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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
4 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Planung Feuerwehrhaus im Ortsteil Kröbeln
Gegenstand der
Vorlage:
Im
Ortsteil Kröbeln soll für die Ortsfeuerwehr ein neues Feuerwehrhaus errichtet
werden. Dies soll nach dem überarbeiteten Gefahrenabwehrbedarfsplan einer
entsprechend angepassten Planung erfolgen.
Begründung:
Für
das neue Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Kröbeln läuft derzeit die Planung. Die
Stadt Bad Liebenwerda hat in den Fachbereichen Brandschutz und dem
Kommunalservice dabei sehr eng und intensiv miteinander gearbeitet.
Berücksichtigt werden musste dabei, dass der Standort Kröbeln für die
Sicherheit in der Einheit Süd von fundamentaler Bedeutung ist. Durch die
größere Entfernung zur Ortsfeuerwehr Bad Liebenwerda hat die Wehr in Kröbeln
einen großen Zuständigkeitsbereich und Aufgabenbereich im süd-westlichen
Stadtgebiet zu bewältigen. Dabei soll die Ortsfeuerwehr Kröbeln in Verbindung
mit der Ortsfeuerwehr Zeischa den Hauptsitz für die gesamte Einheit Süd bilden.
Um diese Zielstellung umzusetzen müssen die notwendigen Stellplätze und
Räumlichkeiten geschaffen werden.
I. Problem
Zu
Beginn der Planungsphase lag dem Kommunalservice nur die bestehende Version des
Gefahrenabwehrbedarfsplanes vor. Dabei wurde die grundsätzliche Planung für
einen Fahrzeugstellplatz mit den nötigen Sozialräumen vorgenommen. Zugrunde
gelegt wurde dafür das derzeitige Fahrzeug, ein
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser aus dem Jahr 1994. Die durchschnittliche
Nutzungsdauer von 25 Jahren wäre für das Fahrzeug im Jahre 2019 erreicht. Daher
wird in naher Zukunft eine Neubeschaffung des Fahrzeuges unumgänglich sein. Im
Rahmen der Überarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes ist durch den
Fachbereich Brandschutz und die Stadtwehrführung für die Ortsfeuerwehr Kröbeln
ein anderer Fahrzeugtyp als ein Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser vorgesehen
worden. Es soll dort ein Löschgruppenfahrzeug stationiert werden, welches
besser in die Konzeption der Gefahrenabwehr im süd-westlichen Stadtgebiet
passt.
Würde
man die Planung für das jetzige Fahrzeug berücksichtigen (45 m² Stellplatz),
würde bei der Beschaffung eines neueren Fahrzeuges dieses nicht in die Garage
passen und somit einen kostenintensiven Umbau nach sich ziehen. Es wäre daher
sinnvoller, die laufende Planung mit einer Garagengröße von 56 m² gleich
umzusetzen.
Weiterhin
sind die bestehenden Probleme der Ortsfeuerwehr Oschätzchen mit zu betrachten.
Diese beziehen sich hauptsächlich auf die fehlende Führungsstruktur, den
Ausbildungsstand und die Tageseinsatzbereitschaft der Wehr. In der Gefahren-
und Risikoanalyse des Gefahrenabwehrbedarfsplanes wurde ermittelt, dass die
Ortsfeuerwehr Oschätzchen von einer Schließung bedroht ist. Um dieser entgegen
zu wirken, wäre ein Zusammenschluss mit der Ortsfeuerwehr Kröbeln möglich und
sinnvoll. Die beiden Ortsfeuerwehren arbeiten bei vielen verschiedenen
Ausbildungseinheiten bereits jetzt schon gut zusammen.
Bei
der Planung und Umsetzung des Neubaus wäre es somit zukunftsorientierter, in
der jetzt vorzunehmenden Planung eine zusätzliche Garage für ein
Mannschaftstransportfahrzeug zu integrieren. Diese Garage soll dann ohne die
anzusetzende DIN-Vorschrift gebaut werden. Das wäre möglich, weil dieses
Fahrzeug nicht als primäres, einsatztaktisches Fahrzeug gewertet werden würde.
Es soll für Sonderfunktionen, Ausbildungseinheiten und die Kinder- und
Jugendfeuerwehr in der gesamten Einheit Süd verwendet werden. Als zukünftiges
primäres Einsatzfahrzeug soll mindestens ein Gruppenfahrzeug stationiert werden
(9 Personen). Die Besetzung eines solchen Fahrzeuges könnte durch die
Ortsfeuerwehren Kröbeln und Oschätzchen personell Tag und Nacht abgesichert
werden. Eine solche Anschaffung ist im überarbeiteten Gefahrenabwehrbedarfsplan
für die Jahre 2020 bis 2021 vorgesehen.
Problematisch
stellt sich bei einer Vergrößerung und Erweiterung der ursprünglich vorgesehen
Planung die Finanzierungsfrage. Die erste Kostenschätzung durch den Kommunalservice
betrug für den Standort am Sportlerheim ca. 275.000,00 Euro. Durch die
Ergänzung der Garage für das Mannschaftstransportfahrzeug, die Anpassung des
Sozialtraktes mit dazugehörigen Parkplätzen ergeben sich nun Gesamtbaukosten
von ca. 399.721,00 Euro.
II. Lösung
Um
eine Lösung für die Probleme zu finden, soll durch den zuständigen Fachbereich
ein neuer Planungsentwurf vorbereitet werden. Eine sinnvollere und
zukunftsorientierte Lösung aber auch gegenwirkende Maßnahme zum demografischen
Wandel wäre die Umsetzung der als Anlage beigefügten Planung, auch wenn diese
augenscheinlich eine Kostensteigerung des Gesamtprojektes beinhaltet.
Berücksichtigt werden muss aber, dass die Gesamtbaukosten für diese Variante
geringer einzuschätzen sind, als ein späterer Umbau oder die Erweiterung des
Objektes. Durch diese Umsetzung wäre die Zielstellung erfüllt, einen effektiven
Standort in der Einheit Süd aufgestellt zu haben. Dieser würde für den
süd-westlichen Bereich des Stadtgebietes ein hohes Maß an Effizienz bedeuten.
Daher sollte der Neubau einen Stellplatz für ein Löschgruppenfahrzeug, einen
Stellplatz für ein Mannschaftstransportfahrzeug und die sozialen Räumlichkeiten
für die Kameradinnen und Kameraden beinhalten. Um die augenscheinliche
Kostensteigerung so gering wie möglich zu halten, wurde in dem Fachausschuss
darüber diskutiert, dass mehrere Bauvarianten berücksichtigt werden müssen,
insbesondere die der Leichtbauweise. Durch den Vergleich der Bauweisen könne
man dann eventuell die Kostensteigerung minimieren.
Beachtet
werden muss, dass es sich bei der beigefügten Planung um einen Entwurf handelt.
Die endgültige Aufstellung und Einteilung der Räumlichkeiten muss in
Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Verwaltung, der Stadtwehrführung der
Ortswehrführung und dem zuständigen Ingenieur festgelegt werden.
Die
Endfassung wird den zuständigen Gremien nach Fertigstellung vorgelegt. Über den
Fortschritt der Planungen wird in jeder Sitzung des Bauausschusses berichtet.
Rechtsfolgenabschätzung:
I.
Erforderlichkeit
Gemäß
Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist die Stadt Bad Liebenwerda als Träger
des Brandschutzes für die Sachausstattung ihrer Freiwilligen Feuerwehren
zuständig. Im Gefahrenabwehrbedarfsplan der Stadt Bad Liebenwerda ist in der
bestehenden Fassung und auch im Neuentwurf die Errichtung des Feuerwehrhauses
in Kröbeln vorgesehen. Dabei ist dieser Neubau mit hoher Priorität versehen. Es
müssen alle Mindestanforderungen an ein Feuerwehrhaus unter Berücksichtigung
der Erfordernisse des Trägers des Brandschutzes, der Ortsfeuerwehr sowie der
DIN und Bauvorschriften Beachtung finden.
II. Rechtmäßigkeit
Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes
Brandenburg (Brandenburgisches Brand und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG), der
Gefahrenabwehrbedarfsplan der Stadt Bad Liebenwerda (Fassung von 2008 und
Entwurfsfassung von 2017) und die DIN 14092 Feuerwehrhäuser.
Das
Objekt soll auf dem Flurstück 37/1 in der Flur 3 der Gemarkung Kröbeln errichtet
werden. Es ist Eigentum der Stadt Bad Liebenwerda. Das geplante Objekt liegt im
abgerundeten Innenbereich der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Kröbeln. Es
ist planungsrechtlich zulässig
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Mehr
Sicherheit für die Kameradinnen und Kameraden sowie der Kinder- und Jugendfeuerwehr
der Ortsfeuerwehr Kröbeln. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Bessere Einsatz- und Ausbildungsbedingungen für die gesamte Einheit Süd.
Förderung des Gemeinwohls und der Kameradschaft in der Freiwilligen Feuerwehr.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Der Bau des
Feuerwehrhauses war bisher im Finanzplan 2017-2020 nicht enthalten. Die Planungskosten
für die Entwurfsplanung zur Kostenermittlung waren geplant und werden mit dem
Haushalt 2017 finanziert.
Der Bau des
Feuerwehrhauses Kröbeln, wenn so bestätigt, muss in den Finanzplan 2018 bis
2021 aufgenommen werden. Auf der Grundlage des Haushaltes 2017 mit Finanzplan
2017-2020 ist eine Finanzierung des Feuerwehrhauses nur durch eine
Kreditaufnahme realisierbar. Damit steigt das Kreditvolumen um weitere 400.000
€ auf 1.822.100 € im Planungszeitraum 2017-2020.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Die
Stadtwehrführung mit Ortswehrführung Bad Liebenwerda hat dem Planungsentwurf am
20.06.2017 einstimmig zugestimmt. Die Ortswehrführung der Ortsfeuerwehr Kröbeln
begrüßt diese Planung und wünscht eine zeitnahe und gemeinsame Umsetzung.
Der Ortsbeirat
wird im Rahmen der Sitzungsfolge beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der
Planung für das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Kröbeln mit einem Stellplatz für ein
Löschgruppenfahrzeug, einem Stellplatz für ein Mannschaftstransportfahrzeug und
den sozialen Räumlichkeiten für die Kameradinnen und Kameraden wird zugestimmt.
Im Rahmen der Planung sind Varianten u.a. zu einer Leichtbauweise
auszuarbeiten.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Der Bauausschuss am 22.08.2017 bat um Ergänzung des Beschlusstextes: Im
Rahmen der Planung sind Varianten u.a. zu einer Leichtbauweise auszuarbeiten. K.
Tischer Sitzungsdienst 23.08.2017
Beschlussfassung: