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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☐ |
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Sozialausschuss |
☐ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Selbstbindungsbeschluss
zum Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion
Elbe-Elster (Stand Feb. 2016) und zu den Teilgebietskulissen
Gegenstand
der Vorlage:
Die
Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und
Uebigau-Wahrenbrück bilden den Kooperationsraum Kurstadtregion Elbe-Elster
innerhalb der beiden Mittelbereiche Herzberg sowie Elsterwerda/Bad Liebenwerda.
Die Kurstadtregion Elbe-Elster wurde im Programmjahr 2014 in das
Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS)
aufgenommen. Als Grundlage für die Umsetzung des KLS-Programms ist eine
städtebauliche Zielplanung zu erarbeiten und zu beschließen. Dies erfolgt mittels
Selbstbindungsbeschluss.
Begründung:
I. Problem
Die
demografischen Veränderungen in ländlich geprägten Räumen erfordern eine
Anpassung von Infrastrukturangeboten und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
Für die Kurstadtregion wird ein starker Einwohnerrückgang und Veränderungen in
der Bevölkerungsstruktur erwartet, die Tragfähigkeit einzelner
Infrastruktureinrichtungen öffentlicher Daseinsvorsorge können in der
bisherigen Form oft nicht mehr aufrecht erhalten werden.
II. Lösung
Die
vier Städte der Kurstadtregion Elbe-Elster haben sich dazu entschlossen, die
anstehenden Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Mit dem gemeinsamen Entwicklungs-
und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster wurde
die konzeptionelle Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit und die
Grundlage für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Kurstadtregion Elbe-Elster“ im
KLS-Programm erarbeitet. Das Konzept wurde mit dem Landesamt für Bauen und
Verkehr abgestimmt.
Im
Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge werden Ziele,
Handlungsfelder, Anpassungsstrategien und Projekte der Gesamtmaßnahme
Kurstadtregion definiert. Es enthält die Kosten-/Finanzierungsübersicht (KoFi)
zur Gesamtmaßnahme sowie die Abgrenzung von insgesamt fünf Teilgebietskulissen
in den vier Städten, die zusammen die Gebietskulisse (Fördergebiet) für das
Förderprogramm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) bilden. Die
Einzelmaßnahmen sind in Form von Steckbriefen mit Maßnahmebeschreibungen
dargestellt. Zur Unterstützung von Maßnahmen innerhalb dieser
Teilgebietskulissen erhält die Kurstadtregion Elbe-Elster Zuwendungen aus dem
Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS). Es
handelt sich um Fördermittel, deren komplementärer Eigenanteil durch die vier
Städte getragen wird. Die Abgrenzung des Fördergebiets erfolgt durch Beschluss
der Stadtverordnetenversammlungen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Das
Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion
Elbe-Elster sowie die Gebietskulisse für das Förderprogramm Kleinere Städte und
überörtliche Zusammenarbeit (KLS) ist Voraussetzung für die Zuwendungen aus dem
Bund-Länder-Programm. Die Finanzhilfen werden eingesetzt zur Vorbereitung und
Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen
Infrastruktur der Daseinsvorsorge.
II. Rechtmäßigkeit
Kooperationsvertrag
Kurstadtregion Elbe-Elster. § 2 KVerfGBbg. § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB und II.
Kapitel BauGB (Besonderes Städtebaurecht)
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Durch
den Beschluss sind keine direkten Auswirkungen auf die Bürger, die Verwaltung,
die Wirtschaft sowie den Kurstadtstatus zu erwarten.
Durch
die Umsetzung der Projekte aus dem Entwicklungs- und Handlungskonzept
Daseinsvorsorge sowie eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Kurstadtregion
Elbe-Elster bei der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen sind hingegen
positive Auswirkungen auf die oben genannten Bereiche zu erwarten.
Aufgabe:
☒ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt
und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Die
Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Gesamtmaßnahme Kurstadtregion
Elbe-Elster im KLS-Programm geht nach dem aktuellen Abstimmungsstand mit dem
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) von Gesamtkosten in Höhe von 3.000.000
Euro im Zeitraum 2014-2022 aus. Nach den Förderbedingungen werden 2/3 dieser
Gesamtausgaben durch Zuwendungen aus Bund/Ländermitteln gewährt. 1/3 der
Gesamtausgabe ist als kommunaler Eigenanteil auszuweisen. Die Finanzierung der
kommunalen Eigenanteile erfolgt nach folgenden Grundsätzen: In den
Ausgabebereichen B.1 und B.2 erfolgt die Finanzierung der Eigenanteile durch
die vier Städte gemeinsam (Teilung nach Einwohnerschlüssel). In den Ausgabebereichen
B.3-5 (Investitionen) sind die Eigenanteile durch die Stadt nachzuweisen, in
der die Investition stattfindet.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☒ |
Bund |
mit |
1.000.000 |
☒ |
Land |
mit |
1.000.000 |
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
|
|
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: