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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/035/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

13.10.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Sozialausschuss

     

     

7

   

   

   

   

   

2

Haupt- und Finanzausschuss

12.11.2014

7

7

7

2

3

2

   

3

SVV  1. Satz

03.12.2014

07

19

15

15

0

0

0

 

 

SVV  2. Satz

03.12.2014

07

19

15

1

12

2

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Öffnungs- und Ferienschließzeiten der Kindertageseinrichtungen 2015

 

Gegenstand der Vorlage:

Die Öffnungszeiten und Ferienschließzeiten kommunaler Kindertagesstätten für das Jahr 2015 sollen durch Beschluss festgesetzt werden.

 

Begründung:

 

I. Problem

Bereits in den vergangenen Jahren wurde im Vorfeld des Beschlusses erläutert, dass der jeweilige Träger der Kita Öffnungs- und Schließzeiten der Kita festlegt. Der Kita-Ausschuss der einzelnen Kita empfiehlt seinerseits durch Beschluss die gewünschten Schießzeiten für die Kita.

 

II. Lösung

Alle Kita-Ausschüsse der städtischen Kitas haben in ihren Beratungen Vorschläge für die Schließzeiten und regulären Öffnungszeiten erarbeitet und zur Umsetzung empfohlen.

Insbesondere die Sommerschließzeiten haben sich in den Einrichtungen bewährt, um abzusichern, dass zumindest ein Teil des Jahresurlaubs der Erzieherinnen (i.d.R. 30 Arbeitstage) in der allgemeinen Urlaubs/Ferienzeit gewährt werden kann um während des gesamten Jahres kontinuierlicher mit den Kindern arbeiten zu können.

Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlägen auch weiterhin zu folgen.

Während der Sommerschließzeiten vertreten sich die Kitas gegenseitig, um die Kinder aufzunehmen, deren Eltern während der Schließzeiten keinen oder weniger Urlaub erhalten. Die Hortkinder wurden wie im Jahr 2012 für zwei Wochen, und in den Jahren 2013/14 für drei Wochen Schließzeit im „Regenbogen“ betreut. Im Durchschnitt waren in diesen Jahren 12 Kinder anwesend.

Die Anzahl der Kinder, die während der Ferienschließzeiten im Sommer von Zeischa in die „Vertretungskita“ nach Thalberg gebracht worden lag im Durchschnitt bei 7 Kindern (bisher 5 bzw. 6 Kinder). In der „Vertretungskita“ Zeischa waren es in diesem Jahr 4 Kinder aus Thalberg. Hinzu kamen 5 Kinder aus der Fontana-Klinik.

 

 

Die allgemeinen täglichen Öffnungszeiten entsprechen nach wie vor dem Bedarf. Kurzzeitige andere Bedarfe können dem Ermessen der Leiterin übertragen werden. Langfristige Änderungen müssten spätestens mit der jährlichen Beschlussfassung zu den Schließzeiten angepasst werden.

Generelles Ziel ist es immer, die täglichen Öffnungszeiten den individuellen Bedürfnissen der in Arbeit befindlichen Eltern Rechnung zu tragen.

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Die Festlegung von Schließzeiten ist aus arbeitsökonomischen Gründen sinnvoll.

Auch für das Wohl des Kindes und die Wahrung des Familienzusammenhanges sind gemeinsame Ferien dienlich. In der Regel dürfte ein ununterbrochener Aufenthalt des Kindes in der Kita auch während der Ferien der Eltern dem Kindeswohl nicht entsprechen

 

II. Rechtmäßigkeit

Das Kita-Gesetz des Landes Brandenburg regelt in § 7 die Zuständigkeiten. In § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Nr. 19 ist die Zuständigkeit der SVV zu sehen.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Vergleiche Erläuterungen im Lösungsansatz; keine weitergehenden Auswirkungen

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Keine

 

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich

 

Beschlussvorschlag:

Die Festlegungen hinsichtlich der regelmäßigen Öffnungszeiten und Schließzeiten der kommunalen Kindertagesstätten für das Jahr 2015 werden gemäß der beiliegenden Anlage beschlossen.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

Während sich im Sozialausschuss – auch geprägt durch die Aussagen der Sachkundigen Frau Lubk und der Leiterin der Kita Zeischa – eine überwiegende Mehrheit für die Vorlage aussprach überwogen im Hufa die Argumente derer, die das Erfordernis der Schließzeiten als nicht zeitgemäß einstuften. Insbesondere der Tatsache, dass Unternehmen den Beschäftigen den Urlaub nicht nach den Schließzeiten gewähren können und damit die Eltern ein Problem in der Unterbringung der Kinder hätten, wurde eine hohe Priorität eingeräumt. Demgegenüber fanden die Argumente der Verwaltung, dass die Unterbringung abgesichert sei und es sich tatsächlich nur um eine geringe Anzahl an Kindern handele, kein Gehör. Zudem wurde seitens der Verwaltung noch einmal darauf hingewiesen, dass ohne Schließzeiten die Erzieherinnen und Erzieher weitere Wochen nicht für die Betreuung „ihrer“ Kindergruppe zur Verfügung stehen, worauf Eltern auch einen hohen Wert legen.

Nachdem erörtert worden war, dass auch ein Großteil der anderen, nicht städtischen Einrichtungen mit Schließzeiten arbeitet, kam die Frage auf, ob die Möglichkeit bestünde, die Betreuung während der Schließzeiten insgesamt innerstädtisch, also unabhängig vom Träger, zu regeln. Damit hätten die Eltern die Wahl der „Ausweichkita“. Hierzu wurde eine Prüfung durch die Verwaltung angeboten. Diese kann jedoch nicht bis zur SVV erfolgen, weil dazu weitergehende Gespräche mit den Verantwortlichen der Träger zu führen sind (auch Festlegungen zum finanziellen Ausgleich).

Die Beschlussfassung soll der SVV zunächst in der vorgeschlagenen Version vorgelegt werden. Alternativ wäre die Beschlussfassung wie folgt möglich:

 

Beschlussfassung:

Satz 1 Öffnungszeiten

Satz 2 Schließzeiten

 

Die regelmäßigen Öffnungszeiten der kommunalen Kindertagesstätten für das Jahr 2015 werden gemäß der beiliegenden Anlage beschlossen.

 

Die Ferienschließzeiten der kommunalen Kindertagesstätten für das Jahr 2015werden gemäß beiliegender Anlage beschlossen.

 

(Damit wäre eine getrennte Beschlussfassung über beide Sachverhalte möglich)