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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☐ |
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Sozialausschuss |
☐ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
☐ |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Beschluss zum Bebauungsplan
Sondergebiet „Rettungswache“ Bad Liebenwerda; OT Maasdorf
Gegenstand der Vorlage:
Aufstellungsbeschluss
Begründung:
I. Problem
Der
Landkreis Elbe- Elster plant in Bad Liebenwerda; OT Maasdorf in der Flur 2 auf
einer Teilfläche des Flurstück 1444 die Errichtung einer Rettungswache.
Die
Lage und der Umfang dieser Rettungswache ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Dieses
Grundstück liegt im Außenbereich § 35 BauGB und wird zurzeit landwirtschaftlich
genutzt. Um die Voraussetzungen für die Errichtung dieser Rettungswache zu
schaffen, ist es erforderlich ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur
Erlangung einer Baugenehmigung durchzuführen.
II. Lösung
Die
Ausweisung des zurzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplans in diesem o.g.
Bereich ist landwirtschaftliche Nutzung. Für die geplante Nutzung
„Rettungswache“, ist der FNP in diesem Bereich zu ändern und eine entsprechende
Bauflächenausweisung vorzunehmen. Entsprechend der geplanten Nutzung als
Rettungswache wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Rettungswache“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.
Da
aus dem FNP kein direktes Baurecht abgeleitet (Baugenehmigung) werden kann und
Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist ein entsprechender
Bebauungsplan ebenfalls mit der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit
der Zweckbestimmung „Rettungswache“ aufzustellen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Für
Bebaubarkeit des Grundstückes entsprechend dem geplanten Vorhaben als
Rettungswache, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, der aus dem Flächen-nutzungsplan
heraus zu entwickeln ist. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans macht sich
daher ebenfalls erforderlich.
II. Rechtmäßigkeit
§§
5, 8 bis 10 BauGB
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Verbesserung
des medizinischen Rettungssystems, um schneller und effizienter wirken zu
können.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Für
die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen der Stadt Kosten in Höhe
von 16.000,00 Euro.
Diese Kosten werden für das HH-Jahr
2017 im Produktsachkonto 51101.52110000 „Räumliche Planung“ eingeplant.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: