Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/032/18

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

03.05.2018

Zuständigkeit:

Stadt- und Ortsteilplanung, Geodaten

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

15.05.2018

06

7

7

7

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

06.06.2018

04

7

6

6

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

20.06.2018

09

19

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

Beschluss zur 1. Änderung Bebauungsplan „Feldstraße“ Bad Liebenwerda

 

Gegenstand der Vorlage:

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Begründung:

I. Problem

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss 15.02.2017 die Einleitung des Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung Bebauungsplan „Feldstraße“ im einfachen Verfahren nach § 13 Abs.1 BauGB beschlossen.

Im Wesentlichen betroffen sind die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die der Geschossigkeit. Die Definition der Geschossigkeit hat sich gegenüber der vormaligen Bauordnung geändert, s. d. hier ein dringendes Anpassungserfordernis an die aktuelle Rechtsgrundlage besteht.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.07.2017 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. IX „Feldstraße“, in der Fassung Juli 2017, beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Durch gesamte Verfahren zog sich das Problem „Landschaftsschutzgebiet“, das parallel im Verfahren mit dem MLUL geklärt werden musste.

Zur Erlangung der Rechtskraft zum Bebauungsplan sind folgende Verfahrensschritte notwendig:

-       Wertung und Beschlussfassung über alle eingegangen, relevanten Stellungnahmen

-       Satzungsbeschluss

-       Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses beim MLUL zur abschließenden Zustimmung

-       Danach Bekanntgabe der Satzung im Amtsblatt zur Erlangung der Rechtskraft

 

II. Lösung

Verfahrensschritte und abgegebene Stellungnahmen:

1.      Anfrage nach den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung erfolgte mit Schreiben vom 28.07.2017

2.      Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB fand in der Zeit vom 07.08.2017 bis 08.09.2017 statt. Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden am Verfahren beteiligt mit Schreiben vom 28.07.2017 und 07.11.2017.

Der vorliegende Satzungsentwurf wurde entsprechend den abgegebene Hinweisen und Anregungen von Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erarbeitet. Alle im Verfahren eingegangen, relevanten Stellungnahmen wurden geprüft und gewertet. Durch die Stadtverordnetenversammlung sind die einzelnen Stellungnahmen entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu werten und abzuwägen. Danach ist der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen.

Parallel zum Bebauungsplan wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens das Zustimmungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) geführt.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Anpassung von Festsetzungen im Bebauungsplan zur baulichen Nutzung, insbesondere an aktuelle Rechtsgrundlagen.

II. Rechtmäßigkeit

Einfaches Änderungsverfahren nach § 13 BauGB.

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Durch die Anpassung des Bebauungsplans an aktuelle Rechtsvorschriften (insbesondere BbgBO) und der Überprüfung von gestalterischen Festsetzungen erfolgt im Baugebiet der Feldstraße eine Erhöhung der Wohnqualität und Attraktivität.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Für die Änderung des Bebauungsplans entstanden der Stadt Kosten in Höhe von ca. 4.500,00 Euro. Diese Kosten wurden im Jahr 2017 im Produkt 51101 finanziert.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss über Bedenken und Anregungen:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden, Träger öffentlichen Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ Bad Liebenwerda vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgenden Ergebnis geprüft:

(siehe Abwägungsprotokoll)

  1. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss

  1.  Auf Grund des § 10 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung Bebauungsplan „Feldstraße“ Bad Liebenwerda in der Fassung Mai 2018 als Satzung.
  2.  Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die beschlossene Satzung im Amtsblatt Ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: