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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Grundsatzbeschluss zum Umbau Bahnübergang (BÜ) km 135,005 „Berliner
Straße Bad Liebenwerda“, Strecke 6207 Horka - Roßlau; Neubau Schrankenanlage
Gegenstand der Vorlage:
Neubau der Schrankenanlage als
Rationalisierungsmaßnahme in der Berliner Straße in Bad Liebenwerda.
Begründung:
I. Problem
Der Bahnübergang in der Berliner Straße befindet in einer Kommunalstraße.
Im Jahr 2020 plant die Deutsche Bahn die wärterbedingte Schrankenanlage, durch
eine automatische Bahnübergangssicherungsanlage abzulösen. Dies soll der
Rationalisierung im Eisenbahnbetrieb dienen. Dabei werden auch zusätzliche
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Verkehrsflusses
erforderlich. Aus diesem Grund hat die Verwaltung um einen Vororttermin mit dem
zuständigen Projektmanager der Deutschen Bahn gebeten. Dieser Vororttermin fand
am 11.07.2017 statt (anbei die Besprechungsniederschrift).
II. Lösung
Der Bahnübergang wird durch eine mechanische zweischlägige Vollschranke,
ohne Blinkzeichen gesichert. Die Bedienung erfolgt noch durch einen
Schrankenwärter auf dem ehemaligen Wärterstellwerk in unmittelbarer Nähe.
Beidseitig werden nach heutiger geforderter Bauweise teils unzureichende
Gehwege an den BÜ herangeführt. Im 27m „Räumbereich“ befindet sich nördlich des
BÜ die einmündende Schloßäckerstraße. Südlich des BÜ mündet in 30m Entfernung
(außerhalb des Räumbereiches) die Ladestraße in die Bahnhofstraße ein. Als
Maßnahme zur Rationalisierung im Eisenbahnbetrieb ist die vorhandene
mechanische Schrankenanlage mit örtlicher Bedienung, durch eine
rechnergestützte Schrankenanlage zu ersetzen (Entfall der
Schrankenwärterbedienung). Der BÜ soll eine Lichtzeichenanlage (gelb/rot) mit
jeweils zwei Schrankenbäumen in der Fahrbahn erhalten (Nord- und Südseite).
Nördlich der Bahngleise sind die Gehweganbindungen neu zu organisieren. Zur
Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Möglichkeiten zur Reduzierung der
Schrankenschließzeiten zu nutzen. Dazu sind beide Gehwegüberführungen von der
Straßenfahrbahn abzusetzen und durch separate Fußwegschranken zu sichern.
Für die neue Lichtzeichenschrankenanlage ist die vorhandene
Beleuchtungsanlage für die DB nicht mehr notwendig. Sie soll zurück gebaut
werden. Die Verwaltung beabsichtigt, zwei oder alle vier der vorhandenen
Leuchten auf LED-Module umzubauen und an das städtische Beleuchtungsnetz
anzuschließen. Auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung / Quartierskonzept
„Dichterviertel“ der Stadt Bad Liebenwerda vom 06.02.2014, sind der 27m
Räumbereich, die Gehwegführung und Beschilderung in der Berliner Straße und
Schloßäckerstraße entsprechend umzusetzen. Dieses Quartierskonzept wird von der
DB als Planungsgrundlage für den BÜ-Bereich einschließlich der Gehwegführung
vorgesehen. Dabei sollen zur Vermeidung der Aufweitung der Fahrbahn der
Schloßäckerstraße, diese als Einbahnstraße umgewandelt werden. Außerdem soll
zur Vermeidung von vorgeschalteten Lichtzeichen für Linksabbieger von der
Berliner-/ Bahnhofstraße in die Ladestraße, die Vorfahrtsregelung geändert
werden. Das bedeutet, dass die vorfahrtsberechtigte Straße nicht mehr von der
Berliner Straße in die Bahnhofstraße übergeht sondern von der Berliner Straße
in die Ladestraße abbiegt. Die Bahnhofstraße hat dann in Richtung Berliner
Straße / Schloßäckerstraße und Ladestraße die Vorfahrt zu beachten. Die
Umbauplanung des BÜ`s soll durch die DB Netz AG erfolgen und auch der Umbau
soll durch diese realisiert werden. Mit einer Realisierung der DB ist momentan
im Jahr 2020 zu rechnen.
Zur besseren Anbindung des Gehweges in der Berliner Straße, soll der
bereits vorhandene Gehweg von der „Agentur für Arbeit“ kommend in Richtung des
Bahnübergangs um ca. 100m verlängert werden. Dies ist eine zusätzliche Maßnahme
zum BÜ-Umbau und bedarf eines zusätzlichen Planungsauftrages an die DB. Die
Radfahrer sollen weiterhin die Fahrbahn nutzen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Der Bahnübergang in der Berliner Straße wird von der Deutschen Bahn als
Rationalisierungsmaßnahme umgebaut. Die angebundenen Fahrbahnen und Gehwege
sind den neuen Erfordernissen anzupassen.
II. Rechtmäßigkeit
Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG §3, § 28 KVerfBbg, § 16 KommHKV
III. Auswirkung auf Bürger,
Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Die Schließzeiten der alten Schrankenanlage sollen sich verringern.
Außerdem soll die Sicherheit der Fußgänger im Bereich des Bahnüberganges der
Berliner Straße erhöht werden.
Der Kurstadtstatus wird mit einer wesentlichen Erhöhung der Sicherheit
des öffentlichen Raumes sowie durch eine neue Funktionalität des Bahnüberganges
für Fußgänger, Rollstuhlfahrer sowie Kinder die den Gehweg mit dem Fahrrad
benutzen dürfen, durch diese Maßnahme positiv beeinflusst.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Durch die Planung, Umbau sowie in der Unterhaltung der Fahrbahnen und
Gehwege des Bahnüberganges ergeben sich Kosten für die Stadt. Kosten für die
Anlieger nach dem Erschließungs- oder Straßenbaubeitragsrecht entstehen nicht,
auch nicht für die Erweiterung des Gehweges in Richtung „Agentur für Arbeit“.
Die kreuzungsbedingten Kosten werden von der DB auf ca. 360.000 € geschätzt,
wovon 1/3 also 120.000 € die Stadt zu tragen hätte. Hinzukommen die momentan
noch nicht genau bezifferbaren Kosten der Planung und Erweiterung des Gehweges
in der Berliner Straße.
Die Kosten für die Unterhaltung der neu hergestellten bzw. neu
angebundenen Gehwege, werden im Rahmen der regelmäßigen Straßenunterhaltung
wahrgenommen.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
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☒ |
Land |
mit |
ist möglich |
☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Der
Behindertenbeirat soll im Zuge der Planung beteiligt werden.
Beschlussvorschlag:
Die
geplante Vorgehensweise der Verwaltung wird bestätigt. Der Bürgermeister wird
beauftragt, das Projekt „Neubau Schrankenanlage am Bahnübergang Berliner
Straße“ mit den entsprechenden Gehweganbindungen sowie der Erweiterung eines
Gehwegabschnittes für die Planung und die Umsetzung der Baumaßnahme
vorzubereiten. Die entsprechenden Kosten für die Stadt sind nach vorheriger
Beratung im Bauausschuss in die jeweiligen Haushaltspläne einzustellen.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem
Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: