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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/025/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Franka Heide

eingereicht am:

10.07.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Regenbogen

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Sozialausschuss

03.09.2014

04

7

7

7

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

17.09.2014

11

7

6

6

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

08.10.2014

14

19

16

16

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Umnutzung „Waldbühne Thalberg“ zum „Jugendtreff Thalberg – Theisa“

 

Gegenstand der Vorlage:

In der Waldbühne Thalberg soll für die Jugendlichen der Ortsteile Thalberg und Theisa ein gemeinsamer Jugendtreff entstehen.

 

Begründung:

 

I. Problem

Zum 31.12.2011 wurde der bestehende Mietvertrag für den Jugendclub Theisa gekündigt. Alle Möglichkeiten zur Unterbringung der Jugendlichen in anderen Räumlichkeiten des Ortsteiles Theisa wurden geprüft, jedoch konnte keine Lösung gefunden werden.

Der Heimat-und Naturschutzverein Thalberg e.V. stellte den Jugendlichen von Thalberg einen kleinen Raum seit 1997 kostenlos zur Verfügung. Da auch Jugendliche aus anderen Ortsteilen den Raum nutzen, stößt er an seine Kapazitätsgrenzen.

 

II. Lösung

Zum 28. Februar 2014 wurde der Pachtvertrag für das Objekt „Waldbühne“ vom Heimat-und Naturschutzverein Thalberg e.V. gekündigt. Damit fällt die Verantwortung für das Objekt an die Stadt Bad Liebenwerda zurück.

Am 15.05.2014 fand auf Einladung des Bürgermeisters Herrn Thomas Richter eine Zusammenkunft der Ortsbeiräte und 60 Jugendlichen von Thalberg und Theisa statt.

Konsens der Beratung war, dass die beiden Jugendclubs gemeinsam das Objekt „Waldbühne“ nutzen möchten.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Jugendliche brauchen Freiräume um eigene Lebensentwürfe und Orientierungen ausprobieren zu können. Dies ist ein Grundpotential einer aktiven Bürgergesellschaft.

 

II. Rechtmäßigkeit

Durch (künstlerisch und ästhetische) Auseinandersetzung mit den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Soziales und Ästhetik, eben politische Bildung, beruflicher und ökonomischer Bildung, sozialer Bildung, kultureller Bildung und ästhetischer Bildung wird ganzheitliches Lernen ermöglicht und damit die Schwerpunkte der Jugendarbeit gemäß ihren Beschreibungen im KJHG (Kinder-und Jugendhilfegesetz) § 11 erfüllt. Der kommunalen Aufgabe der Entwicklung der Freizeitbedingungen und der Förderung des kulturellen Lebens wird damit Rechnung getragen.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Für die Bürger und Vereine wird wieder ein Versammlungsraum geboten, der für Veranstaltungen und Treffen genutzt werden kann.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird durch den Zusammenschluss zweier Jugendclubs ein Pilotprojekt gestartet, welches Vorbildwirkung für weitere Zusammenschlüsse zwischen Orten und Vereinen haben kann.

Das positive Image der Stadt nach außen wird gestärkt.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Die Materialkosten für die Instandsetzung des Hauses und die Reparatur fester Anlagen durch Fachfirmen wird durch die Stadt Bad Liebenwerda übernommen. Die Durchführung der Reparaturarbeiten und die Pflege des Objektes erfolgt durch die Nutzer. Am Objekt wurden in den letzten Jahren keinerlei werterhaltende Maßnahmen durchgeführt. Deshalb sind für dringende Instandsetzungen in diesem Jahr 3.000 Euro erforderlich. Insbesondere für die marode Elektrik, jedoch auch weitere erforderliche Maßnahmen sollen für 2015 8.000 Euro veranschlagt werden.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Die Ortsbeiräte von Thalberg und Theisa wurden von Anfang an mit einbezogen und stimmen dem Zusammenschluss zu. Der Jugendbeirat wurde bereits über die ersten Schritte informiert und hat sich bisher positiv geäußert. Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der nächsten Sitzung, jedoch rechtzeitig vor Beschlussfassung der SVV.

 

Der Jugendbeirat hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2014 einstimmig für den Jugendtreff ausgesprochen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Umnutzung der „Waldbühne Thalberg“ zum „Jugendtreff Thalberg-Theisa“ wird beschlossen.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: