Verfahren zur Interessenbekundung

Bad Liebenwerda Stadtfest news

Durchführung eines Schaustellerparks inkl. Speisen und Getränke im Rahmen des Brunnenfestes mit Elsterlauf in Bad Liebenwerda für die Jahre 2024-2028

In der Stadt Bad Liebenwerda findet jährlich an einem Mai-Wochenende (Samstag + Sonntag) das Brunnenfest mit Elsterlauf statt, einst auf dem Gelände der Mineralquellen GmbH Bad Liebenwerda ins Leben gerufen und inzwischen in das Stadtzentrum verlegt.

Eine entsprechende Sondernutzungssatzung mit ausgewiesenen Flächen liegt vor.

Ein umfangreiches Kulturprogramm, ein Schaustellerpark sowie Getränke und Versorgungsstände umrahmen das Event. Der genaue Termin für die Durchführung wird bis Ende des jeweiligen Vorjahres festgelegt.

Im hier durchgeführten Interessenbekundungsverfahren soll ein Interessent (gegebenenfalls auch mehrere als Interessengemeinschaft) gefunden werden, welche die Durchführung des Schaustellerparks sowie die Versorgung innerhalb des Schaustellerparks mit Speisen und Getränken übernimmt.

Ein vorgesehener Standortplan ist beigefügt.

Werbeplakate werden durch die Stadt Bad Liebenwerda gedruckt und die Genehmigung zur Plakatierung eingeholt. Das Anbringen der Plakate für den Schaustellerpark in Bad Liebenwerda und Umland hat durch den Interessenten zu erfolgen.

Die Kosten für Medien wie Strom, Wasser- und Abwasser, Bauabnahme, Müllentsorgung … usw. sind durch den Interessenten zu begleichen. Für die Entsorgung des Mülls ist der Interessent zuständig.

Zur Absicherung des Schaustellerparks ist ein Sicherheitsdienst durch den Interessenten zu beauftragen, dessen Kosten er selbst trägt.

Der Interessent erhält seine Vergütung über die Schausteller, Gastronomen und Händler.

Eine Finanzierung durch die Stadt Bad Liebenwerda entfällt.

Jährlich ist bis Ende Februar eine Zuarbeit über Ankunft und Abfahrt der einzelnen Geschäfte und deren geplanter Standorte einzureichen. Diese Zuarbeit ist für die Verkehrssicherung zwingend notwendig.

Die Interessenbekundung muss Folgendes enthalten:

  1. Vor- und Zuname des Interessierten bzw. der Interessengemeinschaft, ständige Wohn- und Geschäftsanschrift, Telefonnummer, unter der der Interessent ständig zu erreichen ist + E-Mail-Adresse
  1. Beschreibung der geplanten Fahrgeschäfte und Belustigungen sowie Angaben zur vorgesehenen Versorgung mit Speisen und Getränke (Konzept)
  1. Vorgesehene Fahr- bzw. Eintrittspreise für Kinder und Erwachsene bei Fahr-, Schau- und Belustigungsgeschäften
  1. Genaue Maße des jeweiligen Fahrgeschäftes (Vorbauten, Stützen, andere Bauteile, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen), evtl. ein Grundriss, weiterhin ein aktuelles Farbfoto aus neuester Zeit (auch Video möglich)
  1. Auflistung der notwendigen Stromanschlüsse (Licht- und Kraftstrom), evtl. separate Anschlüsse für Wohnwagen
  1. Bei Speisen und Getränken:
    • Standgrößen inkl. Vorbauten oder Dächer (z.B. Verkaufswagen, Schirm, Tisch …)
    • sowie Angaben, in welcher Form Speisen und Getränke angeboten werden (Mehrweg, Einweg, essbares Geschirr …)
    • Bei den Getränken muss eine Produktauswahl der Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH und von Bauer Fruchtsaft GmbH angeboten werden.
  1. Anzahl und Maße der Wohn-, Personal-, Kühl-, Werkstatt- und Packwagen, die während der Veranstaltung unbedingt beim Geschäft bleiben müssen
  1. Anzahl und Maße von Wagen, die anderswo abgestellt werden können
  1. Interessenbekundungen sind schriftlich in einem verschlossenen und eindeutig gekennzeichneten Briefumschlag bis zum 02.01.2024 an die

    Verbandsgemeinde Liebenwerda
    Herr Böttger
    Markt 1
    04924 Bad Liebenwerda

    fristgerecht zu senden bzw. abzugeben.

    Verspätet bzw. an falscher Adresse eingereichte, unvollständige oder mit falschen Angaben versehene Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.
  1. Zur Befähigung der Leistungserbringung werden folgende Nachweise abgefordert, die zwingend beizufügen sind:
  • 3 vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre
  • Auszug aus dem Handelsregister bei Kapitalgesellschaften
  • Negativbescheinigung Finanzamt (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis (aktuell)
  • eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung

Sonstiges:

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückerstattet, es erfolgt keine Kostenerstattung. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachverhandlungen/Nachbesserungen einzufordern.

Es ist vorgesehen, eine schriftliche Auftragsvergabe mit Vertragsabschluss bis zum 31.01.2024 vorzunehmen.

Eine Haftung dafür, dass die Veranstaltung tatsächlich stattfindet, wird nicht übernommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bearbeitung der Interessenbekundungen geschäftliche und persönliche Daten elektronisch gespeichert, an Dritte weitergegeben und gegebenenfalls veröffentlicht werden (Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Informatives:

Die Interessenbekundung wird veröffentlicht auf den Internetseiten der Stadt Bad Liebenwerda und der Verbandsgemeinde Liebenwerda, im Verbandsgemeindekurier Liebenwerda und im Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster. Weitere Veröffentlichungen in der lokalen Presse sind möglich.

Plan Veranstaltungsgelände für Schausteller

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