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öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Beschluss zum Bebauungsplan
„Repowering Windkraft Möglenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz
Gegenstand
der Vorlage:
Entwurfsbeschluss
Begründung:
I. Problem
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 27.06.2012
die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „“Repowering
Windkraft Möglenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz beschlossen. Parallel wird im
sachlichen Teilflächennutzungs-plan „Windenergienutzung“ (Beschluss der SVV vom
10.04.2013) die entsprechende Ausweisung im FNP vorgenommen. Diese sollte
ursprünglich mit der 8. FNP- Änderung erfolgen und wird inhaltlich korrigiert
mit dem Entwurfsbeschluss zur 8. Änderung.
Der derzeitige Stand zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes
ist, dass die Planungsanzeige vorgenommen wurde, die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und im Rahmen einer frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit ein Erörterungstermin im Mehrzweckgebäude
Kosilenzien stattgefunden hat, bei dem die Vorentwürfe zur Satzung vorgestellt
und beraten wurden.
II. Lösung
Zur Weiterführung des Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan ist
es notwendig, die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zu dem von der SVV bestätigten Entwurf zum Bebauungsplan zu beteiligen und im
Rahmen einer Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit
vorzunehmen.
Gegenüber
dem Vorentwurf zum Bebauungsplan wurde die nördliche Windkraftanlage in ihrer
Lage verschoben, um den Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung von min.1000m zu gewährleisten.
Der
Repowering-Bebauungsplan sieht nunmehr vor, drei der vorhandenen Windkraftanlagen
von insgesamt vier Anlagen, gelegen am „Weg nach Oschätzchen“, rückzubauen und
dafür drei leistungsstärkere neue Anlagen im Plangebiet zu errichten. Am Ziel
des Rückbaus der vierten Anlage am „ Weg nach Oschätzchen“ wird festgehalten,
der Rückbau ist aber nicht Gegenstand des hier vorliegenden Entwurfs zum Bebauungsplan
Repowering-Möglenz.
Die
notwendigen grünordnerischen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zum geplanten
Vorhaben werden durch städtebauliche Verträge gesichert, in Umsetzung und
Kosten-trägerschaft mit dem Vorhabensträger. Hierbei gibt es zu einer
grünordnerischen Ersatzmaßnahme die Besonderheit, dass eine vorhandene
Ausgleichspoolmaßnahme mit der Flächenagentur Brandenburg vereinbart wird. Alle
notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum geplanten Eingriff werden auf
dem Bebauungsplan benannt und festgeschrieben.
Für die Belange des Umweltschutzes
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist eine
Umweltprüfung nach Anlage 1
durchzuführen. Hierzu wurde ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt.
Der Umweltbericht liegt gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der
Begründung bei.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Der Entwurfsbeschluss ist im Verfahren zur Aufstellung der Satzung
notwendig
II. Rechtmäßigkeit
Feststellung des
Satzungsentwurfes durch die Stadtverordnetenversammlung für das vorgeschriebene
öffentliche Auslageverfahren nach § 3 Abs.2 mit TöB-Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Schaffung von örtlichem
Baurecht zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Plangebiet im Zuge von
Repowering und dem Rückbau von drei vorhandenen Windkraftanlagen von insgesamt vier
Anlagen am Weg nach Oschätzchen in Möglenz. Die vierte Windkraftanlage soll
ebenfalls rückgebaut werden, aber nicht im Rahmen dieses Bebauungsplanes
Repowering.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Es entstehen keine Kosten
für die Stadt, da ein städtebaulicher Vertrag zur Planung mit dem
Antragssteller abgeschlossen wurde zur Kostenübernahme sowie wird zu den
grünordnerischen Ersatzmaßnahmen städtebauliche Verträge vereinbart
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte
oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:
Anhörung
der Ortsbeiräte Möglenz und Kosilenzien.
Beschlussvorschlag:
1
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Repowering Windkraft Möglenz“
Bad Liebenwerda, OT Möglenz bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen und
der Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand Mai 2013) gebilligt.
2
Für das Vorhaben wurde ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4
BauGB erstellt. Der Umweltbericht liegt gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter
Teil der Begründung bei.
3
Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf
nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und
die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: