Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/002/18

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

04.01.2018

Zuständigkeit:

Stadt- und Ortsteilplanung, Geodaten

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Haupt- und Finanzausschuss

07.02.2018

09

7

7

7

0

0

0

2

Stadtverordnetenversammlung

28.02.2018

08

19

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

Beschluss zur 1. Änderung und Ergänzung Einfacher Bebauungsplan „Bungalowsiedlung III“ OT Zeischa

 

Gegenstand der Vorlage:

Aufstellungs- und Änderungsbeschluss

Begründung:

 

I. Problem

Mit Schreiben vom 18.01.2018 wurde durch den Vorsitzenden der Bungalowsiedlung III „Am Waldbad“ Zeischa der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt (siehe Anlage zur Vorlage).

Es soll der o.g. rechtskräftige Bebauungsplan (Rechtskraft 27.06.2002) geändert/ angepasst werden auf die „Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatzverordnung“ von 2005. Insbesondere soll hierbei die zulässige Größe der einzelnen Wochenendhäuser/ Bungalows von jetzt 40 m² auf 50 m² angehoben werden. Damit verbunden sind die Bauflächen, Grünflächen sowie Verkehrsflächenausweisungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Verbunden mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wird eine Plangebietsänderung vorgenommen, die im Zusammenhang mit einem geplanten Flurstücktausch zwischen der Bungalowsiedlung III „Am Waldbad“ und dem Gelände das durch die Natur- und Campingfreunde Zeischa e.V. genutzt wird steht. Hier handelt es sich konkret um das Flurstück 425 das dem Plangebiet der Bungalowsiedlung III zugeschlagen werden soll (Grundstückstausch 424 und 425).

 

II. Lösung

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens, hier die Änderung zum Einfachen Bebauungsplan „Bungalowsiedlung III“, OT Zeischa ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 103/14, 345, 425 sowie Teilflächen aus 423 und 424 der Flur 2 in der Gemarkung Zeischa. Das Änderungsverfahren wird im Regelverfahren geführt, da wesentliche Planungsinhalte/ Grundzüge betroffen sind.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Um einen höhere Grundzahl je Parzelle der Wochenendhaussiedlung für die max. zulässige Grundfläche von 50 m² für Bungalow zu erreichen entsprechend der „Brandenburgischen Camping- und Wochenendhausplatzverordnung“ von 2005 ist eine Anpassung des vorh. Bebauungsplan notwendig.

 

II. Rechtmäßigkeit

BauGB; BauNVO

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Durch die Anpassung des vorh. rechtskräftigen Bebauungsplans an die Bbg Camping- und Wochenendhaus-platzverordnung aus 2005 wird eine wesentliche Steigerung der Erholungsfunktion vorgenommen, die auch zeitgemäß ist.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Durch das Planverfahren der 1. Änderung des Einfachen Bebauungsplan „Bungalowsiedlung III“, OT Zeischa entstehen der Stadt keine Kosten. Diese Kosten werden vom Antragsteller im vollen Umfang getragen und zwischen Stadt und Antragsteller in einem entsprechenden städtebaulichen Vertrag vereinbart.

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Anhörung Ortsbeirat Zeischa

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Für den Einfachen Bebauungsplan „Bungalowsiedlung III“ „Am Waldbad“, Ortsteil Zeischa wird die Einleitung des Verfahren zur 1. Änderung und Ergänzung im Regelverfahren beschlossen.
  2. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 103/14, 345, 425 sowie Teilflächen aus 423 und 424 der Flur 2 in der Gemarkung Zeischa. Durch die Änderung sind Bau-, Verkehrs- und Grünflächenausweisungen sowie die Plangebietsgrenze betroffen.
  3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, den Beschluss nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: