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Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/023/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

06.08.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Sozialausschuss

03.09.2014

05

7

7

7

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

17.09.2014

07

7

6

6

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

08.10.2014

12

19

16

16

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Bestätigung des Sprecherrates des Jugendbeirates

 

Gegenstand der Vorlage:

Die vom Jugendbeirat vorgeschlagenen Mitglieder des Sprecherrates sollen bestätigt werden.

 

Begründung:

 

I. Problem

Zu Beginn der neuen Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung sind gemäß der Hauptsatzung die drei Mitglieder des Sprecherrates des Jugendbeirates namentlich durch die SVV zu bestätigen.

Im Jugendbeirat hat in den ersten Monaten dieses Jahres eine aktive Findungsphase stattgefunden. Man hat sich kennengelernt und in den Diskussionen Handlungsfelder besprochen. In dieser Zeit hat man sich auch darauf verständigt, in den Jugendbeirat höchstens 15 Mitglieder aufzunehmen. Die Vertretung des Beirates soll durch einen Sprecherrat von drei Personen bestehen. Dementsprechend wurde die Hauptsatzung angepasst.

 

II. Lösung

Die als Sprecher vorgesehenen Personen werden sich je nach Bedarf in den Ausschüssen und der SVV vorstellen und sollten durch die SVV entsprechend dem Vorschlag der Mitglieder des Beirates bestätigt werden.

Dieses sind:

- David Janke (OT Theisa)

- Jessica-Marie Richter (OT Oschätzchen)

- Stellenbesetzer/in des FSJ (aktuell Marcel Loserth)

Die FSJ wechselt jährlich, ist aber aus Sicht des Beirates als ständiger Ansprechpartner und Organisator für die Vorbereitung der Zusammenkünfte im „Regenbogen“ sinnvoll.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Mit der Regelung zu den Beiräten in der Hauptsatzung ist dieser Beschluss folgerichtig vorzunehmen.

 

II. Rechtmäßigkeit

Rechtsgrundlage bildet § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Die aktive Mitarbeit der Bürger, auch im Sinne der Kurstadtentwicklung, wird gefördert. Die Einbeziehung in die aktuellen Entscheidungsthemen der SVV durch ein aktives Anhörungsrecht fördert die Beachtung der Interessen der betreffenden Personengruppen.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Keine

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Die Vorschläge wurden direkt durch die Mitglieder des Jugendbeirates eingebracht.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Als Mitglieder des Sprecherrates des Jugendbeirates werden bestätigt:

- David Janke (OT Theisa)

- Jessica-Marie Richter (OT Oschätzchen)

- Celina Tippelt (Bad Liebenwerda).

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

Angesichts der Tatsache, dass die Stellenbesetzung des FSJ in diesem Jahr nicht gelungen ist und zukünftig auch immer schwieriger sein wird, hat der Sozialausschuss empfohlen, einen dritten Jugendlichen in den Sprecherrat zu benennen. Am Tage des Hufa war zeitgleich die Sitzung des Jugendbeirates. Es wurde einstimmig beschlossen, dass Celina Tippelt aus Bad Liebenwerda Mitglied im Sprecherrat sein soll. Dies wurde im obigen Beschlussvorschlag entsprechend geändert.

 

Beschlussfassung: