Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/013/16

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

1

Einreicher:

Frau Susann Kirst

eingereicht am:

05.11.2015

Zuständigkeit:

Amt III, Sachgebiet 3

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

38

Bauausschuss

     

     

   

   

   

   

   

   

37

Sozialausschuss

     

     

   

   

   

   

   

   

39

Haupt- und Finanzausschuss

10.02.2016

04

7

7

7

0

0

0

40

Stadtverordnetenversammlung

10.03.2016

07

19

13

13

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Selbstbindungsbeschluss zum Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster (Stand Feb. 2016) und zu den Teilgebietskulissen

 

Gegenstand der Vorlage:

Die Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück bilden den Kooperationsraum Kurstadtregion Elbe-Elster innerhalb der beiden Mittelbereiche Herzberg sowie Elsterwerda/Bad Liebenwerda. Die Kurstadtregion Elbe-Elster wurde im Programmjahr 2014 in das Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) aufgenommen. Als Grundlage für die Umsetzung des KLS-Programms ist eine städtebauliche Zielplanung zu erarbeiten und zu beschließen. Dies erfolgt mittels Selbstbindungsbeschluss.

 

Begründung:

 

I. Problem

Die demografischen Veränderungen in ländlich geprägten Räumen erfordern eine Anpassung von Infrastrukturangeboten und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Für die Kurstadtregion wird ein starker Einwohnerrückgang und Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur erwartet, die Tragfähigkeit einzelner Infrastruktureinrichtungen öffentlicher Daseinsvorsorge können in der bisherigen Form oft nicht mehr aufrecht erhalten werden.

 

II. Lösung

Die vier Städte der Kurstadtregion Elbe-Elster haben sich dazu entschlossen, die anstehenden Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Mit dem gemeinsamen Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster wurde die konzeptionelle Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit und die Grundlage für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Kurstadtregion Elbe-Elster“ im KLS-Programm erarbeitet. Das Konzept wurde mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr abgestimmt.

 

Im Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge werden Ziele, Handlungsfelder, Anpassungsstrategien und Projekte der Gesamtmaßnahme Kurstadtregion definiert. Es enthält die Kosten-/Finanzierungsübersicht (KoFi) zur Gesamtmaßnahme sowie die Abgrenzung von insgesamt fünf Teilgebietskulissen in den vier Städten, die zusammen die Gebietskulisse (Fördergebiet) für das Förderprogramm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) bilden. Die Einzelmaßnahmen sind in Form von Steckbriefen mit Maßnahmebeschreibungen dargestellt. Zur Unterstützung von Maßnahmen innerhalb dieser Teilgebietskulissen erhält die Kurstadtregion Elbe-Elster Zuwendungen aus dem Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS). Es handelt sich um Fördermittel, deren komplementärer Eigenanteil durch die vier Städte getragen wird. Die Abgrenzung des Fördergebiets erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlungen.

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Das Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster sowie die Gebietskulisse für das Förderprogramm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) ist Voraussetzung für die Zuwendungen aus dem Bund-Länder-Programm. Die Finanzhilfen werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge.

 

II. Rechtmäßigkeit

Kooperationsvertrag Kurstadtregion Elbe-Elster. § 2 KVerfGBbg. § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB und II. Kapitel BauGB (Besonderes Städtebaurecht)

 

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Durch den Beschluss sind keine direkten Auswirkungen auf die Bürger, die Verwaltung, die Wirtschaft sowie den Kurstadtstatus zu erwarten.

 

Durch die Umsetzung der Projekte aus dem Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge sowie eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Kurstadtregion Elbe-Elster bei der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen sind hingegen positive Auswirkungen auf die oben genannten Bereiche zu erwarten.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Gesamtmaßnahme Kurstadtregion Elbe-Elster im KLS-Programm geht nach dem aktuellen Abstimmungsstand mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) von Gesamtkosten in Höhe von 3.000.000 Euro im Zeitraum 2014-2022 aus. Nach den Förderbedingungen werden 2/3 dieser Gesamtausgaben durch Zuwendungen aus Bund/Ländermitteln gewährt. 1/3 der Gesamtausgabe ist als kommunaler Eigenanteil auszuweisen. Die Finanzierung der kommunalen Eigenanteile erfolgt nach folgenden Grundsätzen: In den Ausgabebereichen B.1 und B.2 erfolgt die Finanzierung der Eigenanteile durch die vier Städte gemeinsam (Teilung nach Einwohnerschlüssel). In den Ausgabebereichen B.3-5 (Investitionen) sind die Eigenanteile durch die Stadt nachzuweisen, in der die Investition stattfindet.

 

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

1.000.000

Land

mit

1.000.000

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster (Stand Februar 2016) als Grundlage für die Umsetzung des Bund-Länder-Programms für Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS).
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die im Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster dargestellten Gebietskulissen.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: