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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/004/16

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

08.12.2015

Zuständigkeit:

Amt III, Sachgebiet 3

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

19.01.2016

07

7

7

7

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

10.02.2016

10

7

7

7

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

02.03.2016

07

19

14

14

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Beschluss zum Bebauungsplan  „Mischgebiet an der Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln

 

Gegenstand der Vorlage:

Entwurfsbeschluss

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss 06/028/15 vom 03.06.2015 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Mischgebiet an der Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln beschlossen.

Der derzeitige Stand zum Aufstellungsverfahren ist, das die Planungsanzeige vor-genommen wurde, den berührten Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt  und im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Vorentwürfe zur Satzung ausgelegt wurden.

Dies wurde im Parallelverfahren zur 12. Änderung FNP durchgeführt.

 

II. Lösung

Zur Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan, ist es notwendig von der Stadtverordnetenversammlung den vorliegenden Entwurf zur Satzung bestätigen und für das weitere Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB bestimmen zu lassen.

Dies bedeutet, das die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu beteiligen sind und im Rahmen einer Auslegung die Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen ist. 

Zu diesem Bebauungsplan muss noch ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller vereinbart werden über Ersatzmaßnahmen die auf seinem Planungsgrundstück durch-zuführen sind aber außerhalb des Plangebietes liegen.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Der Entwurfsbeschluss ist im Aufstellungsverfahren zur Satzung notwendig

 

II. Rechtmäßigkeit

Feststellung des Satzungsentwurfs durch die Stadtverordnetenversammlung und Bestimmung für das vorgeschriebene Beteiligungs- und Offenlageverfahren nach

§ 3 Abs.2 sowie § 4 Abs.2 BauGB

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Schaffung von örtlichem Baurecht zur Errichtung von EFH zur weiteren Entwicklung eines Wohnbaustandorts in dem Ortsteil Kröbeln.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Durch die Planung  entstehen für die Stadt keine Kosten, diese werden vom Antragssteller getragen, dazu wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Mischgebiet an der Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln bestehend aus der Planzeichnung der Begründung einschließlich des Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Stand Dezember 2015) beschlossen.

Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auf die Dauer 1 Monats auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: