Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/029/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

2

Einreicher:

Frau Susanne Medicke

eingereicht am:

     

Zuständigkeit:

Amt 3

Seiten:

3

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

02.09.2014

06

7

6

5

0

1

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

17.09.2014

16

7

5

5

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

08.10.2014

17

0

   

   

   

   

   

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

 

Gegenstand der Vorlage:

 

Beschluss zur Satzung der Stadt Bad Liebenwerda über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ und des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“

 

 

Begründung:

 

I. Problem

Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Liebenwerda zum Haushalt 2013 ff. sieht zur Steigerung der Einnahmesituation vor, ab dem Jahr 2015 die Gewässerunterhaltungsumlage von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten zu erheben. Die Umlage der Stadt Bad Liebenwerda zur Gewässerunterhaltung sollte mit Bekanntgabe der Satzung, ab dem 01.01.2015, erhoben werden.

Auf Grund des Haushaltssicherungskonzeptes wurde der Stadt die Erarbeitung einer Satzung zur Umlage der Gewässerunterhaltung auferlegt, um die der Stadt entstehenden Beiträge der Gewässerunterhaltungsverbände auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten umzulegen.

 

II. Lösung

Auf Grundlage des § 80 (2) Brandenburgisches Wassergesetz, kann die Stadt Bad Liebenwerda die festgesetzten Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Stadt Bad Liebenwerda stehen, sowie die bei Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten umlegen (Umlage).

 

Die Gewässer II. Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Liebenwerda mit ihren 15 Ortsteilen werden  von 2 Gewässerverbänden unterhalten. Zum einen durch den Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ und zum anderen durch den Gewässerverband „Kleine Elster–Pulsnitz“. Beide Verbände haben unterschiedliche Beiträge.

Der Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ hat einen Beitragssatz in Höhe von 8,84 Euro pro Hektar und der Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ einen Beitragssatz in Höhe von 7,50 Euro pro Hektar.

 

Auf Grund der geltenden Gesetzgebung sind auch die Verwaltungskosten umlagefähig.

Durch das Haushaltsicherungskonzept und den erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwand bezüglich der Gewässerunterhaltung, ist die Stadt Bad Liebenwerda gezwungen, die Verwaltungskosten mit der Gewässerunterhaltungsumlage zu erheben. Die Verwaltungskostenumlage wurde pro Hektar beim Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ mit 1,22 Euro und beim Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ mit 1,13 Euro ermittelt (Kostenkalkulation siehe Anlage).

 

Hinweis:

Aufgrund einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg wurden die Verbandsgebiete der Gewässerverbände im gesamten Land Brandenburg neu geordnet. Das Gericht hat hier aufgegeben, dass sich die Verbandsgebiete künftig nicht mehr nach politischen Grenzen von Gemeinden oder Gemarkungsgrenzen bestimmen dürfen, sondern nach naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten nur nach den konkreten Einzugsgebieten von Gewässern festzulegen sind.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Liebenwerda.

 

II. Rechtmäßigkeit

Brandenburgisches Wassergesetz (Bbg.WG)

Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG)

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Bisher wurde die Gewässerunterhaltung aus den Einnahmen der Grundsteuer finanziert. Die Einführung der Gewässerunterhaltungsumlage erhöht die Belastungen für Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte.

Einnahmen für die Stadt Bad Liebenwerda, um dem Haushaltssicherungskonzept gerecht zu werden.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Für die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ergeben sich zusätzliche Belastungen in Höhe von 10,06 Euro bzw. 8,63 Euro (je nach der Belegenheit des Grundstückes in den Verbandsgebieten) pro Hektar.

 

Die Aufwendungen der Stadt Bad Liebenwerda für die Leistungen an die Gewässerverbände reduzieren sich unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Umlage um  voraussichtlich 111.000 Euro. Ein Aufwand von voraussichtlich rund 5.000 Euro verbleibt für die Grundstücke der Stadt Bad Liebenwerda.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Kalkulation der Verwaltungskosten zur Satzung der Stadt Bad Liebenwerda über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ und des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ zur Kenntnis.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Bad Liebenwerda über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ und des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: