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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
3 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Sozialausschuss |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Grundsatzentscheidung zur Schaffung neuer Abstellflächen
(Fertigteilbauweise) auf dem Gelände des Gutshauses im Ortsteil Theisa
Gegenstand
der Vorlage:
Bauliche Neuordnung auf dem
Gelände des Gutes Theisa hier: diverse baufällige Garagen
Begründung:
I. Problem
Die Stadt Bad
Liebenwerda ist Eigentümerin des Grundstückes „Gut Theisa“. Auf diesem
Grundstück befinden sich folgende bauliche Anlagen:
Feuerwehrhaus
Theisa mit Nebenanlagen Lageplan Anlage 1 Nummer 1
Das Gutshaus
Lageplan Anlage 1 Nummer 2
Garagen Lageplan
Anlage 1 Nummer 3 und 4
Pachtflächen
Lageplan Anlage 1 Nummer 5…
Für die Garagen
Lageplan Anlage 1, Nummer 3 waren Haushaltsmittel zur Dachinstandsetzung geplant.
Zur Vorbereitung des Auftrages und bei der Besichtigung durch die Verwaltung
mit einer Fachfirma musste festgestellt werden, dass sich diese Garagen in einem
desolaten baulichen Zustand befinden und nur noch ein Abriss in Frage kommt
(Anlage 2). Die Garagen Lageplan Anlage 1 Nummer 4 wurden auch begutachtet und
eine Nutzung auf Grund des baulichen Zustandes nicht empfohlen.
Die Gebäude
sollten abgerissen werden.
Die Garagen
Lageplan Anlage 1, Nummer 3 werden als
Lagerflächen durch den Traditionsverein, Feuerwehrverein und der Freiwilligen
Feuerwehr Theisa für diverse Gegenstände genutzt (Anlage 3 Bedarfsanzeige).
II. Lösung
Die Verwaltung
sieht den Abriss aus Sicherheitsgründen und aus nichtvertretbaren Kosten für
die Instandsetzung der Garagen als dringend erforderlich.
Um den Bedarf
der Vereine für Unterstellmöglichkeit zu decken, schlägt die Verwaltung vor,
dass den Vereinen die Möglichkeit eingeräumt wird, auf eigene Kosten
Lagerflächen in Fertigteilbauweise auf dem Gutsgrundstück zu errichten.
Der Ortsbeirat
unterstützt die Forderung der 2 Vereine und der FFW Theisa, dass durch
Bereitstellung von Lagerflächen in Fertigteilbauweise, Ersatz bereitgestellt
werden sollte.
Ergebnis der
Prüfung
Dem Antrag der
Vereine steht entgegen, dass mit dem Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016
bis 2019 (lfd. Nr. 36) die Stadtverordnetenversammlung beauftragt wurde, dafür
Sorge zu tragen, dass zukünftig keine weiteren Gebäude errichtet, ausgebaut
oder einer Nutzung freiwilliger Art zugeführt werden.
Dies wurde wie
folgt begründet:
„In verschiedenen Ortsteilen sind Objekte
oder Räume vorhanden, die mehr oder weniger multifunktional von den Bürgern der
Ortsteile genutzt werden. Neben den jährlich mit ca. 2.000 Euro zu
veranschlagenden Betriebskosten/Jahr müssen auch Unterhaltungsleistungen von
jährlich ca.1000- 3.000 Euro vorgesehen werden. Bei der Nutzung einzelner
Räumlichkeiten sind die Kosten entsprechend niedriger, aber vorhanden. In
Burxdorf wurde im vergangenen Jahr ein Gebäude erworben, um den Bürgern die
Möglichkeit eines Treffpunktes zu schaffen. Neben den Erwerbskosten von 5000
Euro mussten für die Kosten der Instandsetzung 30.000 Euro vorgesehen werden.
Wiederum sind in anderen Ortsteilen solche Räume oder Gebäude nicht vorhanden.
Dort werden die vorhandenen Gaststätten oder die Vereinsräume mitgenutzt. Auch
für die Kernstadt stehen eigene Räumlichkeiten für Gruppen von Bürgern nicht
zur Verfügung bzw. können nur gegen Entgelt genutzt werden. Deshalb ist es
geboten, zukünftig keine weiteren Gebäude zu errichten, auszubauen oder einer
Nutzung freiwilliger Art zuzuführen“.
Die Ergebnisse der Vorberatung in den Fachausschüssen,
die am Ende der Vorlage stehen, sind zu beachten.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Mit dem
erforderlichen Abriss stehen die bisherigen Unterstellmöglichkeiten für die Vereine
nicht mehr zur Verfügung.
II. Rechtmäßigkeit
Das
Haushaltsicherungskonzept für die Jahre 2016 – 2019 wurde in der SVV am
20.04.2016 beschlossen. Der o.a. Maßnahme Nr. 36 wurde einstimmig zugestimmt.
Somit ist auch nur die Stadtverordnetenversammlung zuständig, kann Abweichungen
beschließen oder kann diesen Beschluss aufheben.
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Aufgabe:
☒ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Die geschätzten
Kosten für den Abriss liegen bei 16.000 €.
Im Internet werden
Fertigteilgaragen aus Holz 6m x 4m = 24 m² Wandstärke 44 mm mit rd. 3.200,- € ohne Aufstellung und Herstellung einer
Bodenplatte, inklusive Anlieferung angeboten.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten- oder des
Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Der Ortsbeirat
hat eine Stellungnahme abgegeben (Anlage).
Beschlussvorschlag:
Variante A: Der Beschluss Nr. 06/015/16 Punkt 2, Maßnahme 36 wird
aufgehoben.
Die Garagen auf dem Grundstück Gut Theisa werden
abgerissen und Ersatz für Lagerflächen für die Vereine und der FFW Theisa in
Fertigteilbauweise geschaffen.
Variante B: Die Garagen
werden ersatzlos abgerissen. Den Vereinen wird die Möglichkeit eingeräumt auf
eigene Kosten Unterstellmöglichkeit in Fertigteilbauweise auf dem Grundstück zu
errichten.
Thomas Richter
Bürgermeister
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Im Bau- wie auch im Sozialausschuss wurde deutlich
gemacht, dass es sich bei der Schaffung von Ersatz für die baufälligen Garagen
nicht um eine Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden für freiwillige Nutzung
handelt, und somit der Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept nicht
angegriffen wird. Auf Empfehlung des Sozialausschusses wird der 1. Satz der
Beschlussvariante A gestrichen.
Beschlussfassung: