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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Sozialausschuss |
7 |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
7 |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
19 |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Bestätigung des Sprecherrates des
Jugendbeirates
Gegenstand
der Vorlage:
Die vom Jugendbeirat vorgeschlagenen Mitglieder des Sprecherrates
sollen bestätigt werden.
Begründung:
I. Problem
Zu
Beginn der neuen Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung sind gemäß der
Hauptsatzung die drei Mitglieder des Sprecherrates des Jugendbeirates namentlich
durch die SVV zu bestätigen.
Im
Jugendbeirat hat in den ersten Monaten dieses Jahres eine aktive Findungsphase
stattgefunden. Man hat sich kennengelernt und in den Diskussionen
Handlungsfelder besprochen. In dieser Zeit hat man sich auch darauf
verständigt, in den Jugendbeirat höchstens 15 Mitglieder aufzunehmen. Die
Vertretung des Beirates soll durch einen Sprecherrat von drei Personen
bestehen. Dementsprechend wurde die Hauptsatzung angepasst.
II. Lösung
Die
als Sprecher vorgesehenen Personen werden sich je nach Bedarf in den Ausschüssen
und der SVV vorstellen und sollten durch die SVV entsprechend dem Vorschlag der
Mitglieder des Beirates bestätigt werden.
Dieses
sind:
-
David Janke (OT Theisa)
-
Jessica-Marie Richter (OT Oschätzchen)
-
Stellenbesetzer/in des FSJ (aktuell Marcel Loserth)
Die
FSJ wechselt jährlich, ist aber aus Sicht des Beirates als ständiger
Ansprechpartner und Organisator für die Vorbereitung der Zusammenkünfte im
„Regenbogen“ sinnvoll.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Mit
der Regelung zu den Beiräten in der Hauptsatzung ist dieser Beschluss
folgerichtig vorzunehmen.
II. Rechtmäßigkeit
Rechtsgrundlage
bildet § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Die
aktive Mitarbeit der Bürger, auch im Sinne der Kurstadtentwicklung, wird
gefördert. Die Einbeziehung in die aktuellen Entscheidungsthemen der SVV durch
ein aktives Anhörungsrecht fördert die Beachtung der Interessen der
betreffenden Personengruppen.
Aufgabe:
☒ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Keine
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
|
☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Die
Vorschläge wurden direkt durch die Mitglieder des Jugendbeirates eingebracht.
Beschlussvorschlag:
Als Mitglieder des Sprecherrates des
Jugendbeirates werden bestätigt:
-
David Janke (OT Theisa)
-
Jessica-Marie Richter (OT Oschätzchen)
- Celina
Tippelt (Bad Liebenwerda).
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Angesichts
der Tatsache, dass die Stellenbesetzung des FSJ in diesem Jahr nicht gelungen
ist und zukünftig auch immer schwieriger sein wird, hat der Sozialausschuss
empfohlen, einen dritten Jugendlichen in den Sprecherrat zu benennen. Am Tage
des Hufa war zeitgleich die Sitzung des Jugendbeirates. Es wurde einstimmig
beschlossen, dass Celina Tippelt aus Bad Liebenwerda Mitglied im Sprecherrat
sein soll. Dies wurde im obigen Beschlussvorschlag entsprechend geändert.
Beschlussfassung: