Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/050/18

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

4 Anlagen

Einreicher:

Frau Nicole Jurisch

eingereicht am:

20.07.2018

Zuständigkeit:

Organisation, Entgeltabrechnung

Seiten:

3

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

2

Bauausschuss

21.08.2018

07

7

6

6

0

0

0

1

Sozialausschuss

22.08.2018

07

7

7

6

0

1

0

3

Haupt- und Finanzausschuss

05.09.2018

13

7

6

6

0

0

0

4

Stadtverordnetenversammlung

19.09.2018

14

19

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Grundsatzentscheidung zur Schaffung neuer Abstellflächen (Fertigteilbauweise) auf dem Gelände des Gutshauses im Ortsteil Theisa

 

Gegenstand der Vorlage:

Bauliche Neuordnung auf dem Gelände des Gutes Theisa hier: diverse baufällige Garagen

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadt Bad Liebenwerda ist Eigentümerin des Grundstückes „Gut Theisa“. Auf diesem Grundstück befinden sich folgende bauliche Anlagen:

Feuerwehrhaus Theisa mit Nebenanlagen Lageplan Anlage 1 Nummer  1

Das Gutshaus Lageplan Anlage 1 Nummer 2

Garagen Lageplan Anlage 1 Nummer 3 und 4

Pachtflächen Lageplan Anlage 1 Nummer 5…

 

Für die Garagen Lageplan Anlage 1, Nummer 3 waren Haushaltsmittel zur Dachinstandsetzung geplant. Zur Vorbereitung des Auftrages und bei der Besichtigung durch die Verwaltung mit einer Fachfirma musste festgestellt werden, dass sich diese Garagen in einem desolaten baulichen Zustand befinden und nur noch ein Abriss in Frage kommt (Anlage 2). Die Garagen Lageplan Anlage 1 Nummer 4 wurden auch begutachtet und eine Nutzung auf Grund des baulichen Zustandes nicht empfohlen.

Die Gebäude sollten abgerissen werden.

Die Garagen Lageplan Anlage 1, Nummer 3  werden als Lagerflächen durch den Traditionsverein, Feuerwehrverein und der Freiwilligen Feuerwehr Theisa für diverse Gegenstände genutzt (Anlage 3 Bedarfsanzeige).

 

II. Lösung

Die Verwaltung sieht den Abriss aus Sicherheitsgründen und aus nichtvertretbaren Kosten für die Instandsetzung der Garagen als dringend erforderlich.

Um den Bedarf der Vereine für Unterstellmöglichkeit zu decken, schlägt die Verwaltung vor, dass den Vereinen die Möglichkeit eingeräumt wird, auf eigene Kosten Lagerflächen in Fertigteilbauweise auf dem Gutsgrundstück zu errichten.

Der Ortsbeirat unterstützt die Forderung der 2 Vereine und der FFW Theisa, dass durch Bereitstellung von Lagerflächen in Fertigteilbauweise, Ersatz bereitgestellt werden sollte.

 

Ergebnis der Prüfung

 

Dem Antrag der Vereine steht entgegen, dass mit dem Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016 bis 2019 (lfd. Nr. 36) die Stadtverordnetenversammlung beauftragt wurde, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig keine weiteren Gebäude errichtet, ausgebaut oder einer Nutzung freiwilliger Art zugeführt werden.

Dies wurde wie folgt begründet:

In verschiedenen Ortsteilen sind Objekte oder Räume vorhanden, die mehr oder weniger multifunktional von den Bürgern der Ortsteile genutzt werden. Neben den jährlich mit ca. 2.000 Euro zu veranschlagenden Betriebskosten/Jahr müssen auch Unterhaltungsleistungen von jährlich ca.1000- 3.000 Euro vorgesehen werden. Bei der Nutzung einzelner Räumlichkeiten sind die Kosten entsprechend niedriger, aber vorhanden. In Burxdorf wurde im vergangenen Jahr ein Gebäude erworben, um den Bürgern die Möglichkeit eines Treffpunktes zu schaffen. Neben den Erwerbskosten von 5000 Euro mussten für die Kosten der Instandsetzung 30.000 Euro vorgesehen werden. Wiederum sind in anderen Ortsteilen solche Räume oder Gebäude nicht vorhanden. Dort werden die vorhandenen Gaststätten oder die Vereinsräume mitgenutzt. Auch für die Kernstadt stehen eigene Räumlichkeiten für Gruppen von Bürgern nicht zur Verfügung bzw. können nur gegen Entgelt genutzt werden. Deshalb ist es geboten, zukünftig keine weiteren Gebäude zu errichten, auszubauen oder einer Nutzung freiwilliger Art zuzuführen“.

 

Die Ergebnisse der Vorberatung in den Fachausschüssen, die am Ende der Vorlage stehen, sind zu beachten.

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Mit dem erforderlichen Abriss stehen die bisherigen Unterstellmöglichkeiten für die Vereine nicht mehr zur Verfügung.

II. Rechtmäßigkeit

Das Haushaltsicherungskonzept für die Jahre 2016 – 2019 wurde in der SVV am 20.04.2016 beschlossen. Der o.a. Maßnahme Nr. 36 wurde einstimmig zugestimmt. Somit ist auch nur die Stadtverordnetenversammlung zuständig, kann Abweichungen beschließen oder kann diesen Beschluss aufheben.

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Die geschätzten Kosten für den Abriss liegen bei 16.000 €.

Im Internet werden Fertigteilgaragen aus Holz 6m x 4m = 24 m² Wandstärke 44 mm mit rd. 3.200,- € ohne Aufstellung und Herstellung einer Bodenplatte, inklusive Anlieferung angeboten.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Der Ortsbeirat hat eine Stellungnahme abgegeben (Anlage).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Variante A: Der Beschluss Nr. 06/015/16 Punkt 2, Maßnahme 36 wird aufgehoben.

Die Garagen auf dem Grundstück Gut Theisa werden abgerissen und Ersatz für Lagerflächen für die Vereine und der FFW Theisa in Fertigteilbauweise geschaffen.

 

Variante B: Die Garagen werden ersatzlos abgerissen. Den Vereinen wird die Möglichkeit eingeräumt auf eigene Kosten Unterstellmöglichkeit in Fertigteilbauweise auf dem Grundstück zu errichten.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

Im Bau- wie auch im Sozialausschuss wurde deutlich gemacht, dass es sich bei der Schaffung von Ersatz für die baufälligen Garagen nicht um eine Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden für freiwillige Nutzung handelt, und somit der Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept nicht angegriffen wird. Auf Empfehlung des Sozialausschusses wird der 1. Satz der Beschlussvariante A gestrichen.

 

Beschlussfassung: