|
|
|||||||||
|
||||||||||
|
☒ |
öffentlich |
||||||||
|
|
☐ |
nichtöffentlich |
|||||||
|
|
|
|
|||||||
Anlagen: |
||||||||||
Einreicher: |
eingereicht am: |
|||||||||
Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
||||||||
Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
|
Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
||||||
TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
|||||
Stadtverordnetenversammlung |
|
||||||||||
* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
|
||||||||||
Besetzung der Fachausschüsse mit
sachkundigen Einwohnern
Gegenstand
der Vorlage:
Es ist zu beschließen, ob und wenn ja, wie viele sachkundige Einwohner in
die Fachausschüsse berufen werden sollen.
Begründung:
I. Problem
Die
Stadtverordnetenversammlung hat die Möglichkeit, sachkundige Einwohner zu
beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse zu berufen.
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und Beschäftigte
der Stadt Bad Liebenwerda können nicht zu sachkundigen Einwohnern berufen
werden.
Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in
dem Ausschuss in den sie berufen sind; sie haben kein Stimmrecht. Es ist
ausdrücklich festgelegt, dass sachkundige Einwohner nicht Ausschussvorsitzende
oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein können und keine Stellvertreter
haben.
Vom Gesetzgeber wird keine Anzahl der sachkundigen
Einwohner festgelegt.
Die Zahl der sachkundigen Einwohner sollte jedoch nicht mehr
als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses betragen.
In den vergangenen Legislaturperioden war jeweils die
höchstmögliche Anzahl an sachkundigen Einwohnern zur Besetzung vorgesehen. Dies
wären bei einer Ausschutzbesetzung mit sieben Mitgliedern jeweils drei für
jeden Fachausschuss.
Die Verwaltung geht davon aus, dass auch dieses mal so verfahren
werden soll.
Eine Zuordnung der sachkundigen Einwohner kann wiederum nach
dem Hare/Niemeyer-Verfahren erfolgen. Es ist jedoch auch eine Einigung außerhalb
des Verfahrens möglich.
Auf dem Berechnungsweg ergibt sich für die Fraktionen
folgender Schlüssel zur Benennung sachkundiger Einwohner:
CDU-Fraktion: 1
Fraktion DIE LINKE: 1
FuL-Fraktion: 1
SPD-Fraktion 0
Führt man das Verfahren für den zweiten Ausschuss
fortlaufend ergäbe sich für die SPD-Fraktion ein Zugriff auf den
Sozialausschuss. Dann jedoch müssten die Fraktion DIE LINKE und die
FuL-Fraktion wiederum auslosen.
II. Lösung
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
II. Rechtmäßigkeit
Gemäß § 43(4) BbgKVerf
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
|
☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
|
|
|
|
|
Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Besetzung
der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern erfolgt nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren.
Als
sachkundige Einwohner werden berufen:
Bauausschuss Sozialausschuss
FuL-Fraktion Wagner,
Eckhard Schmidt,
Siegmar
CDU-Fraktion: Lubk, Hans-Ulrich Lubk,
Ute
Fraktion DIE
LINKE Werner, Jurg
SPD-Fraktion Wagner,
Erich
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Es wird auf eine LOS- Entscheidung verzichtet, stattdessen einigen sich
die FuL und
DIE LINKE auf einen Münzwurf, welchen der Vorsitzende
der SVV vornimmt.
Beschlussfassung: