Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/018/19

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

18.02.2019

Zuständigkeit:

Stadt- und Ortsteilplanung, Geodaten

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

12.03.2019

06

7

6

6

0

0

0

2

Hauptausschuss

27.03.2019

03

7

7

7

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

10.04.2019

08

19

15

15

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan Bad Liebenwerda, Ortsteil Dobra

 

Gegenstand der Vorlage:

Entwurfsbeschluss

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.08.2016 zur Einleitung der Aufstellungsverfahren zu den Bauleitplanungen:

-         Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Berg“, Bad Liebenwerda, Flur 24, Flurstück 424

-         Bebauungsplan Sondergebiet „Rettungswache“, Bad Liebenwerda, Ortsteil Maasdorf

-         1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Stadt Bad Liebenwerda, Ortsteil Dobra

Ebenfalls wurde die Anpassung des Flächennutzungsplans in den jeweiligen Bereichen beschlossen.

Die BP- Verfahren „Rettungswache“ und „Wohnbebauung am Berg“ wurden in der 13. Änderung des Flächennutzungsplans zusammengefasst.

Das Verfahren zur Baulandausweisung (neu jetzt als Bebauungsplan „Wohnbebauung am Mühlenweg“) wird in der 15. Änderung des FNP fortgeführt.

Das im Regelverfahren vorgeschriebene Änderungsverfahren hat bisher folgende Verfahrensschritte durchlaufen:

·         die Zielanfrage bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und Regionalplanung

·         die Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB)

Als nächster Verfahrensschritt, muss der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Entwurf der 15. FNP- Änderung für die öffentliche Auslegung sowie zur Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden auf die Dauer eines Monats bestimmt werden.

 

 

II. Lösung

In dem vorliegenden Entwurf des FNP (Stand Februar 2019) sind alle für diese Planung abgegebenen und relevanten Stellungnahmen berücksichtigt.

Entgegen den ursprünglichen Änderungsinhalten mit den Änderungsbereichen in den 3 Ortsteilen (Bad Liebenwerda, Maasdorf und Dobra) werden mit diesem Entwurfsbeschluss nur noch die Änderungen im Ortsteil Dobra Inhalt der 15. FNP- Änderung.

Grund hierfür ist, ein wesentlich erhöhter Klärungsbedarf für den Änderungsbereich i.V. mit der verbindlichen Bauleitplanung, der im Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um den Nachweis gesetzlich geschützter Biotopstrukturen sowie Waldumwandlung im Änderungsbereich.

Dieser vorliegende Entwurf wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wohnbebauung am Mühlen-weg“ Ortsteil Dobra bearbeitet und ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Vorgeschriebener Verfahrensschritt (Entwurfsbeschluss) im Änderungsverfahren zum FNP

 

II. Rechtmäßigkeit

§ 3 Abs.2 sowie §4 Abs. 2 BauGB

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

-         Durch die Ausweisung einer Wohnbaufläche am Mühlenweg im Ortsteil Dobra, wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen in Verbindung mit dem Bebauungsplan zur Errichtung von mehreren EFH

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

Alle Kosten die sich aus dem Planverfahren zur 15. Änderung des FNP ergeben, übernimmt der Antragsteller.

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Aus der 15. Änderung zum FNP im Ortsteil Dobra ergeben sich keine Kosten für Dritte, dieser trägt der Antragsteller. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen zur Errichtung von mehreren Eigenheimen

 

II. Förderung durch:

 

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des Seniorenbeirates oder des Arbeitskreis Kinder und Jugendbeteiligung mit welchem Ergebnis:

Die Anhörung des Ortsbeirates Dobra erfolgt im Rahmen der Sitzungsfolge.

 

 

Abstimmung in der Kurstadtregion EE:

Verfahren der Ortsgemeinde, Beteiligung erfolgt im Aufstellungsverfahren

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf zur 15 Änderung des Flächennutzungsplan Bad Liebenwerda mit Änderungsbereich Ortsteil Dobra (Wohnbebauung am Mühlenweg), bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Stand Februar 2019) beschlossen.
  2. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: