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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☐ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
☐ |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Genehmigung Eilentscheidung
Umschuldung Darlehen
Gegenstand
der Vorlage:
Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 58 BgbKomVerf.
Begründung:
I. Problem
Für
das bei der Nord/LB geführte Darlehen läuft am 31.03.2015 die festgeschriebene
Zinsbindung aus. Die Restschuld beträgt 494.869,97 €.
Für
zwei weitere Darlehen, die bei der DG HYP geführt werden, läuft am 30.03.2015
die festgeschriebene Zinsbindung aus. Die Restschuld beträgt 670.687,19 €.
II. Lösung
Nach
Ablauf der festgeschriebenen Zinsbindung
können die Darlehen getilgt oder eine Umschuldung mit neuen Konditionen
ist ausgeschrieben werden..
Eine
Tilgung der Darlehen ist der Stadt Bad Liebenwerda nicht möglich. Aus diesem
Grund wurden am 26.02.2015 4 Banken
aufgefordert, bis zum 12.03.2015, 14:30 Uhr ein Angebot abzugeben. Alle 4
Banken haben ein Angebot abgegeben.
Das
Ergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.
Ein
weiteres Angebot ging am 13.03.2015 von der Volksbank ein, welches auf Grund
der Zeitüberschreitun nicht berücksichtigt wurde.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Eilentscheidung
gemäß § 58 BgbKomVerf
II. Rechtmäßigkeit
Zinsen
für Kredite werden täglich festgelegt und die Banken binden sich nur kurze Zeit
an das Angebot.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
keine
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
keine
II. Förderung durch:
keine
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Nicht
erforderlich
Beschlussvorschlag:
Die
Eilentscheidung des Stellv. Bürgermeisters und des Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015 zur Umschuldung von drei Darlehen in
Summe wird genehmigt. (Anlage Eilentscheidung)
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: