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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Entsendung von Vertretern der Stadt
Bad Liebenwerda in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“,
Winkel
Gegenstand
der Vorlage:
Es ist über darüber zu beschließen, welche Mitglieder der
SVV als Vertreter in den Wasserverband Winkel entsendet werden sollen.
Begründung:
I. Problem
Laut Satzung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ Winkel hat
die Stadt Bad Liebenwerda aktuell noch zwei Vertreter in die
Verbandsversammlung zu entsenden (§ 4 Abs.1 Einwohnerzahl zum 30.06.des
Vorjahres: 1422). Dem Wasserverband „Kleine Elster“ Winkel sind die Ortsteile
Möglenz, Lausitz, Theisa und Maasdorf zugehörig.
Nach §4, Abs.1, Satz 3 ist der Bürgermeister einer der
Vertreter. Die bisherigen Vertreter im Verband sind nicht wieder gewählt
worden.
II. Lösung
Die Verwaltung erachtet es als sinnvoll, wenn ein
Stadtverordneter, der in einem der Ortsteile wohnt, als Vertreter entsendet
wird. Dies sind:
- Herr
Johannes Berger
- Herr
Hubert Blaas
- Herr Hagen
Hentschel
Es kann jedoch auch jeder andere Stadtverordnete entsendet
werden.
Für den Vertreter sollte auch ein Stellvertreter benannt werden.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Vgl.
Rechtmäßigkeit
II. Rechtmäßigkeit
Grundlage
ist die o.g. Satzung in Verbindung mit der Zuständigkeitsregelung der
Stadtverordnetenversammlung in § 28, Abs.2 Nr. 6 der Brandenburgischen
Kommunalverfassung.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
keine
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Keine
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Nicht
erforderlich
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter in den Wasserverband
„Kleine Elster“ Winkel wird entsendet:
Hentschel,
Hagen Stellvertreter:
Berger, Johannes
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: