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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Beschluss zur 9. Änderung
Flächennutzungsplan Bad Liebenwerda
Gegenstand
der Vorlage:
-
Beschluss über Bedenken
und Anregungen (Abwägung)
-
Satzungsbeschluss
Begründung:
I. Problem
Zur
Erlangung der Rechtskraft der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bad
Liebenwerda, sind im Aufstellungsverfahren noch folgende Schritte notwendig:
- Wertung und Beschlussfassung über alle
eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen des Aufstellungsverfahrens
zum FNP
-
Feststellungsbeschluss zum FNP
-
Mitteilung des Abwägungsergebnis
- Einreichung des FNP zur Genehmigung an
die höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung im
Amtsblattà
Rechtskraft FNP
II. Lösung
Besonderheit der 9. Änderung FNP ist, dass das Änderungsverfahren
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wurde.
Dieses vereinfachte Verfahren ist
möglich, da nur Übernahmen in die 9. Änderung FNP der Ausweisungen aus der
rechtskräftigen Flächennutzungsplanung
ohne inhaltliche Änderungen vorgenommen wurde und damit die Grundzüge
der Planung nicht betroffen sind.
Bisherige
Verfahrensschritte und abgegebene Stellungnahmen:
1.1)
Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung zur Einleitung des Änderungsverfahrens
(Aufstellungsbeschluss) vom 04.12.2013
1.2)
Die
Anfrage nach den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung
und
Landesplanung erfolgte mit Schreiben vom 04.06.2014 im Rahmen der förmlichen
Beteiligung der Behörden
1.3)
Die
förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB fand in der Zeit
vom
16.06.2014 bis 18.07.2014 statt.
Die
förmliche Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden
nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben
vom
04.06.2014.
Die
Entwürfe zur 9. Änderung FNP wurden in jedem Verfahrensschritt entsprechend der
Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
geprüft und ggf. überarbeitet, bis hin zum jetzt vorliegenden Satzungsdokument.
Alle im Verfahren eingegangenen und relevanten Stellungnahmen wurden geprüft.
Durch die Stadt-verordnetenversammlung sind die einzelnen Stellungnahmen nun
entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag abzuwägen (Abwägungsprotokoll). Danach ist
der Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung FNP durch die
Stadtverordnetenversammlung zu fassen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Beseitigen von Differenzen in der räumlichen Zuordnung von
Flächendarstellungen in Bezug zu anderen Planwerken, zur Realität sowie
eindeutigeren Beurteilung von Vorhaben durch Verwendung einer entsprechenden
amtlichen Grundkarte DTK 10. Damit verbunden sind Flächenverschiebungen
(Darstellung der Nutzungen) und Entzerrungen von Darstellungen des bis dato
rechtskräftigen Flächennutzungsplans (8. Änderung), die in einen Verfahren
(hier einfaches Änderungsverfahren) geprüft werden müssen, um ein aktuelles und
aussagefähiges Planwerk zu erhalten.
II. Rechtmäßigkeit
Vorgeschriebene
öffentliche Auslage des Entwurfes zum FNP und damit Beteiligungsverfahren der
Bürger, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Bessere Lesbarkeit und eindeutigere Beurteilung in Bezug auf
jegliche Vorhaben im privaten und/ oder öffentlichen Bereich. Genaue
Beurteilung von Betroffenheiten aus Plan-und Bauvorhaben andere Träger von
Vorhaben und die Kombinierbarkeit von unterschiedlichen Planunterlagen sind
gegeben. Wesentlich ist jedoch der Umstand, dass das Plandokument mit der
Realität übereinstimmt, dadurch insbesondere für den Bürger nachvollziehbarer
wird, da diese Pläne alle online gestellt sind/ werden. Eine Auswirkung auf den
Kurstadtstatus hat dieses Änderungsverfahren nicht.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Durch das Verfahren
entstanden der Stadt Kosten, diese wurden im Haushalt 2013 eingeplant unter dem
Produktsachkonto 51101.52110006 in Höhe von 14.700,00 €. Für das HH-Jahr 2014
ff. entstehen der Stadt keine weiteren Kosten.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Beschluss
über Bedenken und Anregungen
(siehe
Abwägungsprotokoll)
Feststellungsbeschluss
zur 9. Änderung Flächennutzungsplan
(Januar
2015)
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: