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Willkommen auf der Verwaltungsseite der Kurstadt Bad Liebenwerda |
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Hier bieten wir den Service der Ihnen den Gang in das Rathaus erleichtert. In Kürze steht unser Formularservice zur Verfügung.
Das Telefon- und E-Mail-Verzeichnis ist Online abrufbar. Die Satzungen unserer Stadt stehen Ihnen ebenfalls Online zur Verfügung.
Selbstverständlich finden Sie hier auch unsere Öffnungszeiten. |
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Das Kurstadt Bürgerbüro - Ein Service von UNS für SIE |
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Hier werden eine Fülle von Dienstleistungen, Formularen und unterstützende Hinweise geboten. Die Öffnungszeiten sind großzügig gestaltet. Wir erledigen
eine Vielzahl von Aufgaben, um Ihnen Warte- und Wegezeiten zu ersparen. Wir möchten Ihnen helfen im „Behördenwirrwarr“ den richtigen Ansprechpartner zu
finden. Wir haben jederzeit ein „offenes Ohr“ für Ihre Sorgen, Kritiken oder Beschwerden. Für viele Bereiche haben wir Vordrucke vorrätig und helfen Ihnen
bei Bedarf beim Ausfüllen. Außerdem halten wir jede Menge Informationsmaterial für Sie bereit. |
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Was können wir für Sie tun? Was können Sie von uns erhalten? |
Meldeangelegenheiten (« Was wird benötigt? ») |
- Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Widersprüche gegen Weitergabe von Daten
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Pass- und Ausweisangelegenheiten |
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Lohnsteuerangelegenheiten |
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Steuerpflichtige Arbeitnehmer haben für das Jahr 2011 keine neue Steuerkarte erhalten. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches
Verfahren ersetzt werden. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon
sind ledige Arbeitnehmer, hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche
Identifikationsnummer (ID-Nr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste
Dienstverhältnis handelt.
Ab 2011 müssen Arbeitnehmer alle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 durch das Finanzamt ändern lassen.
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Amtliche Beglaubigungen (« Was wird benötigt? ») |
- Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Zeugnissen u.ä.
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beglaubigung von Führerscheinanträgen
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Personenstandsangelegenheiten |
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Finanzen/Steuern (« Was wird benötigt? ») |
- Hundesteuer An- bzw. Abmeldung
- Einzugsermächtigung für Zahlung an die Stadtkasse
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Bauangelegenheiten (« Was wird benötigt? ») |
- Auskünfte aus dem GIS (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Lageplan)
- Informationsmaterial zum Sanierungsgebiet (Gestaltungssatzung)
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Ordnungsbehördliche Angelegenheiten (« Was wird benötigt? ») |
- Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
- Anmeldung einer Veranstaltung oder Versammlung
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Antrag für das Abbrennen eines Feuerwerkes
- Antrag auf AO verkehrsregelnder Maßnahmen
- Antrag auf Fällung von Bäumen
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Abfallentsorgungsverband |
- Antrag auf Ermäßigung der Grundgebühren
- Umzugsmeldung
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Sozialangelegenheiten |
- Antrag auf Befreiung vom GEZ-Beitrag
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein (« Was wird benötigt? »)
- Antrag auf Miet- und Lastenzuschuss (Wohngeldanträge)
- Anträge auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt
- Antrag auf Ermäßigung von Telefon-Grundgebühren
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
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Service/Information |
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Entsprechend Ihren Hinweisen können weitere Serviceleistungen bei Bedarf angeboten werden. |
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Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier » |
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Bürgersprechstunde |
Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr führt der Bürgermeister eine Bürgersprechstunde im Rathaus durch. |
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