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☒ |
öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Sozialausschuss |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Umnutzung
„Waldbühne Thalberg“ zum „Jugendtreff Thalberg – Theisa“
Gegenstand
der Vorlage:
In der Waldbühne Thalberg soll für die Jugendlichen der
Ortsteile Thalberg und Theisa ein gemeinsamer Jugendtreff entstehen.
Begründung:
I. Problem
Zum
31.12.2011 wurde der bestehende Mietvertrag für den Jugendclub Theisa
gekündigt. Alle Möglichkeiten zur Unterbringung der Jugendlichen in anderen
Räumlichkeiten des Ortsteiles Theisa wurden geprüft, jedoch konnte keine Lösung
gefunden werden.
Der
Heimat-und Naturschutzverein Thalberg e.V. stellte den Jugendlichen von
Thalberg einen kleinen Raum seit 1997 kostenlos zur Verfügung. Da auch
Jugendliche aus anderen Ortsteilen den Raum nutzen, stößt er an seine
Kapazitätsgrenzen.
II. Lösung
Zum
28. Februar 2014 wurde der Pachtvertrag für das Objekt „Waldbühne“ vom
Heimat-und Naturschutzverein Thalberg e.V. gekündigt. Damit fällt die
Verantwortung für das Objekt an die Stadt Bad Liebenwerda zurück.
Am
15.05.2014 fand auf Einladung des Bürgermeisters Herrn Thomas Richter eine
Zusammenkunft der Ortsbeiräte und 60 Jugendlichen von Thalberg und Theisa
statt.
Konsens
der Beratung war, dass die beiden Jugendclubs gemeinsam das Objekt „Waldbühne“
nutzen möchten.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Jugendliche
brauchen Freiräume um eigene Lebensentwürfe und Orientierungen ausprobieren zu
können. Dies ist ein Grundpotential einer aktiven Bürgergesellschaft.
II. Rechtmäßigkeit
Durch
(künstlerisch und ästhetische) Auseinandersetzung mit den Bereichen Politik,
Wirtschaft, Kultur, Soziales und Ästhetik, eben politische Bildung, beruflicher
und ökonomischer Bildung, sozialer Bildung, kultureller Bildung und
ästhetischer Bildung wird ganzheitliches Lernen ermöglicht und damit die
Schwerpunkte der Jugendarbeit gemäß ihren Beschreibungen im KJHG (Kinder-und
Jugendhilfegesetz) § 11 erfüllt. Der kommunalen Aufgabe der Entwicklung der
Freizeitbedingungen und der Förderung des kulturellen Lebens wird damit
Rechnung getragen.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Für
die Bürger und Vereine wird wieder ein Versammlungsraum geboten, der für
Veranstaltungen und Treffen genutzt werden kann.
Aufgrund
der demografischen Entwicklung wird durch den Zusammenschluss zweier
Jugendclubs ein Pilotprojekt gestartet, welches Vorbildwirkung für weitere
Zusammenschlüsse zwischen Orten und Vereinen haben kann.
Das
positive Image der Stadt nach außen wird gestärkt.
Aufgabe:
☒ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Die
Materialkosten für die Instandsetzung des Hauses und die Reparatur fester
Anlagen durch Fachfirmen wird durch die Stadt Bad Liebenwerda übernommen. Die
Durchführung der Reparaturarbeiten und die Pflege des Objektes erfolgt durch
die Nutzer. Am Objekt wurden in den letzten Jahren keinerlei werterhaltende
Maßnahmen durchgeführt. Deshalb sind für dringende Instandsetzungen in diesem
Jahr 3.000 Euro erforderlich. Insbesondere für die marode Elektrik, jedoch auch
weitere erforderliche Maßnahmen sollen für 2015 8.000 Euro veranschlagt werden.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Die
Ortsbeiräte von Thalberg und Theisa wurden von Anfang an mit einbezogen und
stimmen dem Zusammenschluss zu. Der Jugendbeirat wurde bereits über die ersten
Schritte informiert und hat sich bisher positiv geäußert. Eine abschließende
Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der nächsten Sitzung, jedoch rechtzeitig vor
Beschlussfassung der SVV.
Der
Jugendbeirat hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2014 einstimmig für den
Jugendtreff ausgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Die Umnutzung der „Waldbühne Thalberg“
zum „Jugendtreff Thalberg-Theisa“ wird beschlossen.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: