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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 05/029/13

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

29.04.2013

Zuständigkeit:

Amt III, Sachgebiet 3

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

14.05.2013

03

9

9

7

0

2

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

29.05.2013

03

9

9

9

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

12.06.2013

11

23

18

17

0

1

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

Beschluss zum Bebauungsplan „Repowering Windkraft Möglenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz

 

Gegenstand der Vorlage:

Entwurfsbeschluss

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 27.06.2012 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „“Repowering Windkraft Möglenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz beschlossen. Parallel wird im sachlichen Teilflächennutzungs-plan „Windenergienutzung“ (Beschluss der SVV vom 10.04.2013) die entsprechende Ausweisung im FNP vorgenommen. Diese sollte ursprünglich mit der 8. FNP- Änderung erfolgen und wird inhaltlich korrigiert mit dem Entwurfsbeschluss zur 8. Änderung.

Der derzeitige Stand zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ist, dass die Planungsanzeige vorgenommen wurde, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ein Erörterungstermin im Mehrzweckgebäude Kosilenzien stattgefunden hat, bei dem die Vorentwürfe zur Satzung vorgestellt und beraten wurden.

II. Lösung

Zur Weiterführung des Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan ist es notwendig, die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu dem von der SVV bestätigten Entwurf zum Bebauungsplan zu beteiligen und im Rahmen einer Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen.

Gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan wurde die nördliche Windkraftanlage in ihrer Lage verschoben, um den Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung von min.1000m zu gewährleisten.

Der Repowering-Bebauungsplan sieht nunmehr vor, drei der vorhandenen Windkraftanlagen von insgesamt vier Anlagen, gelegen am „Weg nach Oschätzchen“, rückzubauen und dafür drei leistungsstärkere neue Anlagen im Plangebiet zu errichten. Am Ziel des Rückbaus der vierten Anlage am „ Weg nach Oschätzchen“ wird festgehalten, der Rückbau ist aber nicht Gegenstand des hier vorliegenden Entwurfs zum Bebauungsplan Repowering-Möglenz.

Die notwendigen grünordnerischen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zum geplanten Vorhaben werden durch städtebauliche Verträge gesichert, in Umsetzung und Kosten-trägerschaft mit dem Vorhabensträger. Hierbei gibt es zu einer grünordnerischen Ersatzmaßnahme die Besonderheit, dass eine vorhandene Ausgleichspoolmaßnahme mit der Flächenagentur Brandenburg vereinbart wird. Alle notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum geplanten Eingriff werden auf dem Bebauungsplan benannt und festgeschrieben.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist eine

Umweltprüfung nach Anlage 1 durchzuführen. Hierzu wurde ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht liegt gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Begründung bei.

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Der Entwurfsbeschluss ist im Verfahren zur Aufstellung der Satzung notwendig

II. Rechtmäßigkeit

Feststellung des Satzungsentwurfes durch die Stadtverordnetenversammlung für das vorgeschriebene öffentliche Auslageverfahren nach § 3 Abs.2 mit TöB-Beteiligung nach   § 4 Abs.2 BauGB

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Schaffung von örtlichem Baurecht zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Plangebiet im Zuge von Repowering und dem Rückbau von drei vorhandenen Windkraftanlagen von insgesamt vier Anlagen am Weg nach Oschätzchen in Möglenz. Die vierte Windkraftanlage soll ebenfalls rückgebaut werden, aber nicht im Rahmen dieses Bebauungsplanes Repowering.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Es entstehen keine Kosten für die Stadt, da ein städtebaulicher Vertrag zur Planung mit dem Antragssteller abgeschlossen wurde zur Kostenübernahme sowie wird zu den grünordnerischen Ersatzmaßnahmen städtebauliche Verträge vereinbart

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:

Anhörung der Ortsbeiräte Möglenz und Kosilenzien.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1             Der Entwurf zum Bebauungsplan „Repowering Windkraft Möglenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand Mai 2013) gebilligt.

2             Für das Vorhaben wurde ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht liegt gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Begründung bei.

3             Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: