Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/004/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

04.06.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

18.06.2014

05

19

19

19

0

0

   

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern

 

Gegenstand der Vorlage:

Es ist zu beschließen, ob und wenn ja, wie viele sachkundige Einwohner in die Fachausschüsse berufen werden sollen.

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Möglichkeit, sachkundige Einwohner zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse zu berufen.

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und Beschäftigte der Stadt Bad Liebenwerda können nicht zu sachkundigen Einwohnern berufen werden.

Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss in den sie berufen sind; sie haben kein Stimmrecht. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass sachkundige Einwohner nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein können und keine Stellvertreter haben.

 

Vom Gesetzgeber wird keine Anzahl der sachkundigen Einwohner festgelegt.

 

Die Zahl der sachkundigen Einwohner sollte jedoch nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses betragen.

 

In den vergangenen Legislaturperioden war jeweils die höchstmögliche Anzahl an sachkundigen Einwohnern zur Besetzung vorgesehen. Dies wären bei einer Ausschutzbesetzung mit sieben Mitgliedern jeweils drei für jeden Fachausschuss.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass auch dieses mal so verfahren werden soll.

 

Eine Zuordnung der sachkundigen Einwohner kann wiederum nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren erfolgen. Es ist jedoch auch eine Einigung außerhalb des Verfahrens möglich.

 

Auf dem Berechnungsweg ergibt sich für die Fraktionen folgender Schlüssel zur Benennung sachkundiger Einwohner:

 

 

CDU-Fraktion:                     1

Fraktion DIE LINKE:           1

FuL-Fraktion:                       1

SPD-Fraktion                       0

 

Führt man das Verfahren für den zweiten Ausschuss fortlaufend ergäbe sich für die SPD-Fraktion ein Zugriff auf den Sozialausschuss. Dann jedoch müssten die Fraktion DIE LINKE und die FuL-Fraktion wiederum auslosen.

 

 

II. Lösung

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

 

II. Rechtmäßigkeit

Gemäß § 43(4) BbgKVerf

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

 

Als sachkundige Einwohner werden berufen:

 

                                               Bauausschuss                                Sozialausschuss

 

 

FuL-Fraktion                                    Wagner, Eckhard                            Schmidt, Siegmar   

CDU-Fraktion:                     Lubk, Hans-Ulrich                          Lubk, Ute                 

Fraktion DIE LINKE                        Werner, Jurg                                                                                  

SPD-Fraktion                                                                                 Wagner, Erich         

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

Es wird auf eine LOS- Entscheidung verzichtet, stattdessen einigen sich die FuL und
DIE LINKE auf einen Münzwurf
, welchen der Vorsitzende der SVV vornimmt.

 

Beschlussfassung: