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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Stellenplanerweiterung
Gegenstand
der Vorlage:
Für den Produktbereich
Brandschutz soll mit dem Stellenplan 2018 die Ausweisung einer Stelle als
Gerätewart für die Freiwilligen Feuerwehren Bad Liebenwerda aufgenommen werden.
Begründung:
I.
Problem
Die Stadt Bad Liebenwerda ist
Träger des Brandschutzes. Die Feuerwehr unserer Stadt setzt sich zum heutigen
Stand aus 14 Ortsfeuerwehren mit 385 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
zusammen. Derzeit sind 43 Einsatzfahrzeuge bzw. Feuerwehranhänger, 26 Feuerlöschkreiselpumpen,
7
Notstromaggregate, ein hoher Grad an Digitalfunktechnik und Meldeempfängern
sowie zahlreiche weitere feuerwehrtechnische Ausrüstung und Schutzkleidung im
Bestand der Feuerwehr.
Es ist deutlich, dass bei der Feuerwehr Bad Liebenwerda ein
Strukturwandel stattfindet. Dieser begründet sich aus vielen Faktoren, wie zum
Beispiel den demografischen Wandel, gesellschaftliche Veränderungen und
Änderungen im gesetzlichen Rahmen des abwehrenden Brandschutzes. Auch ist ein stetiger Aufgabenanstieg im Bereich der Feuerwehr im
Allgemeinen zu verzeichnen. Diese Steigerung verdeutlicht sich insbesondre im
technischen Bereich des Feuerwehrwesens. Die Aufgaben aus diesem Spektrum
werden momentan ausschließlich von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nach
Ihrem Berufsalltag, in der Freizeit oder am Wochenende ausgeführt.
Die
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind generell beruflich stark eingebunden.
Dieses verdeutlicht sich gerade in Fällen eines Einsatzes. Denn dort sind die
Ehrenamtlichen nach Ende eines jeden Alarmfalles bestrebt sofort wieder Ihren
beruflichen Verpflichtungen nachzugehen.
Dabei wird nun
deutlich, dass die Freiwillige Feuerwehr an ihre Grenzen stößt und Aufgaben
nicht vollumfänglich und wie vorgeschrieben abarbeiten kann.
In einer
Vielzahl von Fällen ist festzustellen, dass die Reinigung, Überprüfung sowie
weitere Tätigkeiten einen längeren Zeitbedarf bedeuten, als der eigentliche
Einsatzaufwand. Dies ist vor den Arbeitgebern, welche die Kameraden für diese
Zeiträume freistellen, oftmals nur schwer begründbar.
Ausführliche Informationen sind der Vorlage als
Anlage beigefügt.
II. Lösung
Durch die
Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle im Produktbereich Brandschutz als
Gerätewart können die o.g. Aufgaben im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei
der Stadt Bad Liebenwerda vollumfänglich erledigt werden. Die Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr können nach Ende ihres Einsatzes im Ehrenamt ihren
arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen und sind von Verwaltungstätigkeiten
entlastet. Eine entsprechende Stellenausschreibung ist der Vorlage als Entwurf
beigefügt.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Da derzeitig noch keine verabschiedete
Haushaltssatzung und somit noch kein Haushalt für das Jahr 2018 vorliegt, muss
die Stadtverordnetenversammlung im Vorfeld der Stellenplanerweiterung für das
Jahr 2018 über die Einrichtung der zusätzlichen Stelle als Gerätewart
entscheiden.
II. Rechtmäßigkeit
Gem. § 28 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig für die
Haushaltssatzung der Stadt Bad Liebenwerda. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist
§ 9 KomHKV (Kommunale Haushaltskassenverordnung) in Bezug auf den Stellenplan
zu beachten. Der Stellenplan hat für jeden nicht
nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten
eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Der
Stellenplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 6 KomHKV als Anlage dem Haushaltsplan
beizufügen.
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Die Stadt Bad Liebenwerda als Aufgabenträger sichert auf der Grundlage
des „Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land
Brandenburg“ in der Fassung vom 24.05.2004 (BbgBKG) die Einsatzbereitschaft der
Feuerwehren im Stadtgebiet und damit den Brandschutz und die Gefahrenabwehr.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Die jährlichen
Bruttopersonalkosten einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
und zur Zusatzversorgungskasse betragen für eine Vollzeitstelle in
Entgeltgruppe 6 TVöD 40.700 Euro. Die Kosten wurden in dem Haushaltsentwurf
2018 berücksichtigt.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Ab dem Jahr 2018 soll eine hauptamtliche Stelle als
Gerätewart in Vollzeit geschaffen werden.
Die Stelle ist in den Stellenplan 2018 aufzunehmen.
Die Stelle soll sofort nach Beschlussfassung
ausgeschrieben und schnellstmöglich besetzt werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: