Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/065/17

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Petra Obenaus

eingereicht am:

07.11.2017

Zuständigkeit:

OSO, SB Personalwesen

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

06.12.2017

06

19

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Stellenplanerweiterung

 

Gegenstand der Vorlage:

Für den Produktbereich Brandschutz soll mit dem Stellenplan 2018 die Ausweisung einer Stelle als Gerätewart für die Freiwilligen Feuerwehren Bad Liebenwerda aufgenommen werden.

 

Begründung:

 

I.        Problem

 

Die Stadt Bad Liebenwerda ist Träger des Brandschutzes. Die Feuerwehr unserer Stadt setzt sich zum heutigen Stand aus 14 Ortsfeuerwehren mit 385 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zusammen. Derzeit sind 43 Einsatzfahrzeuge bzw. Feuerwehranhänger, 26 Feuerlöschkreiselpumpen,

7 Notstromaggregate, ein hoher Grad an Digitalfunktechnik und Meldeempfängern sowie zahlreiche weitere feuerwehrtechnische Ausrüstung und Schutzkleidung im Bestand der Feuerwehr.

 

Es ist deutlich, dass bei der Feuerwehr Bad Liebenwerda ein Strukturwandel stattfindet. Dieser begründet sich aus vielen Faktoren, wie zum Beispiel den demografischen Wandel, gesellschaftliche Veränderungen und Änderungen im gesetzlichen Rahmen des abwehrenden Brandschutzes. Auch ist ein stetiger Aufgabenanstieg im Bereich der Feuerwehr im Allgemeinen zu verzeichnen. Diese Steigerung verdeutlicht sich insbesondre im technischen Bereich des Feuerwehrwesens. Die Aufgaben aus diesem Spektrum werden momentan ausschließlich von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nach Ihrem Berufsalltag, in der Freizeit oder am Wochenende ausgeführt.

 

Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind generell beruflich stark eingebunden. Dieses verdeutlicht sich gerade in Fällen eines Einsatzes. Denn dort sind die Ehrenamtlichen nach Ende eines jeden Alarmfalles bestrebt sofort wieder Ihren beruflichen Verpflichtungen nachzugehen.

Dabei wird nun deutlich, dass die Freiwillige Feuerwehr an ihre Grenzen stößt und Aufgaben nicht vollumfänglich und wie vorgeschrieben abarbeiten kann.

 

In einer Vielzahl von Fällen ist festzustellen, dass die Reinigung, Überprüfung sowie weitere Tätigkeiten einen längeren Zeitbedarf bedeuten, als der eigentliche Einsatzaufwand. Dies ist vor den Arbeitgebern, welche die Kameraden für diese Zeiträume freistellen, oftmals nur schwer begründbar.

Ausführliche Informationen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

II. Lösung

 

Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle im Produktbereich Brandschutz als Gerätewart können die o.g. Aufgaben im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei der Stadt Bad Liebenwerda vollumfänglich erledigt werden. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr können nach Ende ihres Einsatzes im Ehrenamt ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen und sind von Verwaltungstätigkeiten entlastet. Eine entsprechende Stellenausschreibung ist der Vorlage als Entwurf beigefügt.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Da derzeitig noch keine verabschiedete Haushaltssatzung und somit noch kein Haushalt für das Jahr 2018 vorliegt, muss die Stadtverordnetenversammlung im Vorfeld der Stellenplanerweiterung für das Jahr 2018 über die Einrichtung der zusätzlichen Stelle als Gerätewart entscheiden.

 

II. Rechtmäßigkeit

Gem. § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig für die Haushaltssatzung der Stadt Bad Liebenwerda. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist § 9 KomHKV (Kommunale Haushaltskassenverordnung) in Bezug auf den Stellenplan zu beachten. Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Der Stellenplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 6 KomHKV als Anlage dem Haushaltsplan beizufügen.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Die Stadt Bad Liebenwerda als Aufgabenträger sichert auf der Grundlage des „Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg“ in der Fassung vom 24.05.2004 (BbgBKG) die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Stadtgebiet und damit den Brandschutz und die Gefahrenabwehr.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

 

Die jährlichen Bruttopersonalkosten einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgungskasse betragen für eine Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 6 TVöD 40.700 Euro. Die Kosten wurden in dem Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigt.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ab dem Jahr 2018 soll eine hauptamtliche Stelle als Gerätewart in Vollzeit geschaffen werden.

Die Stelle ist in den Stellenplan 2018 aufzunehmen.

Die Stelle soll sofort nach Beschlussfassung ausgeschrieben und schnellstmöglich besetzt werden.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: