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| Wirtschaftsstandort Bad Liebenwerda -
Immobilien in Bad Liebenwerda |
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Die nachstehenden, Gewerbe- und Wohnobjekte
werden über die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Liebenwerda
veröffentlicht. Für den Inhalt, die Verfügbarkeit und Richtigkeit der
Angaben zeichnet daher der Eigentümer verantwortlich.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit, über Herrn Bragulla Kontakt zu den
Eigentümern aufzunehmen. Weitere Angebote sind auf Nachfrage möglich. |
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Weitere Objekte sind auch auf der Internetseite
« www.versteigerungspool.de » zu finden, welches im Auftrag des
Amtsgerichtes Zwangsversteigerungen veröffentlicht.
Bei einer Zwangsversteigerung können Immobilien oftmals weit unter dem
tatsächlichen Wert ersteigert werden. Es darf jeder mit bieten, der das
18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB,
unabhängig von seiner Nationalität. Um ein Gebot abgeben zu können,
müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass
auseisen können. Sie dürfen grundsätzlich auch für eine andere Person
bieten.Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen: So
benötigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietervollmacht.
Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen
Person anerkannt. Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person
auf, so benötigen Sie ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht
bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen,
beglaubigten Registerauszuges (max. 4 Wochen alt).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der genannten Internetadresse. |
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| Auswahl der Objektkategorie |
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