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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Hauptausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan Bad Liebenwerda,
Ortsteil Dobra
Gegenstand
der Vorlage:
Entwurfsbeschluss
Begründung:
I. Problem
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 03.08.2016 zur Einleitung der
Aufstellungsverfahren zu den Bauleitplanungen:
-
Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Berg“, Bad
Liebenwerda, Flur 24, Flurstück 424
-
Bebauungsplan Sondergebiet „Rettungswache“, Bad
Liebenwerda, Ortsteil Maasdorf
-
1. Änderung der Klarstellungs- und
Einbeziehungssatzung der Stadt Bad Liebenwerda, Ortsteil Dobra
Ebenfalls wurde die
Anpassung des Flächennutzungsplans in den jeweiligen Bereichen beschlossen.
Die BP- Verfahren
„Rettungswache“ und „Wohnbebauung am Berg“ wurden in der 13. Änderung des
Flächennutzungsplans zusammengefasst.
Das Verfahren
zur Baulandausweisung (neu jetzt als Bebauungsplan „Wohnbebauung am Mühlenweg“)
wird in der 15. Änderung des FNP fortgeführt.
Das im Regelverfahren
vorgeschriebene Änderungsverfahren hat bisher folgende Verfahrensschritte
durchlaufen:
·
die Zielanfrage bei der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung und Regionalplanung
·
die Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs.1
BauGB)
Als nächster
Verfahrensschritt, muss der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene
Entwurf der 15. FNP- Änderung für die öffentliche Auslegung sowie zur Beteiligung
der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
auf die Dauer eines Monats bestimmt werden.
II. Lösung
In dem
vorliegenden Entwurf des FNP (Stand Februar 2019) sind alle für diese Planung
abgegebenen und relevanten Stellungnahmen berücksichtigt.
Entgegen den
ursprünglichen Änderungsinhalten mit den Änderungsbereichen in den 3 Ortsteilen
(Bad Liebenwerda, Maasdorf und Dobra) werden mit diesem Entwurfsbeschluss nur
noch die Änderungen im Ortsteil Dobra Inhalt der 15. FNP- Änderung.
Grund hierfür
ist, ein wesentlich erhöhter Klärungsbedarf für den Änderungsbereich i.V. mit
der verbindlichen Bauleitplanung, der im Ergebnis der frühzeitigen
Behördenbeteiligung festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um den Nachweis
gesetzlich geschützter Biotopstrukturen sowie Waldumwandlung im
Änderungsbereich.
Dieser
vorliegende Entwurf wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wohnbebauung
am Mühlen-weg“ Ortsteil Dobra bearbeitet und ist durch die Stadtverordnetenversammlung
zu bestätigen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Vorgeschriebener
Verfahrensschritt (Entwurfsbeschluss) im Änderungsverfahren zum FNP
II. Rechtmäßigkeit
§ 3 Abs.2 sowie
§4 Abs. 2 BauGB
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
-
Durch die Ausweisung einer Wohnbaufläche am
Mühlenweg im Ortsteil Dobra, wird die planungsrechtliche Voraussetzung
geschaffen in Verbindung mit dem Bebauungsplan zur Errichtung von mehreren EFH
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
Alle Kosten die
sich aus dem Planverfahren zur 15. Änderung des FNP ergeben, übernimmt der
Antragsteller.
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Aus der 15.
Änderung zum FNP im Ortsteil Dobra ergeben sich keine Kosten für Dritte, dieser
trägt der Antragsteller. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen zur Errichtung von mehreren Eigenheimen
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des
Seniorenbeirates oder des Arbeitskreis Kinder und Jugendbeteiligung mit welchem
Ergebnis:
Die Anhörung des
Ortsbeirates Dobra erfolgt im Rahmen der Sitzungsfolge.
Abstimmung in der Kurstadtregion EE:
Verfahren der Ortsgemeinde,
Beteiligung erfolgt im Aufstellungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: