Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/005/15

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

9

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

16.12.2014

Zuständigkeit:

Amt III, Sachgebiet 3

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

13.01.2015

05

7

7

6

1

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

28.01.2015

05

7

6

4

1

1

0

3

Stadtverordnetenversammlung

11.02.2015

09

19

16

13

3

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Beschluss zur 9. Änderung Flächennutzungsplan Bad Liebenwerda

 

Gegenstand der Vorlage:

-      Beschluss über Bedenken und Anregungen (Abwägung)

-      Satzungsbeschluss

 

Begründung:

 

I. Problem

Zur Erlangung der Rechtskraft der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bad Liebenwerda, sind im Aufstellungsverfahren noch folgende Schritte notwendig:

-      Wertung und Beschlussfassung über alle eingegangenen Stellungnahmen im

           Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum FNP

      -    Feststellungsbeschluss zum FNP

      -    Mitteilung des Abwägungsergebnis

-      Einreichung des FNP zur Genehmigung an die höhere Verwaltungsbehörde

-      Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblattà Rechtskraft FNP

 

II. Lösung

Besonderheit der 9. Änderung FNP ist, dass das Änderungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wurde.

Dieses vereinfachte Verfahren ist möglich, da nur Übernahmen in die 9. Änderung FNP der Ausweisungen aus der rechtskräftigen Flächennutzungsplanung  ohne inhaltliche Änderungen vorgenommen wurde und damit die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.

 

Bisherige Verfahrensschritte und abgegebene Stellungnahmen:

 

1.1)

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einleitung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) vom 04.12.2013

 

 

 

 

 

1.2)

Die Anfrage nach den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung

und Landesplanung erfolgte mit Schreiben vom 04.06.2014 im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden

 

 

1.3)

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB fand in der Zeit

vom 16.06.2014 bis 18.07.2014 statt.

Die förmliche Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und

Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben

vom 04.06.2014.

Die Entwürfe zur 9. Änderung FNP wurden in jedem Verfahrensschritt entsprechend der Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden geprüft und ggf. überarbeitet, bis hin zum jetzt vorliegenden Satzungsdokument. Alle im Verfahren eingegangenen und relevanten Stellungnahmen wurden geprüft. Durch die Stadt-verordnetenversammlung sind die einzelnen Stellungnahmen nun entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag  abzuwägen (Abwägungsprotokoll). Danach ist der Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung FNP durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Beseitigen von Differenzen in der räumlichen Zuordnung von Flächendarstellungen in Bezug zu anderen Planwerken, zur Realität sowie eindeutigeren Beurteilung von Vorhaben durch Verwendung einer entsprechenden amtlichen Grundkarte DTK 10. Damit verbunden sind Flächenverschiebungen (Darstellung der Nutzungen) und Entzerrungen von Darstellungen des bis dato rechtskräftigen Flächennutzungsplans (8. Änderung), die in einen Verfahren (hier einfaches Änderungsverfahren) geprüft werden müssen, um ein aktuelles und aussagefähiges Planwerk zu erhalten.

 

II. Rechtmäßigkeit

Vorgeschriebene öffentliche Auslage des Entwurfes zum FNP und damit Beteiligungsverfahren der Bürger, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Bessere Lesbarkeit und eindeutigere Beurteilung in Bezug auf jegliche Vorhaben im privaten und/ oder öffentlichen Bereich. Genaue Beurteilung von Betroffenheiten aus Plan-und Bauvorhaben andere Träger von Vorhaben und die Kombinierbarkeit von unterschiedlichen Planunterlagen sind gegeben. Wesentlich ist jedoch der Umstand, dass das Plandokument mit der Realität übereinstimmt, dadurch insbesondere für den Bürger nachvollziehbarer wird, da diese Pläne alle online gestellt sind/ werden. Eine Auswirkung auf den Kurstadtstatus hat dieses Änderungsverfahren nicht.

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Durch das Verfahren entstanden der Stadt Kosten, diese wurden im Haushalt 2013 eingeplant unter dem Produktsachkonto 51101.52110006 in Höhe von 14.700,00 €. Für das HH-Jahr 2014 ff. entstehen der Stadt keine weiteren Kosten.

 

II. Förderung durch:

 

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss über Bedenken und Anregungen

  1. Die während der öffentlichen Auslegung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Liebenwerda vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürgern hat die Stadtverordneten-versammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

(siehe Abwägungsprotokoll)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie den Bürgern, die Bedenken, Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung Flächennutzungsplan

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 9. Änderung zum Flächen-nutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda bestehend aus den Planteil, der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung

(Januar 2015)

  1. Die 9. Änderung zum Flächennutzungsplan ist zur Genehmigung einzureichen.
  2. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die Genehmigung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso wo die 9. Änderung zum Flächennutzungsplan mit Begründung  während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: