Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/006/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

05.06.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

18.06.2014

07

19

19

19

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Entsendung von Vertretern der Stadt Bad Liebenwerda in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“, Winkel

 

Gegenstand der Vorlage:

Es ist über darüber zu beschließen, welche Mitglieder der SVV als Vertreter in den Wasserverband Winkel entsendet werden sollen.

 

Begründung:

 

I. Problem

Laut Satzung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ Winkel hat die Stadt Bad Liebenwerda aktuell noch zwei Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden (§ 4 Abs.1 Einwohnerzahl zum 30.06.des Vorjahres: 1422). Dem Wasserverband „Kleine Elster“ Winkel sind die Ortsteile Möglenz, Lausitz, Theisa und Maasdorf zugehörig.

Nach §4, Abs.1, Satz 3 ist der Bürgermeister einer der Vertreter. Die bisherigen Vertreter im Verband sind nicht wieder gewählt worden.

 

II. Lösung

Die Verwaltung erachtet es als sinnvoll, wenn ein Stadtverordneter, der in einem der Ortsteile wohnt, als Vertreter entsendet wird. Dies sind:

-           Herr Johannes Berger

-           Herr Hubert Blaas

-           Herr Hagen Hentschel

 

Es kann jedoch auch jeder andere Stadtverordnete entsendet werden.


Für den Vertreter sollte auch ein Stellvertreter benannt werden.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Vgl. Rechtmäßigkeit

 

II. Rechtmäßigkeit

Grundlage ist die o.g. Satzung in Verbindung mit der Zuständigkeitsregelung der Stadtverordnetenversammlung in § 28, Abs.2 Nr. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

keine

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Keine

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter in den Wasserverband „Kleine Elster“ Winkel wird entsendet:

Hentschel, Hagen                 Stellvertreter: Berger, Johannes

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: