Stadt

b a d

L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/001/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

04.06.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

1

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

18.06.2014

02

19

19

16

0

3

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

Wahl des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und dessen/deren Stellvertreter

 

Gegenstand der Vorlage:

Der Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung (SVV) und die Stellvertreterpositionen sind zu wählen.

Begründung:

 

I. Problem

Die SVV besteht aus den 18 Vertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied.

Gemäß § 33 (2) BbgKVerf wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/n und dessen/deren Stellvertreter. Gewählt wird gemäß § 40 BbgKVerf grundsätzlich geheim mittels Stimmzettel. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der (SVV), also auch der Bürgermeister.

 

II. Lösung

Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (also mindestens 10) erreicht.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl, findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.

Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.

 

Die Wahl zum/zur Vorsitzenden und zum ersten und zum zweiten Stellvertreter erfolgt in

getrennten Wahlgängen.

 

Zur organisatorischen Vorbereitung der Stimmzettel werden die Fraktionen gebeten, ihre

Vorschläge vorab dem Sitzungsdienst bzw. der Amtsleiterin des Amtes I mitzuteilen.

Dennoch besteht die Möglichkeit des Vorschlagrechtes bis zum Aufruf dieses Tagesordnungspunktes.

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Siehe nächster Punkt

II. Rechtmäßigkeit

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg regelt in § 33, Abs, 2 i.V. m § 40, wie die Funktion des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter zu erfolgen hat.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

keine

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

keine

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte:

a)        Berger, Johannes zum Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung,

b.)       Naumburger, Monika zum ersten Stellvertreter und

c.)        Weizsäcker, Doreen zum zweiten Stellvertreter.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung:

Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) wählt geheim.

  1. Wahl des Vorsitzenden der SVV: von 19 wurden 19 Stimmen abgegeben
    erster Kandidat: Berger, Johannes               9  Ja- Stimmen
    zweiter Kandidat: Andrack, Helmut              7  Ja- Stimmen
    Enthaltungen:                                                3
  2. Wahl des ersten Stellvertreter des Vorsitzenden der SVV: von 19 wurden 18 Stimmen abgegeben
    erster Kandidat: Naumburger, Monika         13  Ja- Stimmen
    zweiter Kandidat: Dietze, Cornelia                5  Ja- Stimmen
    Enthaltungen:                                                0
  3. Wahl des zweiten Stellvertreters des Vorsitzenden der SVV: von 19 wurden 19 Stimmen abgegeben
    erster Kandidat: Dietze, Cornelia                  4   Ja- Stimmen
    zweiter Kandidat: Weizsäcker, Doreen         15  Ja- Stimmen
    Enthaltungen:                                                0