Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 05/010/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

11.03.2014

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

26.03.2014

07

23

19

19

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Wahl der Schiedspersonen 2014

 

Gegenstand der Vorlage:

Die Neuwahl der Schiedspersonen für die Wahlperiode von 2014-2019 soll erfolgen.

 

Begründung:

 

I. Problem

Gemäß § 4 des Schiedsstellengesetzes wird eine Schiedsperson von der Gemeindevertretung auf 5 Jahre gewählt.

 

In der Stadt Bad Liebenwerda gibt es zwei Schiedsstellenbereiche.

 

Die Schiedsstelle I ist zuständig für die Ortsteile Neuburxdorf, Burxdorf, Langenrieth, Kosilenzien, Kröbeln, Oschätzchen, Möglenz, Prieschka, Lausitz, Zobersdorf, Zeischa.

 

Dafür ist bisher Herr Hans-Ulrich Lubk aus Lausitz als Schiedsmann tätig.

 

 

Die Schiedsstelle II umfasst die Stadt Bad Liebenwerda und die Ortsteile Dobra, Maasdorf, Thalberg, Theisa.

Dafür ist bisher Herr Gunter Weiland aus Thalberg tätig.

 

Die Schiedsmänner vertreten sich gegenseitig.

 

Die Ausschreibung zur Neuwahl der Schiedsmänner erfolgte im Stadtschreiber der Stadt

Bad Liebenwerda Nr. 2 vom 19. Februar 2014. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am

14. März 2014 bewarben sich zwei Personen.

Herr Hans-Ulrich Lubk hat sich erneut beworben. (Bewerbungsschreiben in der Anlage).

Eine weitere Bewerbung ging von Herrn Ralf Assel ein. Seine Bewerbung wurde zur Niederschrift aufgenommen und liegt der Vorlage ebenfalls als Anlage bei.

 

II. Lösung

Es bestehen nach den gesetzlichen Vorgaben keine Einwände gegen die Wahl dieser beiden Schiedspersonen.

Herr H.-U. Lubk hat seine ehrenamtliche Tätigkeit immer ohne Beanstandungen und engagiert ausgeführt. Er führt diese ehrenamtliche Tätigkeit seit 2004 aus.

 

Die Begründung, die Herr Ralf Assel anführt, um sich für dieses Ehrenamt zu bewerben lässt eine ebenso engagierte Tätigkeit erwarten. Die Prüfung aus behördlicher Sicht ergibt keinerlei Einschränkungen.

 

Hat die Stadtverordnetenversammlung einzelne Personen zu bestellen oder vorzuschlagen, so sind diese geheim zu wählen. Die Stadtverordnetenversammlung kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen. Die Verwaltung schlägt die offene Wahl vor.

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Ergibt sich aus der Rechtmäßigkeit = gesetzliche Grundlage

 

II. Rechtmäßigkeit

Grundlage für die Wahl der Schiedspersonen ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG). Danach haben die Gemeinden Schiedsstellen einzurichten.

 

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Die Arbeit der Schiedspersonen geschieht in der Regel unbemerkt von der Öffentlichkeit. Deshalb sollte diese Gelegenheit der Neuwahl genutzt werden, den Schiedsmännern einmal besonders dafür zu danken, dass sie sich für die Belange ihrer Mitmenschen uneigennützig einsetzen und auch viel Freizeit investieren. Dabei sind es nicht nur die Schlichtungsversuche, die durchgeführt werden, denn bevor sie dies tun können, bedarf es einiger Schulungen und Seminare an denen sie teilnehmen müssen, um auch wirklich auf dem „rechten“ Pfad zu gehen.

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich


 

 

Beschlussvorschlag:

Gemäß dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000,

zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. März 2012, wird als Schiedsperson gewählt:

 

Für den Schiedsstellenbereich I:                                   

 

Herr Hans-Ulrich Lubk                                          l

Lausitz                                                                    

Dorfstr. 32                                                               

04924 Bad Liebenwerda                                     

 

Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.

 

 

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

In der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2014 wurde nur Herr Lubk gewählt. Die Stadtverordneten möchten Herrn Assel erst kennen lernen, bevor sie ihn wählen. Herr Assel wird zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2014 eingeladen.

 

Beschlussfassung: