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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
3 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Widmung Anliegerweg
Gegenstand
der Vorlage:
Beschluss zur
Widmung einer Straße in Bad Liebenwerda
Gemarkung Bad
Liebenwerda, Flur 4,
Flurstücke 53 und
2302 sowie Teile der Flurstücke 60, 2391 und 2392
Begründung:
I. Problem
Rückwärtig,
parallel zur Bahnhofstraße verläuft ein seit langem bestehender Anliegerweg.
Durch die Umgestaltung des angrenzenden gewerblich genutzten Grundstücks, wurde
auch der Anliegerweg neu gestaltet, partiell verlegt und erhielt eine direkte
Anbindung an die Bahnhofstraße.
Mit
der Verkehrsfreigabe erfolgte bereits die Inanspruchnahme des Weges durch die
Allgemeinheit.
Die
Widmungsfläche erstreckt sich auf mehrere Grundstücke, die sich z.T. in
Privatbesitz befinden.
II. Lösung
Der
§ 6 (6) Brandenburgisches Straßengesetz legt fest, dass wenn „in einem
förmlichen Verfahren aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften der Bau oder
die Änderung von Straßen geregelt [wird], so gilt die Straße mit der
Überlassung für den öffentlichen Verkehr als gewidmet, sofern sie in der
Regelung als öffentlich bezeichnet, in eine Straßengruppe eingestuft und im
Falle des § 3 Abs. 5 der Träger der Straßenbaulast bestimmt worden ist.
Die
Behörde, die nach Absatz 2 für die Widmung zuständig wäre, soll die Überlassung
für den öffentlichen Verkehr, die Straßengruppe und den Widmungsinhalt
öffentlich bekannt machen.“
Die
Zuordnung der privaten (Teil-)Grundstücke ist vertraglich abgesichert.
Die
Vermessung und Grundbucheintragung sind noch in Arbeit. Mit Abschluss des
Verfahrens wird in 2016 gerechnet.
Die
Verwaltung schlägt vor, den Weg „Am Rösselpark“ oder „An den Rösselgärten“ (in
Anlehnung an die alte Bezeichnung des Schlages) zu benennen.
Rechtsfolgeabschätzung
I. Erforderlichkeit
Die
Widmung ist zur dauerhaften Sicherung der Verkehrsfläche unabdingbar.
II. Rechtmäßigkeit
Gemäß
§ 6 (1) des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) erhalten durch Widmung
Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
III. Auswirkungen auf Bürger, Verwaltung,
Wirtschaft, Kurstadtstatus
Durch
eine Widmung wird die Funktion als Verkehrsfläche dauerhaft sichergestellt.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Durch
die Widmung besteht die Erhaltung der Verkehrssicherheit im besonderen Maße.
Hierfür erforderliche Haushaltsmittel sind (wie bei anderen Verkehrsflächen
auch) bereitzustellen.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Ohne.
Abwägung fand i. R. Bebauungsplan statt.
Beschlussvorschlag:
1) Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda möge beschließen die
öffentliche Widmung der Anliegerstraße einschl. ihrer unselbständigen
Nebenanlagen.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Widmungsverfügung gemäß Anlage zu erlassen und im Amtsblatt für die Stadt Bad
Liebenwerda öffentlich bekannt zu machen.
3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Bad Liebenwerda möge beschließen, die gewidmete Anliegerstraße „Am Rösselpark“
zu benennen.
oder alternativ:
4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Bad Liebenwerda möge beschließen, die gewidmete Anliegerstraße „An den
Rösselgärten“ zu benennen.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Bauausschuss hatte die Variante „An
den Rösselgärten“ empfohlen, HuFA ist dem gefolgt.
In der SVV am 20.04.2016 wurde
Beschlusstext geändert und abgestimmt. K. Tischer Sitzungsdienst
Beschlussfassung:
1) Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Widmungsverfügung gemäß Anlage zu erlassen und im Amtsblatt für die Stadt Bad
Liebenwerda öffentlich bekannt zu machen.
2) Die
Benennung der Anliegerstraße soll „An den Rösselgärten“ lauten.