Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/066/17

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Steffen Rostin

eingereicht am:

09.10.2017

Zuständigkeit:

Kommunalservice, SB Tiefbau

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

24.10.2017

05

7

7

7

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

15.11.2017

06

7

7

6

0

1

0

3

Stadtverordnetenversammlung

06.12.2017

07

19

14

13

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Grundsatzbeschluss zum Umbau Bahnübergang (BÜ) km 135,005 „Berliner Straße Bad Liebenwerda“, Strecke 6207 Horka - Roßlau; Neubau Schrankenanlage

 

Gegenstand der Vorlage:

Neubau der Schrankenanlage als Rationalisierungsmaßnahme in der Berliner Straße in Bad Liebenwerda.

 

Begründung:

I. Problem

Der Bahnübergang in der Berliner Straße befindet in einer Kommunalstraße. Im Jahr 2020 plant die Deutsche Bahn die wärterbedingte Schrankenanlage, durch eine automatische Bahnübergangssicherungsanlage abzulösen. Dies soll der Rationalisierung im Eisenbahnbetrieb dienen. Dabei werden auch zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Verkehrsflusses erforderlich. Aus diesem Grund hat die Verwaltung um einen Vororttermin mit dem zuständigen Projektmanager der Deutschen Bahn gebeten. Dieser Vororttermin fand am 11.07.2017 statt (anbei die Besprechungsniederschrift).

 

II. Lösung

Der Bahnübergang wird durch eine mechanische zweischlägige Vollschranke, ohne Blinkzeichen gesichert. Die Bedienung erfolgt noch durch einen Schrankenwärter auf dem ehemaligen Wärterstellwerk in unmittelbarer Nähe. Beidseitig werden nach heutiger geforderter Bauweise teils unzureichende Gehwege an den BÜ herangeführt. Im 27m „Räumbereich“ befindet sich nördlich des BÜ die einmündende Schloßäckerstraße. Südlich des BÜ mündet in 30m Entfernung (außerhalb des Räumbereiches) die Ladestraße in die Bahnhofstraße ein. Als Maßnahme zur Rationalisierung im Eisenbahnbetrieb ist die vorhandene mechanische Schrankenanlage mit örtlicher Bedienung, durch eine rechnergestützte Schrankenanlage zu ersetzen (Entfall der Schrankenwärterbedienung). Der BÜ soll eine Lichtzeichenanlage (gelb/rot) mit jeweils zwei Schrankenbäumen in der Fahrbahn erhalten (Nord- und Südseite). Nördlich der Bahngleise sind die Gehweganbindungen neu zu organisieren. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Möglichkeiten zur Reduzierung der Schrankenschließzeiten zu nutzen. Dazu sind beide Gehwegüberführungen von der Straßenfahrbahn abzusetzen und durch separate Fußwegschranken zu sichern.

 

 

 

Für die neue Lichtzeichenschrankenanlage ist die vorhandene Beleuchtungsanlage für die DB nicht mehr notwendig. Sie soll zurück gebaut werden. Die Verwaltung beabsichtigt, zwei oder alle vier der vorhandenen Leuchten auf LED-Module umzubauen und an das städtische Beleuchtungsnetz anzuschließen. Auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung / Quartierskonzept „Dichterviertel“ der Stadt Bad Liebenwerda vom 06.02.2014, sind der 27m Räumbereich, die Gehwegführung und Beschilderung in der Berliner Straße und Schloßäckerstraße entsprechend umzusetzen. Dieses Quartierskonzept wird von der DB als Planungsgrundlage für den BÜ-Bereich einschließlich der Gehwegführung vorgesehen. Dabei sollen zur Vermeidung der Aufweitung der Fahrbahn der Schloßäckerstraße, diese als Einbahnstraße umgewandelt werden. Außerdem soll zur Vermeidung von vorgeschalteten Lichtzeichen für Linksabbieger von der Berliner-/ Bahnhofstraße in die Ladestraße, die Vorfahrtsregelung geändert werden. Das bedeutet, dass die vorfahrtsberechtigte Straße nicht mehr von der Berliner Straße in die Bahnhofstraße übergeht sondern von der Berliner Straße in die Ladestraße abbiegt. Die Bahnhofstraße hat dann in Richtung Berliner Straße / Schloßäckerstraße und Ladestraße die Vorfahrt zu beachten. Die Umbauplanung des BÜ`s soll durch die DB Netz AG erfolgen und auch der Umbau soll durch diese realisiert werden. Mit einer Realisierung der DB ist momentan im Jahr 2020 zu rechnen.

Zur besseren Anbindung des Gehweges in der Berliner Straße, soll der bereits vorhandene Gehweg von der „Agentur für Arbeit“ kommend in Richtung des Bahnübergangs um ca. 100m verlängert werden. Dies ist eine zusätzliche Maßnahme zum BÜ-Umbau und bedarf eines zusätzlichen Planungsauftrages an die DB. Die Radfahrer sollen weiterhin die Fahrbahn nutzen.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Der Bahnübergang in der Berliner Straße wird von der Deutschen Bahn als Rationalisierungsmaßnahme umgebaut. Die angebundenen Fahrbahnen und Gehwege sind den neuen Erfordernissen anzupassen.

 

II. Rechtmäßigkeit

Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG §3, § 28 KVerfBbg, § 16 KommHKV

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Die Schließzeiten der alten Schrankenanlage sollen sich verringern. Außerdem soll die Sicherheit der Fußgänger im Bereich des Bahnüberganges der Berliner Straße erhöht werden.

Der Kurstadtstatus wird mit einer wesentlichen Erhöhung der Sicherheit des öffentlichen Raumes sowie durch eine neue Funktionalität des Bahnüberganges für Fußgänger, Rollstuhlfahrer sowie Kinder die den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen dürfen, durch diese Maßnahme positiv beeinflusst.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Durch die Planung, Umbau sowie in der Unterhaltung der Fahrbahnen und Gehwege des Bahnüberganges ergeben sich Kosten für die Stadt. Kosten für die Anlieger nach dem Erschließungs- oder Straßenbaubeitragsrecht entstehen nicht, auch nicht für die Erweiterung des Gehweges in Richtung „Agentur für Arbeit“. Die kreuzungsbedingten Kosten werden von der DB auf ca. 360.000 € geschätzt, wovon 1/3 also 120.000 € die Stadt zu tragen hätte. Hinzukommen die momentan noch nicht genau bezifferbaren Kosten der Planung und Erweiterung des Gehweges in der Berliner Straße.

 

Die Kosten für die Unterhaltung der neu hergestellten bzw. neu angebundenen Gehwege, werden im Rahmen der regelmäßigen Straßenunterhaltung wahrgenommen.

 

 

 

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

ist möglich

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Der Behindertenbeirat soll im Zuge der Planung beteiligt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die geplante Vorgehensweise der Verwaltung wird bestätigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Projekt „Neubau Schrankenanlage am Bahnübergang Berliner Straße“ mit den entsprechenden Gehweganbindungen sowie der Erweiterung eines Gehwegabschnittes für die Planung und die Umsetzung der Baumaßnahme vorzubereiten. Die entsprechenden Kosten für die Stadt sind nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in die jeweiligen Haushaltspläne einzustellen.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: