Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/009/17

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

2

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

07.02.2017

Zuständigkeit:

Stadt- und Ortsteilplanung, Geodaten

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

28.02.2017

07

7

7

7

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

15.03.2017

04

7

7

7

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

05.04.2017

05

19

14

14

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Bebauungsplan Hasenwinkel/ Bahnhofstraße Bad Liebenwerda; Ortsteil Zeischa

 

Gegenstand der Vorlage:

Aufstellungsbeschluss                

Begründung:  

I. Problem

Auf Grund einer erhöhten Nachfrage nach attraktivem, hochwertigem Bauland im OT Zeischa zur Errichtung von Einfamilienhäusern (EFH) wurde auf Initiative des Ortsbeirates Zeischa und in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Vorschlag zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes erarbeitet. Dieses geplante Wohnbaugebiet befindet sich in Verlängerung des Hasenwinkels bis zur Bahnhofstraße sowie entlang der Bahnhofstraße (einseitig) bis zur Bungalowsiedlung auf städtischen Grundstücken.

Dabei soll der „Sport- und Freizeitplatz“ zur Ausweisung von Bauflächen ca. zur Hälfte herangezogen werden und die andere Hälfte als „Kleinspiel-und Freizeitfeld“ ausgewiesen werden.

Ein Antrag (siehe Anlage v. 07.02.2017) zur Ausweisung von Wohnbauflächen ebenfalls am „Hasenwinkel“ auf privatem Grundstück ist der Stadt zugegangen von Dipl.-Ing. Jürgen Hoppe und Dr. Ute Seeber-Hoppe.

Das gemeindliche und privat beantragte Planvorhaben zur Ausweisung eines Wohngebietes kann in einem Bauleitplanverfahren zusammengefasst werden.

 

II. Lösung

Die Ausweisung des zurzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplans in diesem o.g. Bereich ist Wald, Sportfläche und ein Teil Wohngebiet. Für die geplante Nutzung „allgemeines Wohngebiet“, ist der Flächennutzungsplan in diesem Gebiet anzupassen, mit Ausweisungen für öffentliche Verkehrsflächen, Wohnbauflächen, Waldflächen sowie Grünflächen besonderer Zweckbestimmung.

Da aus dem FNP kein direktes Baurecht (Baugenehmigung) abgeleitet werden kann und Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist ein entsprechender Bebauungsplan mit entsprechenden Ausweisungen aufzustellen.

Die für das geplante Wohngebiet in Anspruch genommenen Waldflächen, sind durch Neuaufforstung an anderer geeigneter Stelle auszugleichen. Dies wird in Rahmen der Waldumwandlung mit der Forstbehörde geregelt.

Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) und teilweise im Bergbaufeld VR 69.

Das vorgesehene Plangebiet wird/ kann erschlossen werden durch die Straße „verlängerter Hasenwinkel“ und die Bahnhofstraße.   

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit    

Für die Bebaubarkeit des Bereiches zur Ausweisung von Bauflächen ist es notwendig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, der aus dem FNP heraus zu entwickeln ist. Eine Anpassung des FNP ist ebenfalls erforderlich.

Zur Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren sind die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen.

 

II. Rechtmäßigkeit

§§ 5, 8 bis 10 BauGB

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Schaffung von benötigtem attraktiven Bauland im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Ortslage Zeischa, die eine Verdichtung der Ortslage zur Folge hat. Damit soll der hohen Nachfrage nach Bauland und dem damit verbundenen Siedlungsdruck entgegengewirkt werden.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Bei der Durchführung der Bauleitplanverfahren (FNP und B- Plan) entsteht der Stadt Kosten in Höhe von ca. 29.000,00 Euro. Diese Kosten sind nicht im HH 2017 geplant.

Durch den privaten Antragsteller werden anteilige Planungskosten in Höhe von 8.500,00 Euro übernommen. Damit kann im HH- Jahr 2017 mit den privaten anteiligen zur Verfügung gestellten Planungskosten gearbeitet werden und für das HH- Jahr 2018 sind im städtischen HH 2018  - 20.500,00 Euro im Produktsachkonto 51101.52110000 einzustellen.

Dies wird über abzuschließende städtebauliche Verträge gesichert.

Weiter Kosten entstehen für Neuaufforstung sowie einen notwendigen Ausbau des „verlängerten Hasenwinkel“ und können erst nach Abschluss der Planverfahren benannt werden. 

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet Bad Liebenwerda in der Gemarkung Zeischa, Flur 2, Flurstücke 84/16; 338; 82;358; 359;410 und Teil aus 339 wird ein Bebauungsplan zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes aufgestellt.
  2. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend der Ausweisung im Planbereich des Bebauungsplanes anzupassen.
  3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, den Beschluss nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: