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Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 05/016/13

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Peter Lange

eingereicht am:

15.02.2013

Zuständigkeit:

Amt III, Sachgebiet 3

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

05.03.2013

06

9

8

6

1

0

1

2

Haupt- und Finanzausschuss

20.03.2013

05

9

9

7

1

1

0

3

Stadtverordnetenversammlung

10.04.2013

09

23

20

17

1

1

1

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Beschluss zur Aufhebesatzung des Bebauungsplans „Hotelanlage Bieligkhof“ Bad Liebenwerda

 

Gegenstand der Vorlage:

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss 05/47/11 vom 19.10.2011 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur Aufhebesatzung zum Bebauungsplan „Hotelanlage Bieligkhof“ Bad Liebenwerda, Fischergasse beschlossen.

Zur Erlangung der Rechtskraft der Aufhebesatzung „Hotelanlage Bieligkhof“ , sind im Aufstellungsverfahren noch folgende Schritte notwendig:

-      Wertung und Beschlussfassung über alle eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufhebesatzung

-      Satzungsbeschluss zur Aufhebesatzung

-      Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt

-       

II. Lösung

Mit dem Aufstellungsbeschluss am 19.10.11 durch die Stadtverordnetenversammlung wurde das Verfahren zur Aufstellung der Aufhebesatzung eingeleitet.

Es erfolgte die Anfrage nach den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, danach wurde das öffentliche Beteiligungs- und Auslegungsverfahren zur Satzung wurde mit der Frühzeitigen Beteiligung vom 12.07. bis 10.08.2012 und mit dem Entwurf vom 20.12.12 bis 31.01.2013 durchgeführt.

Während der Auslegungs- und Beteiligungsfristen konnten und wurden Hinweise bzw. Bedenken von Bürgern und von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den jeweiligen verfahrensbedingten Entwürfen vorgebracht.

(siehe Anlage zur Vorlage; Abwägungsvorschlag)

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Durch die Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes kann dieser nicht mehr angewendet werden und daher ist die Erstellung der Aufhebesatzung ist erforderlich um den Bebauungsplan „Hotelanlage Bieligkhof“ Bad Liebenwerda aufzuheben.

 

II. Rechtmäßigkeit

§ 1 Abs. 8 BauGB

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Durch die Aufhebung des o.g. Bebauungsplan im gesamten Geltungsbereich gilt für die Zulässigkeit von Vorhaben nicht mehr § 30 BauGB, sondern § 34 BauGB bzw. für Vorhaben Im Außenbereich § 35 BauGB

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Für das Aufhebeverfahren über eine Aufhebesatzung zum Bebauungsplan fallen im Haushaltsjahr 2013 keine Kosten an.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss über Bedenken und Anregungen:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Aufhebesatzung zur Aufhebung des Bebauungsplan „Hotelanlage Bieligkhof“ in Bad Liebenwerda, Fischergasse vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgenden Ergebnis geprüft:                                                                                    (siehe Abwägungsprotokoll)
  2. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebesatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hotelanlage Bieligkhof“ in Bad Liebenwerda, Fischergasse in der vorliegenden Fassung vom Februar 2013 als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die beschlossene Aufhebesatzung und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

.

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung:

mehrheitlich beschlossen