Stadtarchiv – Benutzung

Wer kann die Bestände des Stadtarchivs nutzen?

Jede Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat das Recht, öffentliches Archivgut zu benutzen, sofern durch die Benutzungsordnung des Archivs, das Brandenburgische Archivgesetz und das Brandenburgische Datenschutzgesetz dem nichts entgegen steht.

Um eine Voranmeldung wird gebeten. Für die Benutzung ist ein schriftlicher Benutzungsantrag zu stellen.

Welche Kosten entstehen für den Benutzer?

Über entstehende Gebühren gibt die Gebührenordnung des Stadtarchivs Auskunft.

Wichtige Dokumente:

Wie ist das Stadtarchiv ausgestattet?

Im Stadtarchiv stehen 1 Benutzerarbeitsplatz mit PC und eine Freihandbibliothek zur Verfügung. Der Arbeitsplatz ist mit einem PC, sowie Elektroanschluss für Laptops ausgestattet und auch für behinderte Personen ohne Einschränkung zugänglich.

Technische Ausstattung:
A3 Drucker
A3 Kopierer
A3 Scanner

Findhilfsmittel:
Findbücher, Datenbanken