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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und
Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Anschaffung
FFw-Fahrzeug Oschätzchen (aus Konjunkturpaket II)
Gegenstand der Vorlage:
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges – MTF - für die FFw Oschätzchen und die Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II.
Die Mittel aus dem Konjunkturpaket II – Infrastrukturmaßnahmen- die nicht für die Maßnahme Heinrich-Heine-Straße/Goethestraße in Bad Liebenwerda verbraucht worden sind, sollen nicht für die Erneuerung der Freileitung der Straßenbeleuchtung im OT Burxdorf bereitgestellt werden, sondern für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die FFw Oschätzchen verwendet werden.
Begründung:
Die Mittel des Konjunkturpaketes II – Infrastruktur – in Höhe von insgesamt 252.400 Euro (incl. Eigenanteil) werden durch die Maßnahme Heinrich-Heine-Straße/Goethestraße in Bad Liebenwerda nicht in vollem Umfang gebunden. Es verbleiben rd. 32.400 Euro, die für die Erneuerung der Freileitung der Straßenbeleuchtung in Burxdorf eingesetzt werden sollten. Hier befindet sich die Straßenbeleuchtung teilweise in einem maroden und energetisch unbefriedigendem Zustand.
Die Freiwillige Feuerwehr Oschätzchen hatte einen B 1000, der als Kleinlöschfahrzeug umgebaut ist, für den Einsatz zur Verfügung. Der Prüfdienst hat bei der letzten technischen Überprüfung gravierende technische Mängel festgestellt, so dass das Fahrzeug nicht mehr einsatzbereit ist und stillgelegt werden musste. Eine Reparatur wäre auf Grund der zu hohen Kosten nicht mehr vertretbar, da sie den Wert des Fahrzeuges überschreiten würden.
Außerdem ist die Belastung des Fahrzeuges durch den Einbau der TS 8 überschritten und die
Kameraden sind einer Unfallgefahr ausgesetzt.
Es ist in Absprache mit dem Stadtbrandmeister entschieden worden, dass das Fahrzeug nicht wieder repariert wird sondern ein neues Fahrzeug angeschafft werden muss.
Entgegen der Brandschutzkonzeption soll für die sofortige Einsatzbereitschaft der FFw Oschätzchen kein TSF-W (Kosten ca. 120.000,- €) sondern ein MTF (Kosten ca. 25.000,- €) mit Anhänger (auf dem die TS 8 aufgebaut ist) angeschafft werden um eine schnelle Lösung herbeizuführen und die FFw einsatzbereit zu halten.
Dazu gibt es Angebote von Autohäusern (Opel und Renault) für ein Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen, das in der Farbe rot ausgeliefert werden kann. Ein Umbau für den Einsatz als MTF der FFw wäre in kleinen Änderungen möglich. Z.B. Aufbau der Signalanlage und Einbau der Schlauchhalterungen und Lagerung von Kleinarmaturen und Beschriftung „Feuerwehr“.
I. Problem
Die Feuerwehr Oschätzchen ist zur Zeit nicht einsatzbereit, da kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Ein TSF-W wäre 1. zu teuer in der Anschaffung (ca. 120.000,-€)
2. würde es nicht in die vorhandene Garage passen.
Die FFw Oschätzchen würde sich auflösen, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird.
Die Ausbildung der Jugendfeuerwehr ist nicht mehr gewährleistet.
II. Lösung
Mit der Anschaffung eines MTF (Mannschaftstransportfahrzeug mit 9 Sitzplätzen) und ein TSA (Tragkraftspritzenanhänger) der vorhanden ist, kann die sofortige Einsatzbereitschaft der FFw Oschätzchen wieder hergestellt werden. Die Sicherheit der Kameraden der FFw bei Übungen und Einsätzen sowie bei der Ausbildung der 11 Jugendfeuerwehrmitglieder im OT Oschätzchen ist wieder gewährleistet.
Der MTF kann auch für die Einheit Süd als Mannschaftstransportfahrzeug genutzt werden, z. B. für den Transport der Kameraden zur Ausbildungsstätte nach Bad Liebenwerda, Herzberg oder Eisenhüttenstadt.
Es werden Kosten in Höhe von ca. 95.000,- € gespart, wenn statt einem TSF-W ein MTF angeschafft wird.
Die Einsatzbereitschaft der FFw kann kurzfristig wieder hergestellt werden.
Die Mittel des Konjunkturpaketes II können für beide Maßnahmen zweckentsprechend eingesetzt werden. Es handelt sich sowohl bei der Beschaffung des Fahrzeuges für die FFW als bei der Erneuerung der Freileitung der Straßenbeleuchtung in Burxdorf um pflichtige Aufgaben. Mit der Beschlussvorlage soll darüber entschieden werden, ob die Mittel des Konjunkturpaketes II für das Feuerwehrfahrzeug eingesetzt und dafür die Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung zurückgestellt werden
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Gemäß Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Bad Liebenwerda ist die Einsatzbereitschaft der FFw Oschätzchen erforderlich (Beschluss vom 02.07.08)
Die materielle Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Bad Liebenwerda als Träger des Brandschutzes.
Die Stadt ist für die ordnungsgemäße Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen verantwortlich.
II. Rechtmäßigkeit
Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg
vom 24.05.2004;
Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Bad Liebenwerda (Beschluss vom 02.07.08)
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Die Einsatzbereitschaft der FFw Oschätzchen wird wieder hergestellt. Schnelle Hilfe bei Bränden oder Unfällen wird gewährleistet.
Die Jugendfeuerwehrarbeit und die Ausbildung der Kameraden kann wieder weitergeführt werden.
Die Erneuerung der Freileitungen der Straßenbeleuchtung ist notwendig, um Gefährdungen bei Extremereignissen (Umstürzen bei Sturm) zu vermeiden und die Straßenbeleuchtung energetisch anzupassen.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Ca. 25.000,- €.
II. Förderung durch: Konjunturpaket
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EU |
mit |
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Bund |
mit |
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Land |
mit |
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Kreis |
mit |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem
Ergebnis:
Stadtbrandmeister und Ortswehrführer sind einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges – MTF – für die FFw Oschätzchen wird befürwortet.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Konjunkturpaket II. Die nach der Beschaffung des Fahrzeuges verbleibenden Mittel des Konjunkturpaketes II – Infrastrukturmaßnahmen – werden für die Erneuerung von Freileitungen der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Burxdorf verwendet.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf
von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund
unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Bauausschuss
10.11.2009: Ergänzung des Beschlussvorschlages wie folgt:
Die nach der Beschaffung des Fahrzeuges verbleibenden Mittel des Konjunkturpaketes II – Infrastrukturmaßnahmen – werden für die Erneuerung von Freileitungen der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Burxdorf verwendet.
Beschlussfassung: