Information zu Elternbeitragsbefreiungen bzw. -ermäßigungen Kita/Hort

Information zu Elternbeitragsbefreiungen bzw. -ermäßigungen bei freiwilliger Nichtinanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen bzw. aufgrund der Schließung der Horte seit 04.01.2021

 

Sehr geehrte Eltern,

Kinder im Grundschulalter haben seit 04.01.2021 den Anspruch auf Betreuung im Hort, wenn der Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung bewilligt wurde. Alle Kinder im Vorschulalter werden in der Kindertagesbetreuung weiterhin bedarfsgerecht nach § 1 Kita-Gesetz betreut. Die Betreuung erfolgt, wenn die Kinder nicht infektiös sind oder unter Quarantäne stehen. Es wird weiterhin an alle Eltern appelliert, soweit möglich ihre Kinder Zuhause zu betreuen.

 

Eltern, die bisher keine Betreuung für Ihre Kinder in Anspruch genommen haben, werden von der Elternbeitragszahlung freigestellt bzw. erhalten den bereits bezahlten Betrag auf dem Elternbeitrags-Personenkonto gutgeschrieben. Die Rückzahlung an Anspruchsberechtigte erfolgt, wenn Sie ihrem Sachbearbeiter im Bereich Kita/Schule unaufgefordert die Bankverbindung mitteilen. Eltern, die max. 50 % der Betreuungszeit (d.h. bis 10 Tage im Monat) in Anspruch nehmen bzw. im Januar 2021 in Anspruch genommen haben, erhalten 50% Ermäßigung auf den Elternbeitrag.

 

Diese Regelungen gelten auch für Kinder im Grundschulalter für die Notbetreuung beantragt wurde. Die Erstattung bzw. Ermäßigung erfolgt auf der Grundlage der in den Kindereinrichtungen geführten Anwesenheitslisten.

 

Sehr geehrte Eltern,

für die Elternbeitragsermäßigung/-befreiung in den Monaten Februar 2021 und März 2021 teilen Sie bitte den Einrichtungsleiterinnen verbindlich bis zum 15. des Monats mit, in welchem Umfang Sie die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder im jeweiligen Monat in Anspruch nehmen oder ob Sie auf die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder verzichten.

 

Herold Quick

Verbandsgemeindebürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Mo, 08. Februar 2021

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