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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
3 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Gegenstand
der Vorlage:
Beschluss zur Satzung der Stadt Bad
Liebenwerda über die Umlage der Verbandslasten des
Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ und des Gewässerverbandes
„Kleine Elster-Pulsnitz“
Begründung:
I. Problem
Das
Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Liebenwerda zum Haushalt 2013 ff.
sieht zur Steigerung der Einnahmesituation vor, ab dem Jahr 2015 die
Gewässerunterhaltungsumlage von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten zu
erheben. Die Umlage der Stadt Bad Liebenwerda zur Gewässerunterhaltung sollte
mit Bekanntgabe der Satzung, ab dem 01.01.2015, erhoben werden.
Auf
Grund des Haushaltssicherungskonzeptes wurde der Stadt die Erarbeitung einer
Satzung zur Umlage der Gewässerunterhaltung auferlegt, um die der Stadt
entstehenden Beiträge der Gewässerunterhaltungsverbände auf die Eigentümer bzw.
Erbbauberechtigten umzulegen.
II. Lösung
Auf
Grundlage des § 80 (2) Brandenburgisches Wassergesetz, kann die Stadt Bad
Liebenwerda die festgesetzten Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im
Eigentum der Stadt Bad Liebenwerda stehen, sowie die bei Umlegung der Verbandsbeiträge
entstehenden Verwaltungskosten umlegen (Umlage).
Die
Gewässer II. Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Liebenwerda mit ihren 15
Ortsteilen werden von 2
Gewässerverbänden unterhalten. Zum einen durch den Gewässerunterhaltungsverband
„Kremitz-Neugraben“ und zum anderen durch den Gewässerverband „Kleine
Elster–Pulsnitz“. Beide Verbände haben unterschiedliche Beiträge.
Der
Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ hat einen Beitragssatz in Höhe
von 8,84 Euro pro Hektar und der Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ einen
Beitragssatz in Höhe von 7,50 Euro pro Hektar.
Auf
Grund der geltenden Gesetzgebung sind auch die Verwaltungskosten umlagefähig.
Durch
das Haushaltsicherungskonzept und den erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwand
bezüglich der Gewässerunterhaltung, ist die Stadt Bad Liebenwerda gezwungen,
die Verwaltungskosten mit der Gewässerunterhaltungsumlage zu erheben. Die
Verwaltungskostenumlage wurde pro Hektar beim Gewässerunterhaltungsverband
„Kremitz-Neugraben“ mit 1,22 Euro und beim Gewässerverband „Kleine
Elster-Pulsnitz“ mit 1,13 Euro ermittelt (Kostenkalkulation siehe Anlage).
Hinweis:
Aufgrund
einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg wurden die Verbandsgebiete der
Gewässerverbände im gesamten Land Brandenburg neu geordnet. Das Gericht hat
hier aufgegeben, dass sich die Verbandsgebiete künftig nicht mehr nach
politischen Grenzen von Gemeinden oder Gemarkungsgrenzen bestimmen dürfen,
sondern nach naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten nur nach den konkreten
Einzugsgebieten von Gewässern festzulegen sind.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Haushaltssicherungskonzept
der Stadt Bad Liebenwerda.
II. Rechtmäßigkeit
Brandenburgisches
Wassergesetz (Bbg.WG)
Kommunalabgabengesetz
Brandenburg (KAG)
III. Auswirkung auf Bürger,
Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Bisher
wurde die Gewässerunterhaltung aus den Einnahmen der Grundsteuer finanziert.
Die Einführung der Gewässerunterhaltungsumlage erhöht die Belastungen für
Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte.
Einnahmen
für die Stadt Bad Liebenwerda, um dem Haushaltssicherungskonzept gerecht zu
werden.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Für
die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ergeben sich zusätzliche
Belastungen in Höhe von 10,06 Euro bzw. 8,63 Euro (je nach der Belegenheit des
Grundstückes in den Verbandsgebieten) pro Hektar.
Die
Aufwendungen der Stadt Bad Liebenwerda für die Leistungen an die
Gewässerverbände reduzieren sich unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der
Umlage um voraussichtlich 111.000 Euro.
Ein Aufwand von voraussichtlich rund 5.000 Euro verbleibt für die Grundstücke
der Stadt Bad Liebenwerda.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte
oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt
die Kalkulation der Verwaltungskosten zur Satzung der Stadt Bad Liebenwerda
über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“
und des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ zur Kenntnis.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Bad Liebenwerda
über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes
„Kremitz-Neugraben“ und des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: