|
|
|||||||||
|
||||||||||
|
☒ |
öffentlich |
||||||||
|
|
☐ |
nichtöffentlich |
|||||||
|
|
|
|
|||||||
Anlagen: |
||||||||||
Einreicher: |
eingereicht am: |
|||||||||
Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
||||||||
Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
|
Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
||||||
TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
|||||
Stadtverordnetenversammlung |
|
||||||||||
* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
|
||||||||||
Wahl der Schiedspersonen 2014
Gegenstand
der Vorlage:
Die Neuwahl der Schiedspersonen für die Wahlperiode von
2014-2019 soll erfolgen.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 4 des
Schiedsstellengesetzes wird eine Schiedsperson von der Gemeindevertretung auf 5
Jahre gewählt.
In der Stadt
Bad Liebenwerda gibt es zwei Schiedsstellenbereiche.
Die
Schiedsstelle I ist
zuständig für die Ortsteile Neuburxdorf, Burxdorf, Langenrieth, Kosilenzien,
Kröbeln, Oschätzchen, Möglenz, Prieschka, Lausitz, Zobersdorf, Zeischa.
Dafür ist bisher
Herr Hans-Ulrich Lubk aus Lausitz als Schiedsmann tätig.
Die
Schiedsstelle II
umfasst die Stadt Bad Liebenwerda und die Ortsteile Dobra, Maasdorf, Thalberg,
Theisa.
Dafür ist bisher
Herr Gunter Weiland aus Thalberg tätig.
Die
Schiedsmänner vertreten sich gegenseitig.
Die Ausschreibung
zur Neuwahl der Schiedsmänner erfolgte im Stadtschreiber der Stadt
Bad
Liebenwerda Nr. 2 vom 19. Februar 2014. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am
14. März 2014
bewarben sich zwei Personen.
Herr
Hans-Ulrich Lubk hat sich erneut beworben. (Bewerbungsschreiben in der Anlage).
Eine weitere
Bewerbung ging von Herrn Ralf Assel ein. Seine Bewerbung wurde zur
Niederschrift aufgenommen und liegt der Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
II. Lösung
Es bestehen
nach den gesetzlichen Vorgaben keine Einwände gegen die Wahl dieser beiden
Schiedspersonen.
Herr H.-U.
Lubk hat seine ehrenamtliche Tätigkeit immer ohne Beanstandungen und engagiert
ausgeführt. Er führt diese ehrenamtliche Tätigkeit seit 2004 aus.
Die
Begründung, die Herr Ralf Assel anführt, um sich für dieses Ehrenamt zu
bewerben lässt eine ebenso engagierte Tätigkeit erwarten. Die Prüfung aus
behördlicher Sicht ergibt keinerlei Einschränkungen.
Hat die
Stadtverordnetenversammlung einzelne Personen zu bestellen oder vorzuschlagen,
so sind diese geheim zu wählen. Die Stadtverordnetenversammlung kann jedoch
einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen. Die Verwaltung schlägt die offene Wahl vor.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Ergibt
sich aus der Rechtmäßigkeit = gesetzliche Grundlage
II. Rechtmäßigkeit
Grundlage für
die Wahl der Schiedspersonen ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den
Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG). Danach haben die Gemeinden Schiedsstellen
einzurichten.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Die Arbeit
der Schiedspersonen geschieht in der Regel unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Deshalb sollte diese Gelegenheit der Neuwahl genutzt werden, den Schiedsmännern
einmal besonders dafür zu danken, dass sie sich für die Belange ihrer
Mitmenschen uneigennützig einsetzen und auch viel Freizeit investieren. Dabei
sind es nicht nur die Schlichtungsversuche, die durchgeführt werden, denn bevor
sie dies tun können, bedarf es einiger Schulungen und Seminare an denen sie
teilnehmen müssen, um auch wirklich auf dem „rechten“ Pfad zu gehen.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
|
☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
|
|
|
|
|
Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Nicht
erforderlich
Beschlussvorschlag:
Gemäß dem Gesetz über die
Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. November 2000,
zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. März 2012, wird als Schiedsperson gewählt:
Für den
Schiedsstellenbereich I:
Herr
Hans-Ulrich Lubk l
Lausitz
Dorfstr. 32
04924 Bad
Liebenwerda
Die
Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
In der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2014 wurde nur Herr Lubk gewählt. Die
Stadtverordneten möchten Herrn Assel erst kennen lernen, bevor sie ihn wählen.
Herr Assel wird zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
07.05.2014 eingeladen.
Beschlussfassung: