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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Bebauungsplan Hasenwinkel/ Bahnhofstraße Bad Liebenwerda; Ortsteil
Zeischa
Gegenstand
der Vorlage:
Aufstellungsbeschluss
Begründung:
I. Problem
Auf Grund einer
erhöhten Nachfrage nach attraktivem, hochwertigem Bauland im OT Zeischa zur
Errichtung von Einfamilienhäusern (EFH) wurde auf Initiative des Ortsbeirates
Zeischa und in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Vorschlag zur
Ausweisung eines Wohnbaugebietes erarbeitet. Dieses geplante Wohnbaugebiet
befindet sich in Verlängerung des Hasenwinkels bis zur Bahnhofstraße sowie
entlang der Bahnhofstraße (einseitig) bis zur Bungalowsiedlung auf städtischen
Grundstücken.
Dabei soll der
„Sport- und Freizeitplatz“ zur Ausweisung von Bauflächen ca. zur Hälfte
herangezogen werden und die andere Hälfte als „Kleinspiel-und Freizeitfeld“
ausgewiesen werden.
Ein Antrag
(siehe Anlage v. 07.02.2017) zur Ausweisung von Wohnbauflächen ebenfalls am
„Hasenwinkel“ auf privatem Grundstück ist der Stadt zugegangen von Dipl.-Ing.
Jürgen Hoppe und Dr. Ute Seeber-Hoppe.
Das gemeindliche
und privat beantragte Planvorhaben zur Ausweisung eines Wohngebietes kann in
einem Bauleitplanverfahren zusammengefasst werden.
II. Lösung
Die Ausweisung
des zurzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplans in diesem o.g. Bereich ist
Wald, Sportfläche und ein Teil Wohngebiet. Für die geplante Nutzung
„allgemeines Wohngebiet“, ist der Flächennutzungsplan in diesem Gebiet
anzupassen, mit Ausweisungen für öffentliche Verkehrsflächen, Wohnbauflächen,
Waldflächen sowie Grünflächen besonderer Zweckbestimmung.
Da aus dem FNP
kein direktes Baurecht (Baugenehmigung) abgeleitet werden kann und
Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist ein entsprechender
Bebauungsplan mit entsprechenden Ausweisungen aufzustellen.
Die für das
geplante Wohngebiet in Anspruch genommenen Waldflächen, sind durch
Neuaufforstung an anderer geeigneter Stelle auszugleichen. Dies wird in Rahmen
der Waldumwandlung mit der Forstbehörde geregelt.
Das Plangebiet
befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) und teilweise im Bergbaufeld VR
69.
Das vorgesehene
Plangebiet wird/ kann erschlossen werden durch die Straße „verlängerter Hasenwinkel“
und die Bahnhofstraße.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Für die
Bebaubarkeit des Bereiches zur Ausweisung von Bauflächen ist es notwendig, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist die Aufstellung
eines Bebauungsplanes notwendig, der aus dem FNP heraus zu entwickeln ist. Eine
Anpassung des FNP ist ebenfalls erforderlich.
Zur Einleitung
der erforderlichen Bauleitplanverfahren sind die Aufstellungsbeschlüsse zu
fassen.
II. Rechtmäßigkeit
§§ 5, 8 bis 10 BauGB
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Schaffung von
benötigtem attraktiven Bauland im Rahmen einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung in der Ortslage Zeischa, die eine Verdichtung der Ortslage zur
Folge hat. Damit soll der hohen Nachfrage nach Bauland und dem damit
verbundenen Siedlungsdruck entgegengewirkt werden.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Bei der
Durchführung der Bauleitplanverfahren (FNP und B- Plan) entsteht der Stadt
Kosten in Höhe von ca. 29.000,00 Euro. Diese Kosten sind nicht im HH 2017
geplant.
Durch den
privaten Antragsteller werden anteilige Planungskosten in Höhe von 8.500,00
Euro übernommen. Damit kann im HH- Jahr 2017 mit den privaten anteiligen zur
Verfügung gestellten Planungskosten gearbeitet werden und für das HH- Jahr 2018
sind im städtischen HH 2018 - 20.500,00
Euro im Produktsachkonto 51101.52110000 einzustellen.
Dies wird über
abzuschließende städtebauliche Verträge gesichert.
Weiter Kosten
entstehen für Neuaufforstung sowie einen notwendigen Ausbau des „verlängerten
Hasenwinkel“ und können erst nach Abschluss der Planverfahren benannt
werden.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: