|
|
|||||||||
|
||||||||||
|
☒ |
öffentlich |
||||||||
|
|
☐ |
nichtöffentlich |
|||||||
|
|
|
|
|||||||
Anlagen: |
||||||||||
Einreicher: |
eingereicht am: |
|||||||||
Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
||||||||
Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
|
Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
||||||
TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
|||||
Stadtverordnetenversammlung |
|
||||||||||
* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
|
||||||||||
Vertretung im
Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“
Gegenstand
der Vorlage:
Es ist über darüber zu beschließen, welche Personen als
Vertreter in den Gewässerunterhaltungsverband entsendet werden sollen.
Begründung:
I. Problem
Die Stadt Bad Liebenwerda ist unter Beachtung des § 2 der Satzung
des Verbandes Mitglied im Verband.
Somit hat die Stadtverordnetenversammlung einen Vertreter
und einen Stellvertreter zu bestimmen, der die Interessen der Stadt im Verband
vertritt. Diese Funktion kann nach § 8 der aktuellen Satzung einer natürlichen
Person zu übertragen werden. D.h. dass nicht zwingend ein Mitglied der SVV oder
der Verwaltung bestimmt werden muss. Die Vertretungsberechtigung wird durch
diesen Beschluss bewirkt.
Bisher wurde die Vertretung durch Herrn Hans-Ulrich Lubk
gewährleistet. Als seine Stellvertreterin fungierte die Sachbearbeiterin
Liegenschaften, Frau Ute Hoffmann.
II. Lösung
Die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung hat also
mindestens einen Vertreter neu zu bestimmen und ggf. die bisherige
Stellvertreterin zu bestätigen. Es bleibt den Mitgliedern der SVV freigestellt,
die Stellvertretung ebenfalls neu zu regeln.
Die
Satzung, in der die Aufgaben der Mitglieder dargestellt sind, ist den
Unterlagen als Anlage beigefügt.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Vgl.
Rechtmäßigkeit
II. Rechtmäßigkeit
Grundlage
ist die o.g. Satzung in Verbindung mit der Zuständigkeitsregelung der
Stadtverordnetenversammlung in § 28, Abs.2 Nr. 6 der Brandenburgischen
Kommunalverfassung.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
keine
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Keine
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
|
☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
|
|
|
|
|
Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Nicht
erforderlich
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter in die
Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ wird
mit sofortiger Wirkung entsandt:
Bieligk, Jörg Stellvertreter:
Hoffmann, Ute
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: