Stadt

b a d

L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 05/047/13

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Bärbel Ziehlke

eingereicht am:

30.08.2013

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 2

Seiten:

4

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

     

     

9

   

   

   

   

   

2

Haupt- und Finanzausschuss

     

     

9

   

   

   

   

   

3

Stadtverordnetenvers. - Pkt. b)

25.09.2013

16

23

20

20

0

0

0

 

 

Stadtverordnetenvers. - Pkt. a)

25.09.2013

16

23

20

0

20

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

Zusammenführung von Standesamtsbezirken

 

Gegenstand der Vorlage:

Es soll eine Beschlussfassung zur Zusammenführung der Standesamtsbezirke Elsterwerda und Bad Liebenwerda oder alternativ die Bildung eines Standesamtsbezirkes in der Kurstadtregion gefasst werden.

 

Begründung:

I. Problem

a) Der bisherige Standesamtsbezirk Bad Liebenwerda besteht aus der Stadt

Bad Liebenwerda und der Gemeinde Reichenhain. Der Standesamtsbezirk Elsterwerda umfasst die Stadt Elsterwerda, die Gemeinde Röderland und das Amt Schradenland.

Die Möglichkeit eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes mit Elsterwerda wurde vor geraumer Zeit verwaltungsintern erörtert, um im Rahmen mittelfristiger Personalplanungen gemeinsame Lösungen zu finden. Parallel wurde die räumliche Situation analysiert. Diskutiert wurde weiterhin, für den Fall der Zusammenführung auch die verbleibenden Gemeinden des Mittelbereiches, nämlich das Amt Plessa und die Stadt Mühlberg einzubeziehen. Das Amt Plessa hat bereits Interesse signalisiert.

Die Bearbeitung der Personenstandsdaten ist keine Aufgabe der Daseinsvorsorge im gemeinsamen Mittelbereich. Sie würde wohl aber eine Optimierung von Verwaltungstätigkeit im Sinne der regionalen Zusammenarbeit bedeuten.

Durch die frühere Geburtenabteilung des Krankenhauses führt Elsterwerda ein deutlich größeres Standesamt als Bad Liebenwerda. Die zentrale Unterbringung der Personenstandsdaten, die gesichert sein muss, ist ohne hohe Umbau- und Bewirtschaftungskosten in Bad Liebenwerda nicht möglich. Über den Namen des Standesamtes gab es noch keine abschließenden Festlegungen. Aufgrund der Größe des Schriftzuges ist ein Doppelname als Schriftzug in der Siegelführung jedoch auszuschließen, so dass eine Entscheidung für den Namen einer Stadt getroffen werden müsste.

 

b) Die Städte Falkenberg, Uebigau- Wahrenbrück und Mühlberg bilden jeweils einen

eigenen Standesamtsbezirk. Sie haben sich im Städteverbund mit Bad Liebenwerda bereits im vergangenen Jahr (Beschlussfassung der SVV Bad Liebenwerda am 09.09.2012 Nr.: 05/039/12) dazu positioniert, die interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen und auszuweiten. Ein Thema der praktischen Umsetzung würde sich auch hier im Bereich des Personenstandswesens anbieten:

Aufgrund der hohen Fixkosten für Personal, Fortbildung und EDV steht der finanzielle Aufwand bei kleineren Standesämtern in keinem angemessenen Verhältnis zu der Zahl der Standesamtsfälle. Geringe Fallzahlen erschweren den Aufbau von Erfahrungskompetenz. Spätestens zum 01.01.2014 müssen elektronische Personenstandsregister geführt werden, was kleine Standesämter vor zusätzliche finanzielle und personelle Herausforderungen stellt.

 

II. Lösung

a)   Im Hinblick auf die vielseitigen gemeinsamen Aufgaben im Mittelbereich ist ein gemeinsamer Standesamtsbezirk möglich und denkbar. Der Umfang der Akten und die räumlichen Voraussetzungen sprechen weitestgehend dafür, den Standort in Elsterwerda als künftigen Sitz des Standesamtes zu favorisieren. Ebenso die zentralere Lage im Hinblick auf die Versorgung des Amtes Schradenland und Plessa.

 

b)   Ein gemeinsamer Standesamtsbezirk der vier Städte im Städteverbund könnte realisiert werden. Als Sitz des künftigen Standesamtes wurde in den Vorgesprächen die Stadt Bad Liebenwerda avisiert. Als gemeinsamer Name wurde die Bezeichnung „Kurstadtregion“ vorgeschlagen, unter der bereits jetzt die gemeinsamen Aktivitäten laufen.

 

Grundsätzlich besteht der Vorteil einer Zusammenarbeit insbesondere darin, dass oftmals größere Einheiten wirtschaftlich wesentlich effektiver arbeiten können. Allerdings muss abgewogen werden, ob in einem sehr großen Einzugsgebiet die Bürgernähe im gewünschten Umfang gewährleistet werden kann. Müssten dazu wieder Außenstellen eingerichtet werden, ist der Einsparungseffekt nicht gegeben.

 

Vorteilhaft bleibt in jedem Fall die Möglichkeit der Spezialisierung bei den Mitarbeitern. Sie  führen bei größeren Standesämtern zu einem Kompetenz- und Qualitätsgewinn. Einsparungen können im Bereich der personellen Ressourcen (Personaleinsatz, Fortbildungskosten) erzielt werden. Die Vertretung der Standesbeamten kann leichter und effektiver gewährleistet werden.

Trauungen können in jedem Fall in der Heimatgemeinde vom örtlichen Bürgermeister vorgenommen werden, wenn dieser die entsprechende Fortbildung nachweist.

 

Letztlich profitieren auch die Bürger, da Finanzmittel und personelle Ressourcen frei werden, die von den Gemeinden dort eingesetzt werden können, wo sie wirklich dem Bürger zu Gute kommen 

 

Im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft werden für diese Leistung Verwaltungskosten auf der Grundlage der tatsächlich errechneten Kosten erhoben, die ca. 70% der derzeitigen Kosten betragen würden.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Ein gesetzliches Erfordernis ist nicht vorhanden. Die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Anforderungen veranlassen jedoch, über verstärkte Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen nachzudenken.

 

II. Rechtmäßigkeit

Gemäß § 1 Abs. 1 des brandenburgischen Personenstandsausführungsgesetzes (Brandenburgische Personenstandsverordnung- BbgPStV) werden die Aufgaben der Standesämter als Auftragsangelegenheiten von den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wahrgenommen. Abweichend davon kann das Ministerium des Innern gemäß §3 dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung der betroffenen Ämter oder amtsfreien Gemeinden Standesamtsbezirke zusammenfassen. Die Zustimmung erteilt die jeweilige Stadtverordnetenversammlung im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Die Bürgernähe bleibt erhalten. Rechtssicherheit und damit Qualität der Leistungen soll durch höhere Spezialisierung verbessert werden.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Einsparungen in Höhe von jeweils ca. 30 % für alle beteiligten Kommunen.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:

Gespräche erfolgten mit der Fachaufsichtsbehörde beim Landkreis Elbe-Elster. Nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlungen und positiver Stellungnahme der Fachaufsicht wird die Genehmigung beim Ministerium des Innern beantragt.

 

Beschlussvorschlag:

 

a)   Die Standesamtsbezirke der Städte Bad Liebenwerda und Elsterwerda werden in einem neuen gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammen gefasst.

Der neue Standesamtsbezirk führt die Bezeichnung ‚Standesamtsbezirk ‚Elsterwerda‘. Der Sitz des Standesamtsbezirkes ist Elsterwerda.

b)   Die Standesamtsbezirke der Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück werden in einem neuen gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammen gefasst.

Der neue Standesamtsbezirk führt die Bezeichnung ‚Standesamtsbezirk Kurstadtregion‘. Der Sitz des Standesamtsbezirkes ist Bad Liebenwerda.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.