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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Beschluss zur 1. Änderung und Ergänzung Einfacher Bebauungsplan
„Bungalowsiedlung III“ OT Zeischa
Gegenstand
der Vorlage:
Aufstellungs- und
Änderungsbeschluss
Begründung:
I. Problem
Mit Schreiben
vom 18.01.2018 wurde durch den Vorsitzenden der Bungalowsiedlung III „Am
Waldbad“ Zeischa der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt
(siehe Anlage zur Vorlage).
Es soll der o.g.
rechtskräftige Bebauungsplan (Rechtskraft 27.06.2002) geändert/ angepasst
werden auf die „Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatzverordnung“ von
2005. Insbesondere soll hierbei die zulässige Größe der einzelnen
Wochenendhäuser/ Bungalows von jetzt 40 m² auf 50 m² angehoben werden. Damit
verbunden sind die Bauflächen, Grünflächen sowie Verkehrsflächenausweisungen zu
überprüfen und ggf. anzupassen.
Verbunden mit
der 1. Änderung des Bebauungsplans wird eine Plangebietsänderung vorgenommen,
die im Zusammenhang mit einem geplanten Flurstücktausch zwischen der
Bungalowsiedlung III „Am Waldbad“ und dem Gelände das durch die Natur- und
Campingfreunde Zeischa e.V. genutzt wird steht. Hier handelt es sich konkret um
das Flurstück 425 das dem Plangebiet der Bungalowsiedlung III zugeschlagen
werden soll (Grundstückstausch 424 und 425).
II. Lösung
Zur Einleitung
des Bauleitplanverfahrens, hier die Änderung zum Einfachen Bebauungsplan
„Bungalowsiedlung III“, OT Zeischa ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss
durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen. Der Änderungsbereich umfasst
die Flurstücke 103/14, 345, 425 sowie Teilflächen aus 423
und 424 der Flur 2 in der Gemarkung Zeischa. Das Änderungsverfahren wird im
Regelverfahren geführt, da wesentliche Planungsinhalte/ Grundzüge betroffen
sind.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Um einen höhere
Grundzahl je Parzelle der Wochenendhaussiedlung für die max. zulässige
Grundfläche von 50 m² für Bungalow zu erreichen entsprechend der
„Brandenburgischen Camping- und Wochenendhausplatzverordnung“ von 2005 ist eine
Anpassung des vorh. Bebauungsplan notwendig.
II. Rechtmäßigkeit
BauGB; BauNVO
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Durch die
Anpassung des vorh. rechtskräftigen Bebauungsplans an die Bbg Camping- und
Wochenendhaus-platzverordnung aus 2005 wird eine wesentliche Steigerung der
Erholungsfunktion vorgenommen, die auch zeitgemäß ist.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Durch das
Planverfahren der 1. Änderung des Einfachen Bebauungsplan „Bungalowsiedlung
III“, OT Zeischa entstehen der Stadt keine Kosten. Diese Kosten werden vom
Antragsteller im vollen Umfang getragen und zwischen Stadt und Antragsteller in
einem entsprechenden städtebaulichen Vertrag vereinbart.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Anhörung Ortsbeirat
Zeischa
Beschlussvorschlag:
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: