Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/042/17

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

2

Einreicher:

Martin Neumann

eingereicht am:

02.08.2017

Zuständigkeit:

OSO

Seiten:

4

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

22.08.2017

05

7

7

7

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

13.09.2017

04

7

6

6

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

04.10.2017

08

19

19

19

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

Planung Feuerwehrhaus im Ortsteil Kröbeln

 

Gegenstand der Vorlage:

Im Ortsteil Kröbeln soll für die Ortsfeuerwehr ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden. Dies soll nach dem überarbeiteten Gefahrenabwehrbedarfsplan einer entsprechend angepassten Planung erfolgen.

 

Begründung:

Für das neue Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Kröbeln läuft derzeit die Planung. Die Stadt Bad Liebenwerda hat in den Fachbereichen Brandschutz und dem Kommunalservice dabei sehr eng und intensiv miteinander gearbeitet. Berücksichtigt werden musste dabei, dass der Standort Kröbeln für die Sicherheit in der Einheit Süd von fundamentaler Bedeutung ist. Durch die größere Entfernung zur Ortsfeuerwehr Bad Liebenwerda hat die Wehr in Kröbeln einen großen Zuständigkeitsbereich und Aufgabenbereich im süd-westlichen Stadtgebiet zu bewältigen. Dabei soll die Ortsfeuerwehr Kröbeln in Verbindung mit der Ortsfeuerwehr Zeischa den Hauptsitz für die gesamte Einheit Süd bilden. Um diese Zielstellung umzusetzen müssen die notwendigen Stellplätze und Räumlichkeiten geschaffen werden.

 

I. Problem

 

Zu Beginn der Planungsphase lag dem Kommunalservice nur die bestehende Version des Gefahrenabwehrbedarfsplanes vor. Dabei wurde die grundsätzliche Planung für einen Fahrzeugstellplatz mit den nötigen Sozialräumen vorgenommen. Zugrunde gelegt wurde dafür das derzeitige Fahrzeug, ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser aus dem Jahr 1994. Die durchschnittliche Nutzungsdauer von 25 Jahren wäre für das Fahrzeug im Jahre 2019 erreicht. Daher wird in naher Zukunft eine Neubeschaffung des Fahrzeuges unumgänglich sein. Im Rahmen der Überarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes ist durch den Fachbereich Brandschutz und die Stadtwehrführung für die Ortsfeuerwehr Kröbeln ein anderer Fahrzeugtyp als ein Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser vorgesehen worden. Es soll dort ein Löschgruppenfahrzeug stationiert werden, welches besser in die Konzeption der Gefahrenabwehr im süd-westlichen Stadtgebiet passt.

 

Würde man die Planung für das jetzige Fahrzeug berücksichtigen (45 m² Stellplatz), würde bei der Beschaffung eines neueren Fahrzeuges dieses nicht in die Garage passen und somit einen kostenintensiven Umbau nach sich ziehen. Es wäre daher sinnvoller, die laufende Planung mit einer Garagengröße von 56 m² gleich umzusetzen.

 

 

Weiterhin sind die bestehenden Probleme der Ortsfeuerwehr Oschätzchen mit zu betrachten. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die fehlende Führungsstruktur, den Ausbildungsstand und die Tageseinsatzbereitschaft der Wehr. In der Gefahren- und Risikoanalyse des Gefahrenabwehrbedarfsplanes wurde ermittelt, dass die Ortsfeuerwehr Oschätzchen von einer Schließung bedroht ist. Um dieser entgegen zu wirken, wäre ein Zusammenschluss mit der Ortsfeuerwehr Kröbeln möglich und sinnvoll. Die beiden Ortsfeuerwehren arbeiten bei vielen verschiedenen Ausbildungseinheiten bereits jetzt schon gut zusammen.

 

Bei der Planung und Umsetzung des Neubaus wäre es somit zukunftsorientierter, in der jetzt vorzunehmenden Planung eine zusätzliche Garage für ein Mannschaftstransportfahrzeug zu integrieren. Diese Garage soll dann ohne die anzusetzende DIN-Vorschrift gebaut werden. Das wäre möglich, weil dieses Fahrzeug nicht als primäres, einsatztaktisches Fahrzeug gewertet werden würde. Es soll für Sonderfunktionen, Ausbildungseinheiten und die Kinder- und Jugendfeuerwehr in der gesamten Einheit Süd verwendet werden. Als zukünftiges primäres Einsatzfahrzeug soll mindestens ein Gruppenfahrzeug stationiert werden (9 Personen). Die Besetzung eines solchen Fahrzeuges könnte durch die Ortsfeuerwehren Kröbeln und Oschätzchen personell Tag und Nacht abgesichert werden. Eine solche Anschaffung ist im überarbeiteten Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Jahre 2020 bis 2021 vorgesehen.

 

Problematisch stellt sich bei einer Vergrößerung und Erweiterung der ursprünglich vorgesehen Planung die Finanzierungsfrage. Die erste Kostenschätzung durch den Kommunalservice betrug für den Standort am Sportlerheim ca. 275.000,00 Euro. Durch die Ergänzung der Garage für das Mannschaftstransportfahrzeug, die Anpassung des Sozialtraktes mit dazugehörigen Parkplätzen ergeben sich nun Gesamtbaukosten von ca. 399.721,00 Euro.

 

II. Lösung

 

Um eine Lösung für die Probleme zu finden, soll durch den zuständigen Fachbereich ein neuer Planungsentwurf vorbereitet werden. Eine sinnvollere und zukunftsorientierte Lösung aber auch gegenwirkende Maßnahme zum demografischen Wandel wäre die Umsetzung der als Anlage beigefügten Planung, auch wenn diese augenscheinlich eine Kostensteigerung des Gesamtprojektes beinhaltet. Berücksichtigt werden muss aber, dass die Gesamtbaukosten für diese Variante geringer einzuschätzen sind, als ein späterer Umbau oder die Erweiterung des Objektes. Durch diese Umsetzung wäre die Zielstellung erfüllt, einen effektiven Standort in der Einheit Süd aufgestellt zu haben. Dieser würde für den süd-westlichen Bereich des Stadtgebietes ein hohes Maß an Effizienz bedeuten. Daher sollte der Neubau einen Stellplatz für ein Löschgruppenfahrzeug, einen Stellplatz für ein Mannschaftstransportfahrzeug und die sozialen Räumlichkeiten für die Kameradinnen und Kameraden beinhalten. Um die augenscheinliche Kostensteigerung so gering wie möglich zu halten, wurde in dem Fachausschuss darüber diskutiert, dass mehrere Bauvarianten berücksichtigt werden müssen, insbesondere die der Leichtbauweise. Durch den Vergleich der Bauweisen könne man dann eventuell die Kostensteigerung minimieren.

 

Beachtet werden muss, dass es sich bei der beigefügten Planung um einen Entwurf handelt. Die endgültige Aufstellung und Einteilung der Räumlichkeiten muss in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Verwaltung, der Stadtwehrführung der Ortswehrführung und dem zuständigen Ingenieur festgelegt werden.

Die Endfassung wird den zuständigen Gremien nach Fertigstellung vorgelegt. Über den Fortschritt der Planungen wird in jeder Sitzung des Bauausschusses berichtet.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I.        Erforderlichkeit

 

Gemäß Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist die Stadt Bad Liebenwerda als Träger des Brandschutzes für die Sachausstattung ihrer Freiwilligen Feuerwehren zuständig. Im Gefahrenabwehrbedarfsplan der Stadt Bad Liebenwerda ist in der bestehenden Fassung und auch im Neuentwurf die Errichtung des Feuerwehrhauses in Kröbeln vorgesehen. Dabei ist dieser Neubau mit hoher Priorität versehen. Es müssen alle Mindestanforderungen an ein Feuerwehrhaus unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Trägers des Brandschutzes, der Ortsfeuerwehr sowie der DIN und Bauvorschriften Beachtung finden.

 

II. Rechtmäßigkeit

 

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG), der Gefahrenabwehrbedarfsplan der Stadt Bad Liebenwerda (Fassung von 2008 und Entwurfsfassung von 2017) und die DIN 14092 Feuerwehrhäuser.

 

Das Objekt soll auf dem Flurstück 37/1 in der Flur 3 der Gemarkung Kröbeln errichtet werden. Es ist Eigentum der Stadt Bad Liebenwerda. Das geplante Objekt liegt im abgerundeten Innenbereich der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Kröbeln. Es ist planungsrechtlich zulässig

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

 

Mehr Sicherheit für die Kameradinnen und Kameraden sowie der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Kröbeln. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Bessere Einsatz- und Ausbildungsbedingungen für die gesamte Einheit Süd. Förderung des Gemeinwohls und der Kameradschaft in der Freiwilligen Feuerwehr.

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Der Bau des Feuerwehrhauses war bisher im Finanzplan 2017-2020 nicht enthalten. Die Planungskosten für die Entwurfsplanung zur Kostenermittlung waren geplant und werden mit dem Haushalt 2017 finanziert.

Der Bau des Feuerwehrhauses Kröbeln, wenn so bestätigt, muss in den Finanzplan 2018 bis 2021 aufgenommen werden. Auf der Grundlage des Haushaltes 2017 mit Finanzplan 2017-2020 ist eine Finanzierung des Feuerwehrhauses nur durch eine Kreditaufnahme realisierbar. Damit steigt das Kreditvolumen um weitere 400.000 € auf 1.822.100 € im Planungszeitraum 2017-2020.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

Die Stadtwehrführung mit Ortswehrführung Bad Liebenwerda hat dem Planungsentwurf am 20.06.2017 einstimmig zugestimmt. Die Ortswehrführung der Ortsfeuerwehr Kröbeln begrüßt diese Planung und wünscht eine zeitnahe und gemeinsame Umsetzung.

 

Der Ortsbeirat wird im Rahmen der Sitzungsfolge beteiligt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Planung für das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Kröbeln mit einem Stellplatz für ein Löschgruppenfahrzeug, einem Stellplatz für ein Mannschaftstransportfahrzeug und den sozialen Räumlichkeiten für die Kameradinnen und Kameraden wird zugestimmt.
Im Rahmen der Planung sind Varianten u.a. zu einer Leichtbauweise auszuarbeiten.

 

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

Der Bauausschuss am 22.08.2017 bat um Ergänzung des Beschlusstextes: Im Rahmen der Planung sind Varianten u.a. zu einer Leichtbauweise auszuarbeiten. K. Tischer Sitzungsdienst 23.08.2017

 

 

Beschlussfassung: