Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/008/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

05.06.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

18.06.2014

09

19

19

19

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Vertretung im Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“

 

Gegenstand der Vorlage:

Es ist über darüber zu beschließen, welche Personen als Vertreter in den Gewässerunterhaltungsverband entsendet werden sollen.

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Die Stadt Bad Liebenwerda ist unter Beachtung des § 2 der Satzung des Verbandes Mitglied im Verband.

Somit hat die Stadtverordnetenversammlung einen Vertreter und einen Stellvertreter zu bestimmen, der die Interessen der Stadt im Verband vertritt. Diese Funktion kann nach § 8 der aktuellen Satzung einer natürlichen Person zu übertragen werden. D.h. dass nicht zwingend ein Mitglied der SVV oder der Verwaltung bestimmt werden muss. Die Vertretungsberechtigung wird durch diesen Beschluss bewirkt.

 

Bisher wurde die Vertretung durch Herrn Hans-Ulrich Lubk gewährleistet. Als seine Stellvertreterin fungierte die Sachbearbeiterin Liegenschaften, Frau Ute Hoffmann.

 

II. Lösung

Die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung hat also mindestens einen Vertreter neu zu bestimmen und ggf. die bisherige Stellvertreterin zu bestätigen. Es bleibt den Mitgliedern der SVV freigestellt, die Stellvertretung ebenfalls neu zu regeln.

 

Die Satzung, in der die Aufgaben der Mitglieder dargestellt sind, ist den Unterlagen als Anlage beigefügt.

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Vgl. Rechtmäßigkeit

 

II. Rechtmäßigkeit

Grundlage ist die o.g. Satzung in Verbindung mit der Zuständigkeitsregelung der Stadtverordnetenversammlung in § 28, Abs.2 Nr. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

keine

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Keine

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter in die Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ wird mit sofortiger Wirkung           entsandt:

Bieligk, Jörg              Stellvertreter: Hoffmann, Ute

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: