Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/021/15

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

Eilentscheidung

Einreicher:

Frau Petra Thiere

eingereicht am:

13.03.2015

Zuständigkeit:

Amt II, Sachgebiet 4

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

     

     

7

   

   

   

   

   

2

Haupt- und Finanzausschuss

     

     

7

   

   

   

   

   

3

Stadtverordnetenversammlung

01.04.2015

15

19

15

14

0

0

1

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Genehmigung Eilentscheidung Umschuldung Darlehen

 

Gegenstand der Vorlage:

Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 58 BgbKomVerf.

 

Begründung:

 

I. Problem

Für das bei der Nord/LB geführte Darlehen läuft am 31.03.2015 die festgeschriebene Zinsbindung aus. Die Restschuld beträgt 494.869,97 €.

Für zwei weitere Darlehen, die bei der DG HYP geführt werden, läuft am 30.03.2015 die festgeschriebene Zinsbindung aus. Die Restschuld beträgt 670.687,19 €.

II. Lösung

Nach Ablauf der festgeschriebenen Zinsbindung  können die Darlehen getilgt oder eine Umschuldung mit neuen Konditionen ist ausgeschrieben werden..

Eine Tilgung der Darlehen ist der Stadt Bad Liebenwerda nicht möglich. Aus diesem Grund wurden am 26.02.2015  4 Banken aufgefordert, bis zum 12.03.2015, 14:30 Uhr ein Angebot abzugeben. Alle 4 Banken haben ein Angebot abgegeben.

Das Ergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

 

Ein weiteres Angebot ging am 13.03.2015 von der Volksbank ein, welches auf Grund der Zeitüberschreitun nicht berücksichtigt wurde.

 

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Eilentscheidung gemäß § 58 BgbKomVerf

 

II. Rechtmäßigkeit

Zinsen für Kredite werden täglich festgelegt und die Banken binden sich nur kurze Zeit an das Angebot.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

keine

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

keine

 

II. Förderung durch:

keine

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Eilentscheidung des Stellv. Bürgermeisters und des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015 zur Umschuldung von drei Darlehen in Summe wird genehmigt. (Anlage Eilentscheidung)

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: