEMA (Gesellschaft für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu
verzeichnen.
Im
Jahr 2015 betrugen die Ausgaben für die GEMA für das Stadtfest 1059,69 Euro.
Für
2019 sind GEMA-Gebühren von 1.929,01 Euro in Rechnung gestellt worden (s.
Anlage 2), trotz Sonderkonditionen von 20% Ermäßigung durch den Deutschen
Heilbäderverband.
II. Lösung
Es bedarf eines
Beschlusses der SVV die jährliche Bezuschussung des Stadtfestes auf 6.000,00 Euro
zu erhöhen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Das Stadtfest
(Brunnenfest mit Elsterlauf der Kurstadt Bad Liebenwerda) ist zu einem
überregionalen Event gewachsen und trägt, wie auch andere Veranstaltungen im
Kurort, zu einer sehr positiven Wahrnehmung des Kurortes bei. Alle
Veranstaltungen im Kurort haben sich zu Alleinstellungsmerkmalen entwickelt und
haben zu einem starken Imagegewinn für die Stadt beigetragen.
II. Rechtmäßigkeit
Die
Zuständigkeit der SVV ergibt sich aus § 2, Abs. 2, Satz 2 der Brandenburgischen
Kommunalverfassung (BbgKVerf.) i.V. m. § 28, Abs. 2, Nr. 25 BbgKVerf. Die
Grundsätze der Haushaltswirtschaft nach § 63, Abs. 1 u. 2 BbKVerf. sind dabei
einzuhalten.
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Durch die
Einbindung in das kulturelle Programm von ortsansässigen Vereinen, Musikgruppen
und Institutionen erhalten diese eine überregionale Publicity. Die
Gewerbetreiben haben einen wirtschaftlichen Vorteil durch die hohen
Besucherzahlen. Das Stadtfest ist ein Wirtschaftsfaktor für zahlreiche
Unternehmen. Hochwertige Veranstaltungen für das breite Publikum stehen im
engen Zusammen hang mit dem Kurstadtstatus.
Aufgabe:
☒ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Im Haushalt der
Stadt müsste die Erhöhung des Zuschusses von 4.000,00 Euro auf jährlich
6.000,00 Euro eingeplant werden.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
|
☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des
Seniorenbeirates oder des Arbeitskreises Kinder und Jugendbeteiligung mit
welchem Ergebnis:
Parallel zur
Beratungsfolge erfolgt die Anhörung der Ortsteile.
Der Ortsbeirat Theisa hat sich positiv zu dieser
Erhöhung geäußert. Er hat jedoch darauf hingewiesen, dass die Traditionsfeste
in den Ortsteilen mit gleichen preislichen Erhöhungen zu kämpfen haben und
dementsprechend die Zuschüsse für diese Feste prozentual gleichwertig ebenfalls
angehoben werden sollten. Unterstützung fand dies durch die Wortmeldung des
Ortsvorstehers von Oschätzchen in der Sitzung des Sozialausschusses. Daraus
ergibt sich die Empfehlung des Sozialausschusses zur Formulierung des
Beschlusstextes am Ende der Vorlage.
Abstimmung in der Kurstadtregion EE:
Nicht
erforderlich, da eine freiwillige Aufgabe der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda.
Beschlussvorschlag:
Die finanzielle Bezuschussung des jährlichen Stadtfestes wird von
4.000,00 Euro auf jährlich 6.000,00 Euro erhöht und im Haushalt bereitgestellt.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Der Sozialausschuss, sowie in weiterer Beratung
auch der Hauptausschuss, unterstützend durch die Wortmeldung des Ortsvorstehers
Langenrieth mit ähnlicher Auffassung, folgt der Argumentation aus den
Wortmeldungen der Ortsteile (siehe oben) und empfiehlt eine Erweiterung des
Beschlusstextes wie folgt:
Beschlussfassung:
Die finanzielle
Bezuschussung des jährlichen Stadtfestes wird von 4.000,00 Euro auf jährlich
6.000,00 Euro erhöht und im Haushalt bereitgestellt.
Darüber hinaus wird der Zuschuss für die
Traditionsfeste
-
Reit- und Springturnier Dobra 1.000 Euroauf 1.500 Euro
-
Offener Pokallauf in Theisa von 500 Euro auf 750
Euro
-
Reiterfest in Oschätzchen von 500 Euro auf 750 Euro
erhöht.