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☒ |
öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
4 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☐ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
☐ |
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Stadtverordnetenvers. - Pkt. b) |
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Stadtverordnetenvers. - Pkt. a) |
25.09.2013 |
16 |
23 |
20 |
0 |
20 |
0 |
0 |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Zusammenführung von Standesamtsbezirken
Gegenstand
der Vorlage:
Es soll eine Beschlussfassung zur Zusammenführung der
Standesamtsbezirke Elsterwerda und Bad Liebenwerda oder alternativ die Bildung
eines Standesamtsbezirkes in der Kurstadtregion gefasst werden.
Begründung:
I. Problem
a)
Der bisherige Standesamtsbezirk Bad Liebenwerda besteht aus der Stadt
Bad Liebenwerda und der Gemeinde Reichenhain.
Der Standesamtsbezirk Elsterwerda umfasst die Stadt Elsterwerda, die Gemeinde
Röderland und das Amt Schradenland.
Die Möglichkeit eines gemeinsamen
Standesamtsbezirkes mit Elsterwerda wurde vor geraumer Zeit verwaltungsintern
erörtert, um im Rahmen mittelfristiger Personalplanungen gemeinsame Lösungen zu
finden. Parallel wurde die räumliche Situation analysiert. Diskutiert wurde
weiterhin, für den Fall der Zusammenführung auch die verbleibenden Gemeinden
des Mittelbereiches, nämlich das Amt Plessa und die Stadt Mühlberg
einzubeziehen. Das Amt Plessa hat bereits Interesse signalisiert.
Die Bearbeitung der
Personenstandsdaten ist keine Aufgabe der Daseinsvorsorge im gemeinsamen
Mittelbereich. Sie würde wohl aber eine Optimierung von Verwaltungstätigkeit im
Sinne der regionalen Zusammenarbeit bedeuten.
Durch die frühere Geburtenabteilung
des Krankenhauses führt Elsterwerda ein deutlich größeres Standesamt als Bad
Liebenwerda. Die zentrale Unterbringung der Personenstandsdaten, die gesichert
sein muss, ist ohne hohe Umbau- und Bewirtschaftungskosten in Bad Liebenwerda
nicht möglich. Über den Namen des Standesamtes gab es noch keine abschließenden
Festlegungen. Aufgrund der Größe des Schriftzuges ist ein Doppelname als
Schriftzug in der Siegelführung jedoch auszuschließen, so dass eine
Entscheidung für den Namen einer Stadt getroffen werden müsste.
b)
Die Städte Falkenberg, Uebigau- Wahrenbrück und Mühlberg bilden jeweils einen
eigenen Standesamtsbezirk. Sie haben
sich im Städteverbund mit Bad Liebenwerda bereits im vergangenen Jahr
(Beschlussfassung der SVV Bad Liebenwerda am 09.09.2012 Nr.: 05/039/12) dazu
positioniert, die interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen und auszuweiten.
Ein Thema der praktischen Umsetzung würde sich auch hier im Bereich des
Personenstandswesens anbieten:
Aufgrund der hohen Fixkosten für
Personal, Fortbildung und EDV steht der finanzielle Aufwand bei kleineren
Standesämtern in keinem angemessenen Verhältnis zu der Zahl der
Standesamtsfälle. Geringe Fallzahlen erschweren den Aufbau von
Erfahrungskompetenz. Spätestens zum 01.01.2014 müssen elektronische
Personenstandsregister geführt werden, was kleine Standesämter vor zusätzliche finanzielle
und personelle Herausforderungen stellt.
II. Lösung
a) Im Hinblick auf die vielseitigen
gemeinsamen Aufgaben im Mittelbereich ist ein gemeinsamer Standesamtsbezirk
möglich und denkbar. Der Umfang der Akten und die räumlichen Voraussetzungen
sprechen weitestgehend dafür, den Standort in Elsterwerda als künftigen Sitz
des Standesamtes zu favorisieren. Ebenso die zentralere Lage im Hinblick auf
die Versorgung des Amtes Schradenland und Plessa.
b) Ein gemeinsamer Standesamtsbezirk der
vier Städte im Städteverbund könnte realisiert werden. Als Sitz des künftigen
Standesamtes wurde in den Vorgesprächen die Stadt Bad Liebenwerda avisiert. Als
gemeinsamer Name wurde die Bezeichnung „Kurstadtregion“ vorgeschlagen, unter
der bereits jetzt die gemeinsamen Aktivitäten laufen.
Grundsätzlich
besteht der Vorteil einer Zusammenarbeit insbesondere darin, dass oftmals größere
Einheiten wirtschaftlich wesentlich effektiver arbeiten können. Allerdings muss
abgewogen werden, ob in einem sehr großen Einzugsgebiet die Bürgernähe im
gewünschten Umfang gewährleistet werden kann. Müssten dazu wieder Außenstellen
eingerichtet werden, ist der Einsparungseffekt nicht gegeben.
Vorteilhaft
bleibt in jedem Fall die Möglichkeit der Spezialisierung bei den Mitarbeitern.
Sie führen bei größeren Standesämtern zu
einem Kompetenz- und Qualitätsgewinn. Einsparungen können im Bereich der
personellen Ressourcen (Personaleinsatz, Fortbildungskosten) erzielt werden. Die
Vertretung der Standesbeamten kann leichter und effektiver gewährleistet
werden.
Trauungen
können in jedem Fall in der Heimatgemeinde vom örtlichen Bürgermeister
vorgenommen werden, wenn dieser die entsprechende Fortbildung nachweist.
Letztlich
profitieren auch die Bürger, da Finanzmittel und personelle Ressourcen frei
werden, die von den Gemeinden dort eingesetzt werden können, wo sie wirklich
dem Bürger zu Gute kommen
Im Rahmen
einer Verwaltungsgemeinschaft werden für diese Leistung Verwaltungskosten auf
der Grundlage der tatsächlich errechneten Kosten erhoben, die ca. 70% der
derzeitigen Kosten betragen würden.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Ein
gesetzliches Erfordernis ist nicht vorhanden. Die aktuellen politischen und
gesellschaftlichen Anforderungen veranlassen jedoch, über verstärkte
Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen nachzudenken.
II. Rechtmäßigkeit
Gemäß
§ 1 Abs. 1 des brandenburgischen Personenstandsausführungsgesetzes (Brandenburgische
Personenstandsverordnung- BbgPStV)
werden die Aufgaben der Standesämter als Auftragsangelegenheiten
von den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wahrgenommen. Abweichend davon kann das
Ministerium des Innern gemäß §3 dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung der betroffenen Ämter oder amtsfreien Gemeinden Standesamtsbezirke
zusammenfassen. Die Zustimmung erteilt die jeweilige Stadtverordnetenversammlung
im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 28 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Die
Bürgernähe bleibt erhalten. Rechtssicherheit und damit Qualität der Leistungen
soll durch höhere Spezialisierung verbessert werden.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☒ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Einsparungen
in Höhe von jeweils ca. 30 % für alle beteiligten Kommunen.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte
oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:
Gespräche
erfolgten mit der Fachaufsichtsbehörde beim Landkreis Elbe-Elster. Nach
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlungen und positiver Stellungnahme
der Fachaufsicht wird die Genehmigung beim Ministerium des Innern beantragt.
Beschlussvorschlag:
a)
Die
Standesamtsbezirke der Städte Bad Liebenwerda und Elsterwerda werden in einem
neuen gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammen gefasst.
Der
neue Standesamtsbezirk führt die Bezeichnung ‚Standesamtsbezirk ‚Elsterwerda‘.
Der Sitz des Standesamtsbezirkes ist Elsterwerda.
b)
Die
Standesamtsbezirke der Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe
und Uebigau-Wahrenbrück werden in einem neuen gemeinsamen Standesamtsbezirk
zusammen gefasst.
Der
neue Standesamtsbezirk führt die Bezeichnung ‚Standesamtsbezirk
Kurstadtregion‘. Der Sitz des Standesamtsbezirkes ist Bad Liebenwerda.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.