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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
23 |
20 |
17 |
1 |
1 |
1 |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Beschluss zur Aufhebesatzung des
Bebauungsplans „Hotelanlage Bieligkhof“ Bad Liebenwerda
Gegenstand
der Vorlage:
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Begründung:
I. Problem
Die
Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss 05/47/11 vom 19.10.2011 die
Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur Aufhebesatzung zum Bebauungsplan
„Hotelanlage Bieligkhof“ Bad Liebenwerda, Fischergasse beschlossen.
Zur
Erlangung der Rechtskraft der Aufhebesatzung „Hotelanlage Bieligkhof“ , sind im
Aufstellungsverfahren noch folgende Schritte notwendig:
- Wertung und Beschlussfassung über alle
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegungs- und
Beteiligungsverfahren zur Aufhebesatzung
- Satzungsbeschluss zur Aufhebesatzung
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
im Amtsblatt
-
II. Lösung
Mit
dem Aufstellungsbeschluss am 19.10.11 durch die Stadtverordnetenversammlung
wurde das Verfahren zur Aufstellung der Aufhebesatzung eingeleitet.
Es
erfolgte die Anfrage nach den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und
Landesplanung, danach wurde das öffentliche Beteiligungs- und
Auslegungsverfahren zur Satzung wurde mit der Frühzeitigen Beteiligung vom
12.07. bis 10.08.2012 und mit dem Entwurf vom 20.12.12 bis 31.01.2013
durchgeführt.
Während
der Auslegungs- und Beteiligungsfristen konnten und wurden Hinweise bzw.
Bedenken von Bürgern und von der Planung berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zu den jeweiligen verfahrensbedingten Entwürfen
vorgebracht.
(siehe
Anlage zur Vorlage; Abwägungsvorschlag)
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Durch
die Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes kann dieser nicht mehr
angewendet werden und daher ist die Erstellung der Aufhebesatzung ist erforderlich
um den Bebauungsplan „Hotelanlage Bieligkhof“ Bad Liebenwerda aufzuheben.
II. Rechtmäßigkeit
§
1 Abs. 8 BauGB
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Durch
die Aufhebung des o.g. Bebauungsplan im gesamten Geltungsbereich gilt für die
Zulässigkeit von Vorhaben nicht mehr § 30 BauGB, sondern § 34 BauGB bzw. für
Vorhaben Im Außenbereich § 35 BauGB
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Für
das Aufhebeverfahren über eine Aufhebesatzung zum Bebauungsplan fallen im
Haushaltsjahr 2013 keine Kosten an.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte
oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Beschluss über Bedenken und
Anregungen:
.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: