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Beschluss
Nr.: 05/86/09;05/87/09;05/88/09;05/89/09 |
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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
3 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und
Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Beschluss zum
sachlichen Teilregionalplan „Windkraftnutzung“, Entwurf vom 23.06.09
Gegenstand der Vorlage:
Stellungnahme der Stadt Bad Liebenwerda gegenüber der
Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz- Spreewald
Begründung:
I. Problem
Mit Schreiben der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz- Spreewald vom 20.07.09 wurde die Stadt Bad Liebenwerda aufgefordert eine Stellungnahme im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ abzugeben.
II. Lösung
Die Stadt Bad Liebenwerda wird hierzu ein entsprechende Stellungnahme zu den ausgewiesenen Windeignungsgebieten abgeben, deren grundsätzliche Aussage mit der Stadtverordneten-versammlung abgestimmt werden soll. Die betroffenen Ortsbeiräte sind zuvor angehört wurden.
Betroffene Ortsteile sind:
- Lausitz mit „Wind 56“, siehe Anlagen (nördlich der B 183 ist bereits Inhalt der 7. Änderung FNP/ LP)
Die im Rahmen eines Antrages von e.n.o. energy projekt GmbH vom 22.09.08 zur Planung von Windkraftanlagen auf der südlich der B 183 gelegene Erweiterungsfläche des Windparks Kauxdorf auf Lausitzer Flur lehnte der Ortsbeirat mit Stellungnahme vom 22.11.08 ab. Diese Ablehnung wurde durch den Bau-, und Haupt- und Finanzausschuss bestätigt. Auf Grund der Geschäftsordnung wurde der SVV die Vorlage nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. In dem o.g. Entwurf des Teilregionalplans Wind ist die Erweiterungsfläche enthalten und der Ortsbeirat von Lausitz lehnte diese Erweiterung „Wind“ in seiner Stellungnahme vom 5.10.09 wiederum ab.
Die Firma UKA stellte einen Antrag auf Repowering (hier der Ersatz von alten Anlagen durch neu Anlagen mit höherer Leistung) zu den vorh. Windanlagen in Möglenz. Da die Repoweringfläche (Ersatzfläche für die 4 Möglenzer Anlagen) in Lausitz ausgewiesen werden soll, wurde der Ortsbeirat Lausitz erneut gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Mit Schreiben des Ortsbeirates vom 18.11.09 wird einer letztmaligen Erweiterung des Windparks Kauxdorf und der Repoweringfläche zugestimmt. Aber mit der Prämisse, vorrangig die Erweiterung Windpark Kauxdorf für das Repowering der v. g. Anlagen in Möglenz zu bestimmen.
Die Stadt würde sich hier der Stellungnahme
des Ortsbeirates hinsichtlich der vorgeschlagenen Prämisse anschließen, dass
die Erweiterung der Windparkfläche Kauxdorf auf Lausitzer Flur für das
Repowering der 4 beantragten Anlagen in Möglenz vor zusehen ist. Diese
Festsetzungen soll im künftigen sachlichen Teilregionalplan
„Windkraftnutzung“ durch die Regionalplanung übernommen werden.
- Langenrieth „Wind 57“, siehe Anlagen (ist bereits im rechtskräftigen FNP enthalten) Der Ortsbeirat stimmte mit ihrer Stellungnahme vom 08.09.09 der Ausweisung des Entwurfs sachlichen Teilregionalplans „Windkraftnutzung“ zu, unter der Bedingung das keine weiteren Windkraftanlagen errichtet werden.
Die Stadt würde sich hier der Stellungnahme
des Ortsbeirates anschließen, dass der Ausweisung des Gebietes im Entwurf zum
Teilregionalplan gefolgt wird unter der Bedingung, keine weitere Errichtung von
Windkraftanlagen.
- Möglenz „Wind 58“, siehe Anlagen (ist bereits teilweise im rechtskräftigen FNP enthalten) Der Ortsbeirat stimmte mit ihrer Stellungnahme vom 21.09.09 der Ausweisung des Entwurfs sachlichen Teilregionalplans „Windkraftnutzung“ zu, unter der Bedingung der Leistungsreduzierung ab 22.00 Uhr, Schattenwurfeindämmung der vorh. „ersten“ Anlagen, usw.
Die Stadt würde sich hier der Stellungnahme des Ortsbeirates insoweit anschließen, dass der Ausweisung des Gebietes im Entwurf zum Teilregionalplan gefolgt mit dem Hinweis auf den Antrag der UKA auf Repowering von 4 vorh. Anlagen die sich am Weg nach Oschätzchen befinden. Da dies im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausweisung in Lausitz steht.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „ Windkraftnutzung“ an die regionale Planungsstelle Lausitz- Spreewald
II. Rechtmäßigkeit
Wahrnehmung der Planungshoheit der Gemeinde und Mitwirkung bei der Landes-/Regionalplanung
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Nach Erlangen der Rechtskraft des sachlichen Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ besteht eine Anpassungspflicht der gemeindlichen Bauleitplanung (insbesondere FNP und LP).
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Nach Erreichung der Rechtskraft des sachlichen Teilregionalplans „Windkraftnutzung“ ergibt sich eine Anpassungspflicht des FNP, daraus können sich Kosten ergeben
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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Bund |
mit |
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Land |
mit |
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Kreis |
mit |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem
Ergebnis:
Siehe Anlage:
- Ortsbeirat Lausitz zu „Wind 56“ mit Stellungnahmen vom 22.11.08; 5.10.09; 18.11.09
- Ortsbeirat Langenrieth zu „Wind 57“ mit Stellungnahme vom 08.09.09
- Ortsbeirat Möglenz zu „Wind 58“ mit Stellungnahme vom 21.09.09
Beschlussvorschlag:
Den Ausweisungen im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Windkraftnutzung“ vom 23.06.09 der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wird wie folgt mitgetragen:
1. Der Erweiterung der Windparkfläche Kauxdorf auf Lausitzer Flur „Wind 56“ ist für Repowering vorzusehen. Dies soll in den Festsetzungen des künftigen sachlichen Teilregionalplans „Windkraftnutzung“ der Regionalplanung einfließen.
2. Dem Antrag der UKA GmbH vom 22.10.09 zur Ausweisung einer zusätzlichen Fläche für Repowering in Lausitz wird zugestimmt.
3. Der Ausweisung der Windeignungsfläche „Wind 57“ auf Langenriether Flur wird gefolgt unter der Bedingung, dass keine weitere Windkraftanlage errichtet wird.
4. Der Ausweisung der Windeignungsfläche „Wind 58“ Möglenz wird gefolgt.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf
von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund
unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit
welchem Ergebnis:
Beschlussempfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss wie folgt (einzeln abgestimmt):
Punkt 1: mehrheitlich zugestimmt bei 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
Punkt 2: abgelehnt bei 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Punkt 3: einstimmig zugestimmt bei 8 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Punkt 4: einstimmig zugestimmt bei 7 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen
Die Vorlage beinhaltete zu Punkt 2 ursprünglich den Beschlussvorschlag „Der Antrag der UKA GmbH vom 22.10.09 zur Ausweisung einer zusätzlichen Fläche für Repowering in Lausitz wird abgelehnt.“ Aufgrund dessen, das der HUFA dem ablehnenden Votum der Verwaltung nicht folgte, wird davon ausgegangen, dass der HUFA mit dem Stimmergebnis die Zustimmung zu der zusätzlichen Erweiterungsfläche für Repowering befürwortet. Der Beschlussvorschlag wurde in eine Zustimmung zu der zusätzlichen Erweiterungsfläche geändert.
Kirst – 1.12.2009
Beschlussfassung:
wie Beschlussvorschlag, einzeln abgestimmt
Punkt 1:
Punkt 2:
Punkt 3:
Punkt 4: